Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens bzw. mit Inkraft- treten der genehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.12., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttre- ten der Änderung folgt.
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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung Aufle- gung des OGAW-Sondervermögens Fonds bzw. mit Inkraft- treten Inkrafttreten der genehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.12., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttre- ten Inkrafttreten der Änderung folgt.
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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.11.11. und endet am 31.1231.10. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung Aufle- gung des OGAW-Sondervermögens bzw. mit Inkraft- treten Inkrafttreten der genehmigten ge- nehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.1231.10., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttre- ten Inkrafttreten der Änderung folgt.
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Definition der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.11.11. und endet am 31.1231.10. eines jeden Jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens bzw. mit Inkraft- treten der genehmigten Änderung zum 1.7.2013 und endet erst am zweiten 31.1231.10., der auf die Auflegung bzw. auf das Inkrafttre- ten der Änderung folgt.
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