Common use of Definition der Abrechnungsperiode Clause in Contracts

Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.11. und endet am 31.10. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Aufle- gung des OGAW-Sondervermögens bzw. mit Inkrafttreten der ge- nehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.10., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttreten der Änderung folgt.

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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.11. und endet am 31.10. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Aufle- gung Auflegung des OGAW-Sondervermögens bzw. mit Inkrafttreten Inkraft- treten der ge- nehmigten genehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.10., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttreten Inkrafttre- ten der Änderung folgt.

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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.111.1. und endet am 31.1031.12. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Aufle- gung Auflegung des OGAW-Sondervermögens bzw. mit Inkrafttreten Inkraft- treten der ge- nehmigten genehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.1031.12., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttreten Inkrafttre- ten der Änderung folgt.

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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.111.1. und endet am 31.1031.12. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Aufle- gung des OGAW-Sondervermögens Fonds bzw. mit Inkrafttreten der ge- nehmigten genehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.1031.12., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttreten der Änderung folgt.

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