Controlling Musterklauseln
Controlling. Controlling/allgemein Berichtswesen
Controlling. Überwachen der Einhaltung der abgestimmten Pla- nung durch die Erarbeitung von Soll-/Ist-Analysen. Aufzeigen von signifikanten negativen Abweichungen und Unterstützen der Landesdirektionen/Geschäfts- stellen bei der Entwicklung und Umsetzung von ge- gensteuernden Maßnahmen.
Controlling. Ein betriebswirtschaftliches Controlling- konzept bildet den Rahmen für Planungs-, Informations- und Anwendungsinstrumente bei der Steuerung und Koordination von Prozessen. Ausgangspunkt ist die Planung und Ver- einbarung von Zielen sowie Kennzahlen zwischen den bei den Zielvereinbarungen beteiligten Partnern, anhand derer nach einer bestimmten Zeit Ergebnisse gemessen werden. Im Rahmen des Projekts LoHN soll das Controlling kostenstellen- und kostenträger- orientiert aufgebaut werden.
Controlling. Zur Sicherstellung einer geordneten finanziellen Entwicklung gelten folgende Grundregeln des Controlling:
a) Es sind genaue Statistiken zu erarbeiten und zu führen über die Mitarbeiterkategorien ab 50. Altersjahr, insbesondere unter Berücksichtigung von Invalidität und Mortalität. 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung XI zum GAV FAR vom 3.12.2018, in Kraft seit 1.4.2019 14 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016
b) Der Finanzfluss ist permanent und systematisch zu überwachen und die sich aufdrängenden Massnahmen sind bei den Stifterverbänden bzw. den Parteien des GAV FAR zu beantragen.
c) Das Controlling, unterstützt und begleitet durch die vom Stiftungsrat eingesetzten externen Experten, hat Grundlagen zu liefern, damit die Stiftung Beschlüsse des Leistungsplanes wie Höhe der Leistungen und Einführungszeitpunkt, spätestens Ende Juni des Vorjahres fällen und kommunizieren kann.
Controlling. Mitwirkung in Projekten
Controlling. 8. Planungsrechnungen
Controlling. Prozesscontrolling (Auditierungsverfahren und Kennzahlencluster, z.B. zu Produktionsprozessen, Kundenzufriedenheit, Finanzen, Mitarbeiterzufriedenheit) X
Controlling. 1Die Gliedkirche legt mit Unterstützung der EFAS jedes Jahr prüfbare quantitative und qualitative Ziele zum Arbeitsschutz fest. 2Hierzu werden in der Regel - Zielgruppen, zu betreuende Einrichtungen und Themenschwerpunkte festgelegt, - die Ziele in Bezug auf die Zielgruppe und/oder die Einrichtungen definiert, - die Maßnahmen zum Erreichen der Ziele entwickelt, - die Ortskräfte und Betriebsärzte und vorbereitet, - die Maßnahmen durchgeführt sowie - eine einfache Wirksamkeitskontrolle mit Stichprobenumfang bzw. Messverfahren zur Feststellung der Zielerreichung beschrieben.
Controlling. Die Maßnahmen werden vom Integrations-Team begleitet. Der Arbeitgeber unterrichtet das Integrations-Team über die Umsetzung des Maßnahmenplans. Bei Abweichungen vom Plan oder Problemen schaltet der Arbeitgeber sofort die Mitglieder des Integrations-Teams ein. Ebenso kann sich der Betroffene bei Problemen jederzeit an das Integrations-Team wenden, gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung des Maßnahmenplans. Auf Wunsch des Betroffenen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, um den Erfolg des BEM dauerhaft zu gewährleisten.
Controlling a) Funktion des Controllings erläutern b) betriebsübliche Kennzahlen ermitteln c) Anwendungsmöglichkeiten und Aufbau von Statistiken beschreiben
5.1 Vertragsservice