Common use of Datenschutz und Einschaltung Dritter Clause in Contracts

Datenschutz und Einschaltung Dritter. 18.1 Der Herausgeber und die Bank sind berechtigt, sich im Rahmen des Kartenvertrages sowie der Zusatzleistungen nach Ziffer 2.3 zur Bewirkung der Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen (Ziffer 7) Dritter (insbesondere DG VERLAG, Wiesbaden; R+V Versicherung, Wiesbaden; CardProcess GmbH, Karlsruhe; Dienstleister der Zusatzleistungen wie in den „Vorver- traglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ aufgeführt) zu bedienen. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Union zu übermitteln. Die Daten können auch an die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt werden.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Datenschutz und Einschaltung Dritter. 18.1 Der Herausgeber und die Bank sind berechtigt, sich im Rahmen des Kartenvertrages sowie der Zusatzleistungen nach Ziffer 2.3 Kartenvertrags zur Bewirkung der von ihnen zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung Ein- forderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen (Ziffer 7) Dritter (insbesondere DG VERLAG, Wiesbaden; R+V Versicherung, Wiesbaden; CardProcess GmbH, Karlsruhe; Dienstleister der Zusatzleistungen wie in den „Vorver- traglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ aufgeführtcims GmbH, Hamburg) zu bedienen. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Union zu übermitteln. Die Daten können auch an die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt werden.

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Samples: www.raiba-ried.de

Datenschutz und Einschaltung Dritter. 18.1 Der Herausgeber und die Bank sind berechtigt, sich im Rahmen des Kartenvertrages sowie der Zusatzleistungen nach Ziffer 2.3 zur Bewirkung der Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen (Ziffer 7) Dritter (insbesondere DG VERLAG, Wiesbaden; R+V Versicherung, Wiesbaden; CardProcess GmbH, Karlsruhe; Dienstleister der Zusatzleistungen wie in den „Vorver- traglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ aufgeführt) zu bedienen. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Union zu übermitteln. Die Daten können auch an die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt werden. „Vorvertraglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ dargestellt.

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Samples: www.raiba-pfaffenwinkel.de

Datenschutz und Einschaltung Dritter. 18.1 Der Herausgeber und die Bank sind berechtigt, sich im Rahmen des Kartenvertrages Kartenvertrags sowie der Zusatzleistungen nach Ziffer Ziff. 2.3 zur Bewirkung der Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen (Ziffer Ziff. 7) Dritter (insbesondere DG VERLAG, Wiesbaden; R+V Versicherung, WiesbadenWiesba- den; CardProcess GmbH, Karlsruhe; Dienstleister der Zusatzleistungen wie in den „Vorver- traglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ aufgeführtZusatzleistungen) zu bedienen. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, zum Zwecke der Vertragserfüllung Vertragserf llung auch Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Europ ischen Union zu übermittelnbermitteln. Die Daten können k nnen auch an die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt bermittelt werden.

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Samples: www.volksbank-plochingen.de

Datenschutz und Einschaltung Dritter. 18.1 Der Herausgeber und die Bank sind berechtigt, sich im Rahmen des Kartenvertrages Kartenvertrags sowie der Zusatzleistungen nach Ziffer 2.3 zur Bewirkung der Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen (Ziffer 7) Dritter (insbesondere DG VERLAG, Wiesbaden; R+V Versicherung, Wiesbaden; CardProcess GmbH, Karlsruhe; Dienstleister der Zusatzleistungen wie in den „Vorver- traglichen Vorvertraglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ aufgeführt) zu bedienen. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Union zu übermitteln. Die Daten können auch an die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt werden.

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Samples: www.vbkraichgau.de

Datenschutz und Einschaltung Dritter. 18.1 Der Herausgeber und die Bank sind berechtigt, sich im Rahmen des Kartenvertrages Kartenvertrags sowie der Zusatzleistungen nach Ziffer 2.3 zur Bewirkung der Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen (Ziffer 7) Dritter (insbesondere DG VERLAG, Wiesbaden; R+V Versicherung, Wiesbaden; CardProcess GmbH, Karlsruhe; Dienstleister der Zusatzleistungen wie in den „Vorver- traglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ aufgeführtZusatzleistungen) zu bedienen. In diesem Zusammenhang Zusam- menhang kann es erforderlich werden, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Union zu übermitteln. Die Daten können auch an die Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard mit Sitz in den USA übermittelt werden.

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Samples: www.voba-online.de