Deckung und Ausführung der Überweisungsaufträge. (1) Die Bank führt die Überweisungsaufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (Nummer 3) vorliegen, die Aufträge vom Kontoinhaber autorisiert sind (Unterab- schnitt A Nummer 6) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung) (Ausführungsbeding- ungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungs- dienstleister sind berechtigt, die Überweisungsaufträge ausschließlich anhand der vom Kon- toinhaber angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Nummer 2) auszufüh- ren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deckung und Ausführung der Überweisungsaufträge. (1) Die Bank führt die Überweisungsaufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (Nummer 3) vorliegen, die Aufträge vom Kontoinhaber autorisiert sind (Unterab- schnitt A Nummer 6) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden vor- handen oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung) (Ausführungsbeding- ungenAusführungsbedingungen).
(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungs- dienstleister sind berechtigt, die Überweisungsaufträge ausschließlich anhand der vom Kon- toinhaber angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Nummer 2) auszufüh- ren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deckung und Ausführung der Überweisungsaufträge. (1) Die Bank führt die Überweisungsaufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (Nummer 3) vorliegen, die Aufträge vom Kontoinhaber autorisiert sind (Unterab- schnitt A Nummer 6) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung) (Ausführungsbeding- ungen).
(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungs- dienstleister sind berechtigt, die Überweisungsaufträge ausschließlich anhand der vom Kon- toinhaber Kontoinhaber angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Nummer 2) auszufüh- renauszuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deckung und Ausführung der Überweisungsaufträge. (1) Die Bank führt die Überweisungsaufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (Nummer 32) vorliegen, die Aufträge vom Kontoinhaber autorisiert sind (Unterab- schnitt A Nummer 67) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung) (Ausführungsbeding- ungenAusführungs- bedingungen).
(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungs- dienstleister sind berechtigt, die Überweisungsaufträge ausschließlich anhand der vom Kon- toinhaber Kontoinhaber angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Unterabschnitt A Nummer 26) auszufüh- renauszuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen