Common use of Depotwartung und Vollwartung Clause in Contracts

Depotwartung und Vollwartung. HavelCash bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nachWunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entspre- chend geschulte und zertifizierte Servicepartner der HavelCash zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem HavelCash Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff.

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Samples: www.havelcash.de

Depotwartung und Vollwartung. HavelCash First Data bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nachWunsch nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entspre- chend entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der HavelCash First Data zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem HavelCash First Data Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht sind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit- und Materialbasis vereinbart werden.

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Samples: www.telecash.de

Depotwartung und Vollwartung. HavelCash Die Edekabank bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nachWunsch nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entspre- chend entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der HavelCash Edekabank zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem HavelCash Edekabank Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht sind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit- und Materialbasis vereinbart werden.

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Samples: www.edekabank.de

Depotwartung und Vollwartung. HavelCash Die Volksbank bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Einrichtungen Geräte entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nachWunsch nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungsvertrags Wartungs-vertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entspre- chend entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der HavelCash Volksbank zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem HavelCash Volksbank-Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, welche die durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht wurden bzw. werden. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit und Materialbasis vereinbart werden.

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Samples: www.voba-breisgau-nord.de