Kündigungsfrist Musterklauseln

Kündigungsfrist. Der Versicherer hat ab Kenntnis vom Vorliegen der Kün- digungsvoraussetzungen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode kündigen.
Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zuge- hen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen, • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Die Kündigung nach dieser Regelung bedarf der →Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späte- ren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi- cherungsjahres, wirksam wird. Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zu- gang bei Ihnen wirksam.
Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wie folgt auf das Ende eines Monats aufgelöst werden: Dienstjahr Kündigungsfrist für Kader ab Lohnklasse 21 1. Dienstjahr 1 Monat 1 Monat 2. Dienstjahr 2 Monate 2 Monate 3. Dienstjahr 2 Monate 6 Monate 4. bis 9. Dienstjahr 3 Monate 6 Monate ab 10. Dienstjahr 6 Monate 6 Monate Die Dienstjahre werden anhand des fiktiven Eintrittsdatums errechnet, nicht nur anhand der aktuellen Anstellung. Verschiedene Regelungen innerhalb des Personalrechts sind von den Dienstjahren abhängig (u.a. die Kündigungsfrist, die Lohnfortzahlungspflicht und das Dienstaltersgeschenk). Um die Dienstjahre bestimmen zu können, wird vom fiktiven Eintrittsdatum ausgegangen. Das fiktive Eintrittsdatum be- rücksichtigt alle früheren Anstellungen an der Universität Zürich. Zusätzlich werden frühere kantonale Anstellungen bis 30. Juni 1999 sowie Drittmittel- und Schweizerische Nationalfondsanstellungen ab 1. Januar 2004 berücksichtigt.
Kündigungsfrist. Der Vertragspartner des Krankenversicherers und der Krankenversicherer können die Versicherung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen.
Kündigungsfrist. Der Hauptvertrag ist seitens beider Vertragspartner jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich kündbar.
Kündigungsfrist. Das Darlehen wird О unbefristet gewährt mit einer Kündigungsfrist von Monaten. (min. 3 Monate) О befristet gewährt bis zum (Datum). Für Darlehen über 0.000€ wünschen wir uns möglichst Kündigungsfristen von 6 Monaten und für Darlehen über 00.000€ Kündigungsfristen von einem Jahr.
Kündigungsfrist. Der Versicherte kann die Versicherung unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das En- de eines Kalenderjahres kündigen.
Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage in Schriftform zugegangen sein.
Kündigungsfrist. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Mo- nat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann mit so- fortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versi- cherungsperiode kündigen.