Day-Ahead Fahrplananmeldung Musterklauseln

Day-Ahead Fahrplananmeldung. Ergänzend zu Ziffer 1.1 und 1.2 dieser Anlage gilt: Die Fahrpläne sind, sofern nicht abweichende Bestimmungen für Fahrpläne von und zu ausländischen NB gelten, vom BKV bis 14:30 Uhr am Vortag an den ÜNB zu übermitteln. Eine Aktualisierung der Fahrpläne bis 14:30 Uhr des Vortages ist möglich. Der ÜNB ist berechtigt, Fahrpläne, welche das Doppelte der in Anlage 1.1 deklarierten Maximalwerte in mehreren Stunden überschreiten und in diesem Zeitraum im Rahmen der Fahrplananmeldungen zu erheblicher Unausgeglichenheit des betreffenden Bilanzkreises führen, abzulehnen. Vor der Ablehnung hat der ÜNB den BKV per E-Mail (gem. Anlage 2) auf die Überschreitung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb einer angemessenen Frist von 1 Stunde einen korrigierten Fahrplan anzumelden. Diese Kontaktaufnahme erfolgt nach Anmeldeschluss für Day-Ahead Fahrpläne gemäß Abs. 1.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.