Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht Widerrufs- recht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den zunächst werden zu- nächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden wer- den kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder o- der die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits oder dem Ende des Fundingder Finanzierungs-Zeitraums wer- den Pe- riode werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, www.leihdeinerumweltgeld.de
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den der Finanzierungs- Periode werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Umweltkreditvertrag, Umweltkreditvertrag, Umweltkreditvertrag
Darlehensauszahlung. 5.1 5.1. Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungstreuhänder an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt
Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt ausge- übt werden kann).
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Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits oder dem Ende des Fundingder Finanzierungs-Zeitraums wer- den Pe- riode werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann)) und sofern die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt sowie der Emittent im Grundbuch eingetragen wurde.
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Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
Darlehensauszahlung. 5.1 4.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums wer- den zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die wider- rufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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Darlehensauszahlung. 5.1 Nach dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits oder dem Ende des Fundingder Finanzierungs-Zeitraums wer- den Pe- riode werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder o- der die wider- rufsfrei widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann).
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