Derivate Musterklauseln

Derivate. Um sein Anlageziel zu erreichen, kann der Fonds im Hinblick auf Exposure, Relative Value oder Absicherung Terminkontrakte nutzen, die an regulierten, organisierten oder OTC-Märkten der Eurozone und anderer Länder, darunter Schwellenländer, gehandelt werden. Die vom Fondsmanager mitunter verwendeten Derivate sind Optionen (einfach, mit Barriere, binär), fixe Terminkontrakte (Futures/Forwards), Devisenterminkontrakte, Swaps (darunter Performance-Swaps) und CFD (Contract for Difference) mit einem oder mehreren zugrunde liegenden Risiken/Instrumenten, mit denen der Fondsmanager Geschäfte tätigen kann. Diese derivativen Finanzinstrumente ermöglichen dem Fondsmanager, den Fonds unter Einhaltung der allgemeinen Beschränkungen für das Portfolio und, sofern nichts anderes festgelegt wird, bis zu jeweils maximal 100% des Vermögens an folgenden Risiken partizipieren zu lassen: - Aktien - Währungen - Zinsen - Dividenden - Volatilität und Varianz bis zu maximal 10% des Nettovermögens - Rohstoffe (über zulässige Finanzkontrakte; bis zu maximal 20% des Nettovermögens) - ETF (Finanzinstrumente) Das Gesamtexposure in derivativen Instrumenten wird bestimmt durch die Hebelwirkung, die sich aus der Summe der Bruttonominalbeträge der Derivate, ohne Berücksichtigung des Kompensationseffekts oder der Absicherung, ergibt, in Verbindung mit dem VaR-Limit des Fonds (siehe Abschnitt „VI. Gesamtrisiko“). Derivate können mit Gegenparteien abgeschlossen werden, die von der Verwaltungsgesellschaft gemäß ihrer „Best Execution/Best Selection“-Politik und dem Zulassungsverfahren für neue Gegenparteien ausgewählt werden. Bei diesen Gegenpartien handelt es sich um Kreditinstitute oder Verwaltungsgesellschaften, deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet und deren Mindestrating BBB- (oder gleichwertig) von mindestens einer der maßgeblichen Ratingagenturen beträgt. Bei Derivaten findet ein Austausch von Sicherheiten statt, dessen Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verträge, die finanzielle Garantien darstellen“ aufgeführt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kontrahenten nicht dazu berechtigt sind, Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios und/oder des Basiswerts der derivativen Finanzinstrumente zu treffen. Derivative Finanzinstrumente auf Aktien, Aktienindizes oder Aktienkörbe oder Körbe von Aktienindizes werden eingesetzt, um an Auf- und Abwärtsentwicklungen zu partizipieren, das Exposure eines Tit...
Derivate. Da Fonds mit Indirekter Anlagepolitik derivative Techniken einsetzen, um den Wert der Anteile an die Wertentwicklung des Basiswertes zu koppeln, sollten sich Anleger in Fonds mit Indirekter Anlagepolitik über die im nachstehenden Abschnitt „Einsatz von Derivaten“ beschriebenen Risikofaktoren im Klaren sein und diese verstehen. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein und verstehen, dass der Wert und die Wertentwicklung der Anteile von dem Wert und der Wertentwicklung des Basiswertes abweichen können. Basiswerte können theoretische Konstrukte sein, die auf bestimmten Annahmen beruhen. Fonds, deren Ziel in der Nachbildung solcher Basiswerte besteht, können Beschränkungen und Bedingungen unterliegen, die von den dem jeweiligen Basiswert zugrunde liegenden Annahmen abweichen. Die folgende Auflistung von Faktoren, die voraussichtlich Auswirkungen darauf haben werden, inwieweit es einem Fonds mit Indirekter Anlagepolitik möglich ist die Wertentwicklung des Basiswertes abzubilden, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:  Transaktionskosten und sonstige von dem Fonds zu tragende Gebühren und Aufwendungen (einschließlich Kosten, Gebühren und Aufwendungen in Verbindung mit dem Einsatz von Finanztechniken und -instrumenten);  der Fonds trägt unter Umständen die mit den Investierten Anlagen verbundenen Risiken;  rechtliche, aufsichtsrechtliche, steuerliche und/oder anlagebezogene Beschränkungen (einschließlich Anlagebeschränkungen), die die Gesellschaft betreffen;  der Fonds kann Risikominderungstechniken einsetzen;  wechselkursbezogene Faktoren, wenn der Basiswert oder die Basiswertpapiere auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung oder die Währung einer Anteilsklasse;  zeitliche Abweichungen zwischen der erwarteten Laufzeit des Fonds und dem Fälligkeitstermin der jeweiligen OTC-Swap-Transaktion(en) und anderer Derivategeschäfte und/oder Instrumente. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass die Bedingungen der neu eingegangenen Derivategeschäfte mit denen der zuvor eingegangenen vergleichbar sind; und/oder  das mögliche Vorhandensein nicht genutzter (nicht investierter) von einem Fonds gehaltener Barmittel oder barmittelnaher Positionen bzw. Barmittel oder barmittelnaher Positionen, die über den für eine Nachbildung des Basiswertes benötigten Bedarf hinausgehen (auch als „Cash Drag“ bezeichnet).
