Common use of Chipkarte Clause in Contracts

Chipkarte. Die Chipkarte mit dem für den Vertragszeitraum gültigen Chipkarte mit EFS wird dem Kunden bzw. dessen gesetzlichem Vertreter postalisch zugestellt oder durch einen Zustelldienst überbracht. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterhalt das Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens zu informieren. Sofern die Information über den Nichterhalt oder die Falschlieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die Chipkarte Sie kann zudem in besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen ausgegeben werden. Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich automatisch die Gültigkeit des EFS. Bei Übergabe oder Zusendung der Chipkarte mit EFS sind im beigefügten Anschreiben die auf dem Chip gespeicherten Daten des Abonnements aufgeführt. Der Kunde hat die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen un- verzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens anzuzeigen. Die Daten auf der Chipkarte können in besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen ausgelesen werden.

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Samples: bos-fw.de

Chipkarte. Die Chipkarte mit dem für den Vertragszeitraum gültigen Chipkarte mit EFS wird dem Kunden bzw. dessen gesetzlichem ge- setzlichem Vertreter postalisch zugestellt oder durch einen Zustelldienst überbracht. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterhalt das Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. B. per E-E- Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens zu informieren. Sofern die Information über den Nichterhalt oder die Falschlieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die Chipkarte Sie kann zudem in besonders bekannt gegebenen gege- benen Verkaufsstellen ausgegeben werden. Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich automatisch die Gültigkeit des EFS. Bei Übergabe oder Zusendung der Chipkarte mit EFS sind im beigefügten Anschreiben die auf dem Chip gespeicherten ge- speicherten Daten des Abonnements aufgeführt. Der Kunde hat die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen un- verzüglichunverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten GültigkeitsmonatsGültigkeits- monats, schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des vertragsführenden vertrags- führenden Verkehrsunternehmens anzuzeigen. Die Daten auf der Chipkarte können in besonders bekannt be- kannt gegebenen Verkaufsstellen ausgelesen werden.

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Samples: www.neb.de

Chipkarte. Die Chipkarte mit dem für den Vertragszeitraum gültigen Chipkarte mit EFS wird dem Kunden bzw. dessen gesetzlichem Vertreter postalisch zugestellt oder durch einen Zustelldienst überbracht. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterhalt oder Falschlieferung das vertragsführende Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. B. B per E-E- Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens zu informieren. Sofern die Information über den Nichterhalt oder die Falschlieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, sind Ansprüche bleibt die Zahlungspflicht des Kunden ausgeschlossenbis zum Eingang der Mitteilung bestehen. Die Chipkarte Sie kann zudem in besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen ausgegeben werden. Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich automatisch die Gültigkeit des EFS. Bei Übergabe oder Zusendung der Chipkarte mit EFS sind im beigefügten Anschreiben die auf dem Chip gespeicherten Daten des Abonnements aufgeführt. Der Kunde hat die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen un- verzüglichunverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. B. B per E-Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens anzuzeigen. Die Daten auf der Chipkarte können in besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen ausgelesen werden.

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Samples: www.bvg.de

Chipkarte. Die Chipkarte mit dem der für den Vertragszeitraum gültigen Chipkarte mit EFS wird dem Kunden bzw. dessen gesetzlichem Vertreter postalisch zugestellt oder durch einen Zustelldienst überbracht. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichterhalt oder Falschlieferung das vertragsführende Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. z.B. per E-Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens zu informieren. Sofern die Information über den Nichterhalt oder die Falschlieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, sind Ansprüche bleibt die Zahlungspflicht des Kunden ausgeschlossenbis zum Eingang der Mitteilung bestehen. Die Chipkarte Sie kann zudem in besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen ausgegeben werden. Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich automatisch die Gültigkeit des EFS. Bei Übergabe oder Zusendung der Chipkarte mit EFS sind im beigefügten Anschreiben die auf dem Chip gespeicherten Daten des Abonnements aufgeführt. Der Kunde hat die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen un- verzüglichunverzüglich, jedoch spätestens bis zehn Tage nach Beginn des ersten Gültigkeitsmonats, schriftlich, in Textform (z. z.B. per E-Mail) oder persönlich in ausgewählten Verkaufsstellen des vertragsführenden Verkehrsunternehmens anzuzeigen. Die Daten auf der Chipkarte können in besonders bekannt gegebenen Verkaufsstellen ausgelesen werden.

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Samples: www.regiobus-pm.de