Common use of Definition und Speicherung des DMP-Falles Clause in Contracts

Definition und Speicherung des DMP-Falles. Die Datenstelle gewährleistet, dass der gebildete DMP-Fall folgende Informationen umfasst: - Angabe zur Diagnose; - LANR der Erstdokumentation; - BSNR der Erstdokumentation; - ggf. Krankenhaus-IK der Erstdokumentation; - Krankenversichertennummer (alphanumerisch); - Name des Versicherten; - Vorname des Versicherten; - Geburtsdatum des Versicherten; - Kostenträgerkennung von der elektronischen Gesundheitskarte;, - Haupt-Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse, das die Datenstelle dem von den Auftraggebern übermittelten Kassenverzeichnis entnimmt; - Versichertenpseudonym. Die Datenstelle gewährleistet, dass Versicherte, die nicht über die Krankenversicherten- nummer eindeutig einem Fallverlauf zugeordnet werden können, über Name und Geburtsda- tum identifiziert werden können. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass mehrere unterschiedliche Kostenträgerkennungen von ein und derselben Krankenkasse durch Leistungserbringer oder Krankenkassen übermit- telt werden. Bestandteil des primären Ordnungsmerkmals ist deshalb das Haupt- Institutionskennzeichen der Krankenkasse. Die Datenstelle gewährleistet, dass die Versicherteninformationen zu einem Versicherten- pseudonym zusammengeführt werden können.

Appears in 5 contracts

Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag

Definition und Speicherung des DMP-Falles. Die Datenstelle gewährleistet, dass der gebildete DMP-Fall folgende Informationen umfasst: - Angabe zur Diagnose; - LANR der Erstdokumentation; - BSNR der Erstdokumentation; - ggf. Krankenhaus-IK der Erstdokumentation; - Krankenversichertennummer (alphanumerisch); - Name des Versicherten; - Vorname des Versicherten; - Geburtsdatum des Versicherten; - Kostenträgerkennung von der elektronischen Gesundheitskarte;, - Haupt-Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse, das die Datenstelle dem von den Auftraggebern übermittelten Kassenverzeichnis entnimmt; - Versichertenpseudonym. Die Datenstelle gewährleistet, dass Versicherte, die nicht über die Krankenversicherten- nummer Krankenversichertennum- mer eindeutig einem Fallverlauf zugeordnet werden können, über Name und Geburtsda- tum Geburtsdatum identifiziert werden können. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass mehrere unterschiedliche Kostenträgerkennungen von ein und derselben Krankenkasse durch Leistungserbringer oder Krankenkassen übermit- telt übermittelt werden. Bestandteil des primären Ordnungsmerkmals ist deshalb das Haupt- Institutionskennzeichen Haupt-Institutionskenn- zeichen der Krankenkasse. Die Datenstelle gewährleistet, dass die Versicherteninformationen zu einem Versicherten- pseudonym zusammengeführt werden können.

Appears in 5 contracts

Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag