Depots und Konten für Minderjährige. Depots und Konten für Minderjährige können nur in der Online-Banking Aus- prägung „Trading“ (Punkt „Ausprägung“) geführt werden, sofern die gesetzli- chen Vertreter einzelverfügungsberechtigt („Oder-Depots/-Konten“) sind. Jeder gesetzliche Vertreter kann somit allein mit Erfüllungswirkung über das Depot und das Konto flex online verfügen. Bei Depots und Konten für Minderjährige wird pro gesetzlichem Vertreter für das Depot mit Konto flex eine Zugangs-ID und eine PIN vergeben. Im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens wird/werden jedem gesetzlichen Vertreter die von ihm hinterlegte(n) Authentifizierungsinstrument(e) (gemäß Punkt „Authentifizierungsinstrumente“) exklusiv zugeordnet, um eine direkte Zuweisung der Aufträge (z. B. Transaktionen) an den jeweiligen gesetzlichen Vertreter vornehmen zu können. Ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung eines gesetzlichen Vertreters gilt als ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung für das Depot und das Konto flex gemeinsam. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Wird bei einem Depot die Einzelverfügungsberechtigung eines gesetzlichen Vertreters widerrufen, gilt der Widerruf für das Depot und das Konto flex ge- meinsam. Das Depot/Konto wird in diesem Fall mit gemeinschaftlicher Verfü- gungsberechtigung (sog. „Und-Depot/-Konto“) in der Online-Banking Ausprä- gung „Service“ weitergeführt. Auftragserteilungen (z. B. Transaktionen) sind dann nicht mehr möglich. Ab dem Wirksamwerden des Widerrufs können Auf- träge von den gesetzlichen Vertretern nur noch gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtig. Die gesetzlichen Vertreter be- halten jedoch ihre Zugangs-ID und ihre Authentifizierungsinstrumente, um das Online-Banking in der Ausprägung „Service“ nutzen zu können. Depots/Konten für Minderjährige mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechti- gung (sog. „Und-Depots/-Konten“) der gesetzlichen Vertreter können nur in der Online-Banking Ausprägung „Service“ geführt werden. In diesem Fall können Aufträge von den gesetzlichen Vertretern nur gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtig. Bei Erreichen der Volljährigkeit des Minderjährigen kann der jeweilige gesetz- liche Vertreter nicht mehr auf diese Depots/Konten über das Online-Banking zugreifen. Erst mit Eingang der von der ebase angeforderten Unterlagen wird die neue Zugangs-ID postalisch an die Wohnanschrift des volljährigen Depot-/ Kontoinhabers versandt bzw. kann diese online abgerufen werden. Des Weite- ren wird eine neue PIN postalisch an die Wohnanschrift des volljährigen Depot-/ Kontoinhabers versandt. Der Kunde erhält Zugang zum Online-Banking, wenn die Voraussetzungen gemäß Punkt „Zugang zum Online-Banking“ erfüllt sind. Der Zugang zum Online-Banking wird in diesem Fall wieder in der gleichen Ausprägung, wie er bestanden hat erfolgen. Ergänzend gelten die Regelungen gemäß Punkt „Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährige“ der jeweils aktuell gül- tigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Wird bei einem Wertpapierdepot die Einzelverfügungsberechtigung eines ge- setzlichen Vertreters widerrufen, wird der Wertpapierdepot- und Kontovertrag abweichend vom Punkt „Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährige“ der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der ebase gemäß Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase außerordentlich von der ebase gekündigt, da das Wertpapierdepot mit Konto flex ausschließlich online mit ei- nem Zugang zum Online-Banking in der Ausprägung „Trading“ (gemäß Punkt „Ausprägung“) geführt werden kann.
