Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach dem, welches Ereignis früher eintritt. 2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche zu zahlen ist. 2.3. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach dem, welches Ereignis früher eintritt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche - 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. 2.1 Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben haben, beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist.
2.2. 2.2 Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - • einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - • zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche zu zahlen ist.
2.3. 2.3 Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist ist, mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. angeschriebenen Empfangszeitpunkt Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, Mieter als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt.
2.2. Das 2.2.Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche - 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist.
2.3. Wird 2.3.Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte. 2.4.Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - • einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - • zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche • 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietver- hältnis länger als zwei Monate andauern sollte.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch Mietgegen- standes hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis Ereig- nis früher eintritt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen abge- schlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages Mietver- trages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages Mietvertra- ges kann von beiden Vertragsparteien Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche - 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch drei Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzu- kündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose vorbe- haltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche - 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben haben, beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages Mietver- trages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt, sofern kein Fall der Ziff. 2.3 dieses Vertrages vorliegt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz Dies gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages Miet- vertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche zu zahlen ist.
2.3. Der Mietgegenstand darf nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters an einen Nachmieter übergeben werden. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu auf den von dem Mieter und dem Nachmieter einver- nehmlich in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt; fehlt eine solche Angabe in der Empfangsbestätigung, so tritt an Stelle dieses fehlenden Zeitpunkts der Zugang der Empfangsbestätigung beim Vermieter. Der Mieter ist bei Überlassung des Mietgegenstandes an den Nachmieter in jedem Falle verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag
Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt.
2.2. Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der vorstehende zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von - einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei Tage, wenn der Mietpreis pro Woche - 10 Tage, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes insbesondere auch hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist.
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Samples: Mietvertrag