Abschlussbericht. Aus Anlass des Ausscheidens aus dem Leistungsangebot ist ein Abschlussbericht zu fertigen, der mindestens Aussagen enthält über den Verlauf der Unterstützung / Assistenz über den weiteren Hilfebedarf zum Zeitpunkt des Ausscheidens nach Einschätzung des Leistungsanbieters. Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten.
Abschlussbericht. Der Abschlussbericht dokumentiert den Verlauf der Arbeiten, das beteiligte Personal und die erzielten Ergebnisse.
Abschlussbericht. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt der gesonderte Leitfaden DFG-Vordruck 12.02 (Leitfaden für Projektberichte im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00/
Abschlussbericht. Der Abschlussbericht dokumentiert den Verlauf der Arbeiten, das beteiligte Personal und die erzielten Ergebnisse. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger ist als Vertragspartner verpflichtet, für die Abgabe des Abschlussberichts durch die Pro- jektleitung Sorge zu tragen.
Abschlussbericht. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt das Muster für einen Abschlussbericht in der Infrastrukturförderung: Programme für Wis- senschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS), DFG-Vor- druck 12.02. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00
Abschlussbericht. Die Bewilligungsempfängerin als Vertragspartnerin ist verpflichtet, der DFG nach dem Ende einer Förderlaufzeit unaufgefordert den Abschlussbericht vorzulegen. Hinweise zur Erstellung von Abschlussberichten für Graduiertenkollegs enthält der DFG-Vordruck 2.013. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_000
Abschlussbericht. Aus Anlass des Ausscheidens aus dem Leistungsangebot ist ein Abschlussbericht zu ferti- gen, der mindestens Aussagen enthält • über den Verlauf und die Zielerreichung der Unterstützung / Assistenz, • über den weiteren Unterstützungsbedarf zum Zeitpunkt des Ausscheidens nach Ein- schätzung des Leistungsanbieters. Der Abschlussbericht ist dem zuständigen Leistungsträger zuzuleiten.
Abschlussbericht. Die projektverantwortliche Person in der Kommune und der Macher verfassen einen Abschlussbericht mit Evaluierung der Zielerreichung (ca. zwei Seiten). Dies umfasst eine Dokumentation erfolgreich angewandter Methoden oder entwickelter Prozesse. Die Form und Darstellung des Abschlussberichts müssen den von der Partnerin vorzugebenden Parametern entsprechen, die einer Veröffentlichung des Abschlussberichts durch die Partnerin dienen.
Abschlussbericht. Durchführung kontinuierlicher Fortbildung des Personals, Supervision;
Abschlussbericht. Das Panel legt den Vertragsparteien innerhalb von 120 Tagen nach seiner Einsetzung seinen Abschlussbericht vor. Ist das Panel der Auffassung, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, so notifiziert der Vorsitz des Panels dies den Vertragsparteien schriftlich und teilt die Gründe für die Verzögerung sowie den Termin mit, zu dem das Panel seinen Abschlussbericht vorzulegen beabsichtigt. Das Panel legt seinen Abschlussbericht keinesfalls später als 150 Tage nach seiner Einsetzung vor.