Depotwartung und Vollwartung. Die Volksbank bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Geräte entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungs-vertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der Volksbank zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem Volksbank-Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht wurden bzw. werden. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit und Materialbasis vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr
Depotwartung und Vollwartung. Die Volksbank Edekabank bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Geräte Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungs-vertrags Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der Volksbank Edekabank zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem Volksbank-Edekabank Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, die welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht wurden bzw. werdensind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit Zeit- und Materialbasis vereinbart werden.
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Depotwartung und Vollwartung. Die Volksbank First Data bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Geräte Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungs-vertrags Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der Volksbank First Data zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem Volksbank-First Data Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, die welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht wurden bzw. werdensind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit Zeit- und Materialbasis vereinbart werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Depotwartung und Vollwartung. Die Volksbank HavelCash bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Geräte Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nach Wunsch nachWunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungs-vertrags Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechend entspre- chend geschulte und zertifizierte Servicepartner der Volksbank HavelCash zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem Volksbank-HavelCash Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, die welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht wurden bzw. werden. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit und Materialbasis vereinbart werden.
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Samples: General Terms and Conditions