Common use of Dauer des Mietverhältnisses Clause in Contracts

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach dem, welches Ereignis früher eintritt.

Appears in 5 contracts

Samples: imaonline.de, imaonline.de, www.eberle-hald.de

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Appears in 1 contract

Samples: www.baupunkt-kraatz.de

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis Ereig- nis früher eintritt.

Appears in 1 contract

Samples: www.restemeyer.de

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. 2.1 Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben haben, beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.ktg-baumaschinen.de

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Appears in 1 contract

Samples: berger-unternehmensgruppe.de

Dauer des Mietverhältnisses. 2.1. Falls die Vertragsparteien keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben haben, beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages Mietver- trages durch beide Vertragsparteien oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nach demnachdem, welches Ereignis früher eintritt, sofern kein Fall der Ziff. 2.3 dieses Vertrages vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: www.staufen-baumaschinen.de