Bilaterale Workshops in Deutschland. Teilnehmende aus Deutschland erhalten einen einheitlichen pauschalen Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten. Eine Finanzierung der ausländischen Teilnehmenden durch die DFG erfolgt nur dann, wenn keine Finanzierung durch eine zuständige Part- nerorganisation möglich ist oder die Teilnehmenden aus einem sog. DAC-Land stam- men. In diesen Fällen richtet sich der Fahrtkostenzuschuss nach der Herkunftsregion, der Zuschuss zu den Aufenthaltskosten wird in Form von Monats-/Tagessätzen abhän- gig von der jeweiligen Karrierestufe gewährt.
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