Weitere Hinweise Musterklauseln

Weitere Hinweise. Die Aufstellung und Angaben stellen keine Empfehlung auf den aufgeführten Basiswert dar; sie dienen lediglich der Information und stellen weder eine Offerte oder Einladung zur Offertstellung noch eine Empfehlung zum Erwerb von Finanzprodukten dar. Indikative Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Angaben ersetzen nicht die vor dem Eingehen von Derivatgeschäften in jedem Fall unerlässliche Beratung. Nur wer sich über die Risiken des abzuschliessenden Geschäftes zweifelsfrei im Klaren ist und wirtschaftlich in der Lage ist, die damit gegebenenfalls eintretenden Verluste zu tragen, sollte derartige Geschäfte tätigen. Weiter verweisen wir auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten», die Sie bei uns bestellen können. Im Zusammenhang mit der Emission und/oder Vertrieb von Strukturierten Produkten können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Rückvergütungen in unterschiedlicher Höhe an Dritte zahlen (Details siehe "Kosten und Gebühren"). Solche Provisionen sind im Emissionspreis enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Vertriebsstelle. Für Fragen zu unseren Produkten stehen wir Ihnen bankwerktags von 08.00-17.00 Uhr telefonisch unter der Nummer +00 00 000 00 00 zur Verfügung. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Gespräche auf diesen Linien aufgezeichnet werden. Bei Ihrem Anruf gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Geschäftspraxis einverstanden sind.
Weitere Hinweise. Sollten Sie weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Grundsätzen oder allgemein Informationen zu den geschäftsethischen Richtlinien von Neptune Energy benötigen, dann wenden Sie sich an den Ethik- und Compliance- Beauftragten von Neptune Energy.
Weitere Hinweise. 11.1 Mit Rücksendung des Ihrerseits unterschriebenen Beherbergungsvertrags ist dieser für beide Seiten rechtsverbindlich, Gerichtsstand ist Oberhausen/Rheinland.
Weitere Hinweise. Der Teilnehmer verpflichtet sich an bis zu drei Befragungen zur Evaluierung der Geschäftsreise aktiv mitzuwirken:
Weitere Hinweise. Die Zusatzvereinbarung betrifft nur bestimmte Schadensersatzansprüche, deren Verjährungsfrist nach der BGH-Entscheidung nicht abgekürzt werden kann.
Weitere Hinweise. Es ist niemand befugt, andere als die in diesem Prospekt und eventuellen Nachträgen der Emittentin gemachten Angaben oder Tatsachen als solche der Emittentin zu verbreiten. Sofern dennoch andere Angaben oder Tatsachen verbreitet werden sollten, dürfen diese nicht als von der Emittentin autorisiert betrachtet werden. Weder die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung dieses Prospektes noch das Angebot, der Verkauf oder die Lieferung der in diesem Prospekt beschriebenen Schuldverschreibungen darunter schließen aus, dass • die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben nach dem Datum dieses Prospektes bzw. im Fall eines Nachtrags nach dessen Datum unzutreffend geworden sind oder • wesentliche nachteilige Veränderungen in der Geschäftstätigkeit oder der Finanzlage der Emittentin, die we- sentlich im Zusammenhang mit der Begebung und dem Verkauf der Schuldverschreibungen sind, nach dem Datum dieses Prospektes bzw. im Fall eines Nachtrags nach dessen Datum eingetreten sind, oder • andere im Zusammenhang mit der Begebung der in diesem Prospekt beschriebenen Schuldverschreibungen stehende Angaben zu einem anderen Zeitpunkt als dem Zeitpunkt, zu dem sie mitgeteilt wurden oder auf den sie datiert wurden, unzutreffend sind, sofern die Emittentin ihre Pflicht nach Art. 23 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur Veröffentlichung eines Nachtrags erfüllt hat. Weder dieser Prospekt noch andere in Verbindung mit den Schuldverschreibungen gemachten Angaben stellen eine Empfehlung an den Anleger seitens der Emittentin dar, die in diesem Prospekt beschriebenen Schuldver- schreibungen zu erwerben. Dieser Prospekt stellt kein Angebot dar und darf nicht zum Zwecke der Unterbreitung eines Angebots in denjeni- gen Rechtsordnungen verwendet werden, in denen ein solches Angebot unzulässig ist oder gegenüber Personen, gegenüber denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Das Angebot, der Verkauf und die Lieferung der in diesem Prospekt beschriebenen Schuldverschreibungen sowie die Verbreitung dieses Prospekts unterliegen rechtlichen Beschränkungen.
Weitere Hinweise. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens bzw. der jeweiligen Anteilklasse wird eine Verwaltungsvergü- tung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet (siehe hierzu auch Kapitel „Besonderheiten beim Erwerb von In- vestmentanteilen“). Der Gesellschaft fließen keine Rückvergü- tungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Union Investment gibt einen Teil des Ausgabeaufschlags – so- fern er erhoben wird – und der Verwaltungsvergütung an ihre Vertriebspartner in Form von Provisionszahlungen für deren Ver- mittlungsleistungen weiter. Die Höhe der Vertriebskosten wird je nach Vertriebsweg in Abhängigkeit vom Bestand des vermit- telten Fondsvolumens bemessen. Dabei kann ein wesentlicher Teil des Ausgabeaufschlags und der Verwaltungsvergütung in Form von Provisionszahlungen an die Vertriebspartner von Uni- on Investment weitergegeben werden. Daneben gewährt Union Investment ihren Vertriebspartnern weitere Zuwendungen in Form von unterstützenden Sachleistungen (z.B. Mitarbeiterschu- lungen) und ggf. Erfolgsboni, die ebenfalls mit den Vermitt- lungsleistungen der Vertriebspartner im Zusammenhang stehen. Die Zuwendungen stehen den Interessen der Anleger nicht ent- gegen, sondern sind darauf ausgelegt, die Qualität der Dienst- leistungen seitens der Vertriebspartner aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Die Gesellschaft kann nach ihrem freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise Rückzahlung von vereinnahmter Verwal- tungsvergütung an diese Anleger vereinbaren. Dies kommt ins- besondere dann in Betracht, wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Die Gesellschaft kann ferner mit ausgewählten Brokern Verein- barungen abschließen, gemäß denen der jeweilige Broker Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmit- telbar oder zeitversetzt an Dritte weiterleitet, die der Gesell- schaft Research- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger bei ihren An- lageentscheidungen verwendet werden (so genannte Commissi- on Sharing Agreements). Der Gesellschaft können im Zusammenhang mit Handelsge- schäften für Rechnung des Sondervermögens geldwerte Vorteile (z. B. Broker-Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinfor- mationssysteme) entstehen, die im Interesse der Anteilinhaber bei den Anlageentscheidungen verwendet ...
Weitere Hinweise. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr in Höhe von ZAR 250,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Weitere Hinweise. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
Weitere Hinweise. Die Stipendienhöhe beträgt 300.- Euro/Monat (3.600,- Euro/Jahr), die je zur Hälfte von privaten Mit- telgebern sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt wird. Das Stipendium wird nicht auf das BAföG angerechnet. Es sind keine Sozialversicherungsbeiträ- ge zu entrichten und die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Das Stipendium kann ab dem ersten Fachsemester vergeben werden. Die Entscheidung über eine Bewilligung erfolgt schriftlich und wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Anschließend kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden. Die maximale Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel aus einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erzie- hung eines Kindes, so kann die Förderungsdauer auf Antrag verlängert werden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Gewährung noch auf die Verlängerung einer Förderung des Stipendiums.