Datenaustausch mit Auskunfteien Musterklauseln

Datenaustausch mit Auskunfteien. 11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungs- verzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & ▇▇.▇▇ betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data GmbH (infoscore) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Boni- tätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Vodafone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines Vertragspartners der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weite- ren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus. 11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unterneh- men sowie ein Merkblatt über den FPP, SCHUFA und infoscore.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Zur Entscheidung über die Begründung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erheben wir für diese Entscheidung erforderliche Daten, die uns von der SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zur Ver- fügung gestellt werden. Damit verfolgen wir das berechtigte Interesse, nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten rechtzeitig zu erkennen. Wir löschen diese Informationen in der Regel direkt nach dieser Entscheidung, spätestens jedoch nach drei Monaten. V6 | November 2020 Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchfüh- rung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügeri- sches Verhalten übermitteln wir an die SCHUFA Holding AG. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie gegebenenfalls weiteren Dritt- ländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können Sie online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ einsehen.
Datenaustausch mit Auskunfteien bluvo wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält bluvo hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von bluvo erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 2.1 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇- dsgvo/informationen-nach-eudsgvo-fuer- verbraucher/. Bei Firmenkunden tauscht TELTA darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus. 2.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den CEG.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 18.1. MAINGAU ist nach Maßgabe von § 31 BDSG berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruch- nahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung we- gen Zahlungsverzug) der FA. Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-sta- tistischer Verfahren auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuho- len.‌ 18.2. Weitere Hinweise hierzu enthalten unsere Datenschutz-Informationen.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 11.1 DIENSTEANBIETER ist berechtigt zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschlusssperrungen in Missbrauchsfällen) dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH &Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei der SCHUFA oder dem FPP aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält DIENSTEANBIETER hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von DIENSTEANBIETER, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht DIENSTEANBIETER darüber hinaus mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus. 11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Telesystems Thorwarth GmbH wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält Telesystems Thorwarth GmbH hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Telesystems Thorwarth GmbH erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Datenaustausch mit Auskunfteien. 10.1. WIKON ist bei Privatkunden berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen. WIKON darf ferner der SCHUFA Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B.Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, erhält WIKON hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von WIKON, eines Vertragspartner der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. 10.2. Zum Informationsaustausch über Firmenkunden arbeitet WIKON auch mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. WIKON benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. WIKON kann dem Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift der Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. 10.3. Weitere Informationen über die SCHUFA enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Die GeT IT GmbH arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Die GeT IT GmbH benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Die GeT IT GmbH kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können. Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen.
Datenaustausch mit Auskunfteien. Kloppe Media wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält Kloppe Media hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Kloppe Media erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.