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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Depots und Konten für Minderjährige. Depots und Konten für Minderjährige können online nur in der Online-Banking Aus- prägung „Trading“ (Punkt „Ausprägung“) geführt werden, sofern die gesetzli- chen Vertreter einzelverfügungsberechtigt mit Einzelverfügungs- berechtigung („Oder-Depots/-Konten“) sindder gesetzlichen Vertreter geführt wer- den. Jeder gesetzliche Vertreter kann somit allein mit Erfüllungswirkung über das Depot und das Konto flex online verfügen. Bei Depots und Konten für Minderjährige wird pro gesetzlichem Vertreter nur eine PIN für das Depot mit und das Konto flex eine Zugangs-ID und eine PIN vergeben. Im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens TAN-Verfahrens wird/werden jedem gesetzlichen Vertreter die von ihm hinterlegte(n) Authentifizierungsinstrument(e) (gemäß Punkt „Authentifizierungsinstrumente“Mobilfunknummer(n) exklusiv zugeordnet, um eine direkte direk- te Zuweisung der Aufträge (z. B. Transaktionen) beauftragten Transaktionen an den jeweiligen gesetzlichen Vertreter vornehmen zu können. Ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung eines gesetzlichen Vertreters gilt als ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung für das Depot und das Konto flex gemeinsam. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Wird bei einem Depot die Einzelverfügungsberechtigung eines gesetzlichen Vertreters widerrufen, gilt der Widerruf für das Depot und das Konto flex ge- meinsam. Das Depot/Konto wird in diesem Fall mit gemeinschaftlicher Verfü- gungsberechtigung (sog. „Und-Depot/-Konto“) in der Online-Banking Ausprä- gung „Service“ weitergeführt. Auftragserteilungen (z. B. Transaktionen) Transaktionen sind dann nicht mehr möglich. Ab Transaktionsaufträge können ab dem Wirksamwerden des Widerrufs können Auf- träge der Ein- zelverfügungsberechtigung nur noch von den gesetzlichen Vertretern nur noch gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden gemein- schaftlich und sind ausschließlich in Schriftform gegen Entgelt gemäß dem zu diesem die- sem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtig. Die gesetzlichen Vertreter be- halten jedoch ihre Zugangs-ID und ihre Authentifizierungsinstrumente, um das Online-Banking in der Ausprägung „Service“ nutzen zu können. Depots/Konten für Minderjährige mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechti- gung (sog. „Und-Depots/-Konten“) der gesetzlichen Vertreter können nur in der Online-Banking Ausprägung „Service“ geführt erteilt werden. In diesem Fall können Aufträge von den gesetzlichen Vertretern nur gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtig. Bei Erreichen der Volljährigkeit des Minderjährigen kann der jeweilige gesetz- liche Vertreter nicht mehr auf diese Depots/Konten über werden die PIN und damit das Online-Banking zugreifengesperrt. Erst mit Eingang der von der ebase angeforderten Unterlagen wird erfolgen der Versand einer neuen PIN und die neue Zugangs-ID postalisch an die Wohnanschrift des volljährigen Depot-/ Kontoinhabers versandt bzw. kann diese online abgerufen werden. Des Weite- ren wird eine neue PIN postalisch an die Wohnanschrift des volljährigen Depot-/ Kontoinhabers versandt. Der Kunde erhält Zugang Freischaltung zum Online-Banking, wenn die Voraussetzungen gemäß Punkt „Zugang zum Online-Banking“ erfüllt sind. Der Zugang zum Online-Banking wird in diesem Fall wieder in der gleichen Ausprägung, wie er bestanden hat hat, d. h., Online-Banking mit On- line-Transaktionen oder Online-Banking ohne Online-Transaktionenen erfolgen. Ergänzend gelten die Regelungen gemäß Punkt „Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährige“ der jeweils aktuell gül- tigen gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Wird bei einem Wertpapierdepot die Einzelverfügungsberechtigung eines ge- setzlichen Vertreters widerrufen, wird der Wertpapierdepot- und Kontovertrag abweichend vom Punkt „Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährige“ der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der ebase gemäß Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase außerordentlich von der ebase gekündigt, da das Wertpapierdepot mit Konto flex ausschließlich online mit ei- nem Zugang zum Online-Banking in der Ausprägung „Trading“ (gemäß Punkt „Ausprägung“) geführt werden kann.