Wartung und Instandhaltung Musterklauseln

Wartung und Instandhaltung. Um die Stillstandzeiten der Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge zu minimieren, muss der Lie- ferant geeignete Methoden, Ziele und Kennzahlen für die vorbeugende und vorausschauende In- standhaltung sowie ein Werkzeugmanagement implementieren. Die durchgeführten Werkzeug- und Maschinenwartungen sowie Störungen und Ausfallzeiten sind zu dokumentieren. Die Ursachen für ungeplante Störungen sind zu ermitteln und durch Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen ab- zustellen.
Wartung und Instandhaltung. Um die Stillstandzeiten der Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge zu minimieren, muss der Lieferant bei der Festlegung der Wartungspläne geeignete Methoden für die vorbeugende und vorausschauende Instandhaltung und ein Werkzeugmanagement implementieren. Die durchgeführten Werkzeug- und Maschinenwartungen sowie Störungen und Ausfallzeiten sind zu dokumentieren. Die ggf. vom Besteller bereitgestellten Spannvorrichtungen müssen durch den Lieferanten regelmäßig überprüft und vor Beschädigung geschützt werden. Im Bedarfsfall ist der Besteller zu involvieren (z.B. bei Beschädigung oder Verlust der Spannvorrichtung).
Wartung und Instandhaltung. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen, sowie sonstige Vorkommnisse an der BMA sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (DIN/VDE 0833). Das Betriebsbuch ist jederzeit einsehbar im FIBS zu hinterlegen. Die jährliche Wartung ist entweder durch eine vom VdS anerkannte Fachfirma oder durch ein Fachunternehmen, welches die Herstellerschulung für die betreffende BMA schriftlich nachweisen kann, sicherzustellen. Sofern im Rahmen der Wartung oder anderen Gründen Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Überwachungs- bzw. Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z. B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Falls im Rahmen der Wartung oder aus anderen Gründen die ÜE durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ ständig zu beobachten und die Übermittlung eines Alarms zur Feuerwehr auf andere Art (z. B. manuelle Auslösung der ÜE oder Fernsprecher) sicherzustellen. Arbeiten an der BMA, die ein Auslösen oder Abschalten der ÜE erforderlich machen, sind mit der Leitstelle der Feuerwehr Wuppertal abzustimmen. Bei schweren Mängeln, z.B. Falschalarme, behält sich die Brandschutzdienststelle das Recht vor, die Untere Bauaufsichtsbehörde zu informieren bzw. die Betriebserlaubnis zu widerrufen und die BMA von der ÜAG zu trennen.
Wartung und Instandhaltung. Um die Stillstandzeiten der Anlagen, Maschinen, und Einrichtungen zu minimieren, muss der Lieferant geeignete Methoden, Ziele und Kennzahlen für die vorbeugende und vorausschauende Instandhaltung implementieren und überwachen.
Wartung und Instandhaltung. Der Lieferant praktiziert angemessene Prozesse zur vorbeugenden Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Produktionsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen, usw.). Entsprechende Wartungspläne müssen zum Zeitpunkt des Serienanlaufes vorliegen.
Wartung und Instandhaltung. Die jährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen und wei- tere Vorkommnisse in der Brandmeldeanlage sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist jederzeit einsehbar an der Brandmeldezentrale zu hinterlegen. Die objektbezogenen Überprüfungsintervalle anderer Bestimmungen (z.B. PrüfVO NRW) sind zu beachten und einzuhalten.
Wartung und Instandhaltung. A: Der Mieter wird auf eigene Kosten das Mietobjekt und alle Einrichtungen und Nebeneinrichtungen während der Laufzeit dieses Mietvertrages in gutem und hygienischem Zustand halten sowie instand halten. Insbesondere hat der Mieter die Einrichtungen im Mietobjekt in gutem Zustand und in Betrieb, den Ofen sauber und die Wege frei von Schmutz und Ablagerungen zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Reparaturen an Sanitäranlagen, Herd, Herdheizungen, Elektro- und Gasarmaturen, anderen mechanischen Geräten und Systemen, Böden, Decken und Wänden durchzuführen, wenn Schäden an solchen Gegenständen durch Missbrauch, Verschwendung oder Vernachlässigung des Mieters oder dessen Familie, des Bevollmächtigten oder eines Besuchers entstanden sind.
Wartung und Instandhaltung. Der Kunde kann sich an die Gesellschaft wenden, um bei Bedarf Wartung und Instandhaltung zu arrangieren. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft in der Lage ist, den Kunden zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren, und dass der Kunde vor Ort ist, nachdem der Kunde die Wartung/Instandhaltung bestellt hat. Wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, den Kunden zu erreichen, kann die Gesellschaft die von dem Kunden bestellte Dienstleistung zurückstellen, bis die Gesellschaft den Kontakt mit dem Kunden hergestellt hat. Im Falle von wiederholten Alarmen, bei denen die Gesellschaft keine Wartung/Instandhaltung durchführen konnte, weil die Gesellschaft den Kunden nicht kontaktieren konnte, ist die Gesellschaft berechtigt, die Komponenten, die den Alarm auslösen, aus Rücksicht auf andere Personen (z. B. Nachbarn des Kunden) oder aus anderen Gründen, ferngesteuert abzuschalten. Wartungs-/Instandhaltungsbesuche werden zu den jeweils geltenden Tarifen abgerechnet, sofern sie nicht in den monatlichen Dienstleitungsgebühren umfasst sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Wartungs-/Instandhaltungsgebühren nach ZiI. 4.7, 6.6, 7.8, 7.9, 7.10, 7.11, 12.2 dieser AGB nicht Bestandteil der monatlichen Dienstleistungsgebühr sind. Einbruchalarm ist der Überwachungs- und Antwortdienst für Sicherheitswarnungen, die von der Steuereinheit und Einbruchmeldekomponenten an die Gesellschaft ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten nur für Sicherheitswarnungen, die von den Steuereinheiten und Einbruchmeldekompo- nenten an die Gesellschaft ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten nur für Systemkomponenten, die von der Alarmzentrale der Gesellschaft überwacht werden.
Wartung und Instandhaltung. ScaleUp wird die Gebäudedienste, die Wartung der Systeme zur Aufrechterhaltung der Umgebungsbedingungen und die Wartung der Stromversorgungseinrichtungen übernehmen, sowie alle sonstigen Maßnahmen durchführen, die erforderlich sind, um die Colocation in einem guten und für die Unterbringung von Telekommunikationseinrichtungen geeigneten Zustand zu erhalten.
Wartung und Instandhaltung. 17.1 Securitas verpflichtet sich, die von ihr installierten, für die Dienstleistung erforderlichen technischen Anlagen während der Vertragslaufzeit instand zu halten. Die Instandhaltung beinhaltet die technische Überprüfung der Anlage verbunden mit einem gegebenenfalls erforderlichen Austausch von als verschlissen festgestellten Anlagenkomponenten sowie defekten technischen Bauteilen. Die jährliche Wartung beinhaltet sämtliche mit der Überprüfung der Anlage verbundene Aufwendungen. Zusätzliche vom Auftraggeber gewünschte Wartungs- oder Servicearbeiten wird Securitas unter Übermittlung eines schriftlichen Angebots auf Kosten des Auftraggebers ausführen.