Day-Ahead Fahrplananmeldung. Ergänzend zu Ziffer 1.1 und 1.2 dieser Anlage gilt: Die Fahrpläne sind, sofern nicht abweichende Bestimmungen für Fahrpläne von und zu ausländischen NB gelten, vom BKV bis 14:30 Uhr am Vortag an den ÜNB zu übermitteln. Eine Aktualisierung der Fahrpläne bis 14:30 Uhr des Vortages ist möglich. Der ÜNB ist berechtigt, Fahrpläne, welche das Doppelte der in Anlage 1.1 deklarierten Maximalwerte in mehreren Stunden überschreiten und in diesem Zeitraum im Rahmen der Fahrplananmeldungen zu erheblicher Unausgeglichenheit des betreffenden Bilanzkreises führen, abzulehnen. Vor der Ablehnung hat der ÜNB den BKV per E-Mail (gem. Anlage 2) auf die Überschreitung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb einer angemessenen Frist von 1 Stunde einen korrigierten Fahrplan anzumelden. Diese Kontaktaufnahme erfolgt nach Anmeldeschluss für Day-Ahead Fahrpläne gemäß Abs. 1.