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Depots und Konten für Minderjährige. Depots und Konten für Minderjährige können fü r Minderjä hrige kö nnen online nur in der Online-Banking Aus- prägung „Trading“ mit Einzelverfü gungs- berechtigung (Punkt „Ausprägung“) geführt werden, sofern die gesetzli- chen Vertreter einzelverfügungsberechtigt („„ Oder-Depots/-Konten““ ) sindder gesetzlichen Vertreter gefü hrt w-er den. Jeder gesetzliche Vertreter kann somit allein mit Erfüllungswirkung über Erfü llungswirkung ü ber das Depot und das Konto flex online verfügen. Bei Depots und Konten für Minderjährige wird pro gesetzlichem Vertreter nur eine PIN für das Depot mit und das Konto flex eine Zugangs-ID und eine PIN vergeben. Im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens TAN-Verfahrens wird/werden jedem gesetzlichen Vertreter die von ihm hinterlegte(n) Authentifizierungsinstrument(e) (gemäß Punkt „Authentifizierungsinstrumente“Mobilfunknummer(n) exklusiv zugeordnet, um eine direkte direk- te Zuweisung der Aufträge (z. B. Transaktionen) beauftragten Transaktionen an den jeweiligen gesetzlichen Vertreter vornehmen zu könnenkö nnen. Ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung Einzelverfü gungsberechtigung eines gesetzlichen Vertreters gilt als ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung für das Depot und das Konto flex gemeinsam. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich unverzü glich und aus Beweisgründen möglichst Beweisgrü nden mö glichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Wird bei einem Depot die Einzelverfügungsberechtigung eines gesetzlichen Vertreters widerrufen, gilt der Widerruf für das Depot und das Konto flex ge- meinsam. Das Depot/Konto wird in diesem Fall mit gemeinschaftlicher Verfü- gungsberechtigung (sog. „Und-Depot/-Konto“) in der Online-Banking Ausprä- gung „Service“ weitergeführt. Auftragserteilungen (z. B. Transaktionen) Transaktionen sind dann nicht mehr möglichmö glich. Ab Transaktionsaufträ ge kö nnen ab dem Wirksamwerden des Widerrufs können Auf- träge der Ein- zelverfü gungsberechtigung nur noch von den gesetzlichen Vertretern nur noch gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden gemein- schaftlich und sind gemäß ausschließ lich in Schriftform gegen Entgelt gemä ß dem zu diesem die- sem Zeitpunkt gültigen gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtigerteilt werden. Die gesetzlichen Vertreter be- halten jedoch ihre Zugangs-ID Bei Erreichen der Volljä hrigkeit des Minderjä hrigen werden die PIN und ihre Authentifizierungsinstrumente, um damit das Online-Banking in der Ausprägung „Service“ nutzen zu können. Depots/Konten für Minderjährige mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechti- gung (sog. „Und-Depots/-Konten“) der gesetzlichen Vertreter können nur in der Online-Banking Ausprägung „Service“ geführt werden. In diesem Fall können Aufträge von den gesetzlichen Vertretern nur gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtig. Bei Erreichen der Volljährigkeit des Minderjährigen kann der jeweilige gesetz- liche Vertreter nicht mehr auf diese Depots/Konten über das Online-Banking zugreifengesperrt. Erst mit Eingang der von der ebase angeforderten Unterlagen wird erfolgen der Versand einer neuen PIN und die neue Zugangs-ID postalisch an die Wohnanschrift des volljährigen Depot-/ Kontoinhabers versandt bzw. kann diese online abgerufen werden. Des Weite- ren wird eine neue PIN postalisch an die Wohnanschrift des volljährigen Depot-/ Kontoinhabers versandt. Der Kunde erhält Zugang Freischaltung zum Online-Banking, wenn die Voraussetzungen gemäß Punkt „Zugang zum Online-Banking“ erfüllt sind. Der Zugang zum Online-Banking wird in diesem Fall wieder in der gleichen AusprägungAusprä gung, wie er bestanden hat hat, d. h., Online-Banking mit On- line-Transaktionen oder Online-Banking ohne Online-Transaktionenen erfolgen. Ergänzend Ergä nzend gelten die Regelungen gemäß gemä ß Punkt „„ Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährigefü r Minderjä hrige“ der jeweils aktuell gül- tigen gü ltigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschä ftsbedingungen der ebase. Wird bei einem Wertpapierdepot die Einzelverfügungsberechtigung eines ge- setzlichen Vertreters widerrufen, wird der Wertpapierdepot- und Kontovertrag abweichend vom Punkt „Depot(s)/Konto/Konten für Minderjährige“ der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der ebase gemäß Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase außerordentlich von der ebase gekündigt, da das Wertpapierdepot mit Konto flex ausschließlich online mit ei- nem Zugang zum Online-Banking in der Ausprägung „Trading“ (gemäß Punkt „Ausprägung“) geführt werden kann.
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Samples: Depotvertrag