Darstellung der Forschungsergebnisse. Die mit öffentlicher Förderung erzielten Forschungsergebnisse sind einer bestmöglichen Ver- wertung für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zuzuführen. Die FFG kann spezifische Bestimmungen hinsichtlich der Schutzrechte in den Ausschreibungs- dokumenten festlegen.