Datenaustausch mit Auskunfteien. 11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungs- verzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Xx.XX betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data GmbH (infoscore) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Boni- tätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Voda- fone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines Vertragspartners der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht be- einträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Zur Entscheidung über die Begründung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erheben wir für diese Entscheidung erforderliche Daten, die uns von der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx zur Ver- fügung gestellt werden. Damit verfolgen wir das berechtigte Interesse, nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten rechtzeitig zu erkennen. Wir löschen diese Informationen in der Regel direkt nach dieser Entscheidung, spätestens jedoch nach drei Monaten. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchfüh- rung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügeri- sches Verhalten übermitteln wir an die SCHUFA Holding AG. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). V1 | Juni 2018 Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie gegebenenfalls weiteren Dritt- ländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Sie online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx einsehen.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 11.1 VF D2 ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsda- ten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schutzge- meinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) zu über- mitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei der SCHUFA oder dem FPP aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält VF D2 hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung er- folgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von VF D2, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilneh- mers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht VF D2 darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grund- sätzen aus.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Tell-Phone wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält Tell- Phone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Tell-Phone erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 19.1. MAINGAU ist nach Maßgabe von § 31 BDSG berechtigt, zum Schutz vor For- derungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie An- gaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zah- lungsverzug) der FA. Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhal- ten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuholen.
Datenaustausch mit Auskunfteien nuvola7 wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungs-maßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält nuvola7 hierüber Auskunft. Die jeweilige Daten-übermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von nuvola7 erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Kloppe Media wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält Kloppe Media hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Kloppe Media erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 10.1. WIKON ist bei Privatkunden berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen. WIKON darf ferner der SCHUFA Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B.Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, erhält WIKON hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von WIKON, eines Vertragspartner der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Die GeT IT GmbH arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Die GeT IT GmbH benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Die GeT IT GmbH kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungs- verzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data GmbH sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kunden- verhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Vodafone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines Vertragspartners der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren Wirtschaftsaus- kunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.