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten täti- gen. Dies schließt neben Derivatgeschäften zum Zwecke der Absicherung Geschäfte mit De- rivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeit- weise erhöhen. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu kei- nem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen deri- vatefreien Vergleichsvermögens übersteigen.
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Fonds höchstens verdoppeln („Markt- risikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kur- sen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze lau- fend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten quali- fizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht die Gesellschaft das Marktri- siko des Fonds mit dem Marktrisiko eines virtuellen Vergleichsvermögens, in dem keine Derivate ent- halten sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, des- sen Wert stets genau dem aktuellen Wert des Fonds entspricht, das aber keine Steigerungen oder Absi- cherungen des Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss im Übrigen den Anlagezielen und der Anlagepolitik entsprechen, die für den Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichsvermögen für den Fonds besteht hauptsächlich aus Anleihen- und Aktienindi- zes. Durch den Einsatz von Derivaten darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen derivatefreien Vergleichsvermögens übersteige...
Derivate. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten täti- gen. Dies schließt neben Derivatgeschäften zum Zwecke der Absicherung Geschäfte mit De- rivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeit- weise erhöhen.
Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol- genden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Sondervermögens höchstens verdoppeln („Marktrisi- kogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Roh- stoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorga- ben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäf- ten in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagege- setzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Weitere Angaben zum Einsatz von Derivaten für das Son- dervermögen enthält der Besondere Teil dieses Verkaufs- prospektes.
Derivate. Die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie und -grundätze des maßgeblichen Teilfonds darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Risiko in Verbindung mit der effizienten Portfolioverwaltung. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Namen des Teilfonds Techniken und Instrumente einsetzen, die sich auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente beziehen, in die er aus Gründen einer effizienten Portfolioverwaltung investiert. Viele mit dem Einsatz von Derivaten verbundenen Risiken bestehen ebenso in Verbindung mit dem Einsatz dieser Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement. Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass ein Teilfonds jeweils Derivatekontrakte mit Parteien abschließen kann, die nahe stehende Personen oder Unternehmen der Verwahrstelle oder anderer Dienstleister des OGAW sind. Derartige Tätigkeiten können gelegentlich in Verbindung mit dem OGAW einen Interessenkonflikt mit der Rolle der Verwahrstelle oder anderen Dienstleistern darstellen.
Derivate. Finanzinstrumente gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 29 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014.
Derivate. Die Spezial-AIFs bzw. die Zielgesellschaften können Derivate zur Absicherung der von ihnen gehaltenen Vermögensgegenstände gegen Wertverluste tätigen, indem sie beispielsweise durch den Einsatz von Derivaten Fremdfinanzierungszinsen fixieren oder ein bestimmtes Kursniveau von Fremdwährungen für zukünftige Währungstransaktionen sichern. Derartige Sicherungsgeschäf- te unterliegen dem Vertragserfüllungs- und Insolvenzrisiko des jeweiligen Vertragspartners. Außerdem können Derivate bei un- günstiger Entwicklung der abzusichernden Basiswerte erhebli- che Verluste verursachen. Dies kann sich zu einer Verringerung der Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Einlage ein- schließlich Agio führen.
Derivate. Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wen- det die Gesellschaft den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Sie summiert die An- rechnungsbeträge aller Derivate sowie Wertpapierdarlehen und Pensionsgeschäfte auf, die zur Steigerung des Investi- tionsgrades führen. Als Anrechnungsbetrag für Derivate und Finanzinstrumente derivativen Komponenten wird grundsätzlich der Marktwert des Basiswerts zugrunde ge- legt. Die Summe der Anrechnungsbeträge für das Marktri- siko durch den Einsatz von Derivaten und Finanzinstru- menten mit derivativen Komponenten darf den Wert des Sondervermögens nicht überschreiten. • Grundformen von Derivaten • Kombinationen aus diesen Derivaten • Kombinationen aus diesen Derivaten mit ande- ren Vermögensgegenständen, die für das Son- dervermögen erworben werden dürfen Die Gesellschaft kann alle im Sondervermögen enthaltenen Marktrisiken, die auf dem Einsatz von Derivaten beruhen, hinreichend genau erfassen und messen.