DEFINTION VERFÜGBARKEIT. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit, die gesamten Funktionen der Software in dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und auf die Anwendungsdaten zugreifen zu können. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am vereinbarten Übergabepunkt. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Partner und/oder im Bereich der IT-Anlage des Herstellers selbst bleiben außer Betracht.
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DEFINTION VERFÜGBARKEIT. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit, die gesamten Funktionen der Software in dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und auf die Anwendungsdaten zugreifen zu können. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am vereinbarten Übergabepunkt. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Partner und/oder im Bereich der IT-Anlage des Herstellers der Apotheke selbst bleiben außer Betracht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
DEFINTION VERFÜGBARKEIT. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit, die gesamten Funktionen der Software in dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und auf die Anwendungsdaten zugreifen zu können. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am vereinbarten Übergabepunkt. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Partner Apotheker und/oder im Bereich der IT-Anlage des Herstellers der Apotheke selbst bleiben außer Betracht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen