Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.04. und endet am 31.03. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des Gemischten Sonder- vermögens und endet erst am zweiten 31.03., der der Auflegung folgt.
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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.0401.01. und endet am 31.0331.12. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des Gemischten Sonder- vermögens OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.0331.12., der der Auflegung folgt.
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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.0401.07. und endet am 31.0330.06. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des Gemischten Sonder- vermögens und endet erst am zweiten 31.03., der der Auflegung folgt.
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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.041. April und endet am 31.0331. Xxxx eines jeden Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des Gemischten Sonder- vermögens Immobilien- Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.03.31. Xxxx, der der Auflegung folgt.
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