Dauer des Durchrechnungszeitraumes. Der Durchrechnungszeitraum beträgt 52 Wochen. Durch Betriebsvereinbarung können Gruppen von Arbeitneh- merinnen von der Lage des festgelegten Durchrechnungszeitraums ausgenommen werden.
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Dauer des Durchrechnungszeitraumes. Der Durchrechnungszeitraum beträgt 52 Wochen. Durch Betriebsvereinbarung können Gruppen von Arbeitneh- merinnen Arbeitnehmergruppen von der Lage des festgelegten Durchrechnungszeitraums ausgenommen werden.
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