Wartung und Instandhaltung. Um die Stillstandzeiten der Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge zu minimieren, muss der Lie- ferant geeignete Methoden, Ziele und Kennzahlen für die vorbeugende und vorausschauende In- standhaltung sowie ein Werkzeugmanagement implementieren. Die durchgeführten Werkzeug- und Maschinenwartungen sowie Störungen und Ausfallzeiten sind zu dokumentieren. Die Ursachen für ungeplante Störungen sind zu ermitteln und durch Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen ab- zustellen.
Wartung und Instandhaltung. 1.) Das Bestandsobjekt ist vom Mieter pfleglich und unter möglichster Schonung der Substanz zu behandeln. Die notwendigen Wartungen des Mietobjektes und der für diese bestimmten Einrichtungen obliegen dem Mieter.
2.) Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen die Lichtleitungs- Gaslei- tungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses oder um die Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung handelt, so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Die Wartungs- und Reini- gungspflicht erstreckt sich auch auf die Haussprechanlage und auf die, eventuell vorhandene Antennenanlage oder sonstige technische Ein- richtungen.
3.) Ausdrücklich hingewiesen wird auf die erforderliche Pflege, Wartung und Kontrolle der übernommenen Fahrnisse laut Bedienungsanleitun- gen, welche über Veranlassung und auf Kosten des Mieters, erforderlichenfalls durch einen dazu befugten Gewerbetreibenden, durchzufüh- ren sind. Die Wartung erstreckt sich auch auf:
a) Die mindestens zweimal im Jahr durchzuführende Reinigung und Pflege der Fenster und Türdichtungen (laut Anleitung)
b) Die Reinigung und Entlüftung der Heizkörper
c) Die mehrmals im Jahr (zur eigenen Sicherheit) vorzunehmende Funktionsprüfung des Fehlerstromschutzschalters
d) Die Reinigung und Pflege der Silikonfugen (gegen Schimmelbildung und Verfärbung)
e) Die Reinigung und Pflege der eventuell vorhandenen Jalousien
4.) Kommt der Mieter seiner Wartungspflicht nicht nach, kann der Vermieter nach vergeblicher Aufforderung und Fristsetzung die Durchführung der erforderlichen Arbeiten jederzeit auch im Mietgegenstand auf Kosten des Mieters unter Beachtung ortsüblicher Konditionen vornehmen lassen. Sollte eine Einrichtung auf Grund von unterlassener Wartung schadhaft werden, so hat der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. der Erneuerung zu tragen. Es empfiehlt sich die jährlichen Wartungsprotokolle samt der dazugehörenden Rechnungen und Zahlungsbelege zwecks Beweisführung aufzubehalten, andernfalls der Vermieter davon ausgehen kann, dass die Wartung nicht durchgeführt wurde.
5.) Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Mieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen; hierfür, wie auch für di...
Wartung und Instandhaltung. Um die Stillstandzeiten der Anlagen, Maschinen, und Einrichtungen zu minimieren, muss der Lieferant geeignete Methoden, Ziele und Kennzahlen für die vorbeugende und vorausschauende Instandhaltung implementieren und überwachen. Die durchgeführten Anlagen- und Maschinenwartungen sowie Störungen und Ausfallzeiten sind zu dokumentieren. Die Ursachen für ungeplante Störungen sind zu ermitteln und durch Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen abzustellen.
Wartung und Instandhaltung. Um die Stillstandzeiten der Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge zu minimieren, muss der Lieferant bei der Festlegung der Wartungspläne geeignete Methoden für die vorbeugende und vorausschauende Instandhaltung und ein Werkzeugmanagement implementieren. Die durchgeführten Werkzeug- und Maschinenwartungen sowie Störungen und Ausfallzeiten sind zu dokumentieren. Die ggf. vom Besteller bereitgestellten Spannvorrichtungen müssen durch den Lieferanten regelmäßig überprüft und vor Beschädigung geschützt werden. Im Bedarfsfall ist der Besteller zu involvieren (z.B. bei Beschädigung oder Verlust der Spannvorrichtung).
Wartung und Instandhaltung. 17.1 Securitas verpflichtet sich, die von ihr installierten, für die Dienstleistung erforderlichen technischen Anlagen während der Vertragslaufzeit instand zu halten. Die Instandhaltung beinhaltet die technische Überprüfung der Anlage verbunden mit einem gegebenenfalls erforderlichen Austausch von als verschlissen festgestellten Anlagenkomponenten sowie defekten technischen Bauteilen. Die jährliche Wartung beinhaltet sämtliche mit der Überprüfung der Anlage verbundene Aufwendungen. Zusätzliche vom Auftraggeber gewünschte Wartungs- oder Servicearbeiten wird Securitas unter Übermittlung eines schriftlichen Angebots auf Kosten des Auftraggebers ausführen.
17.2 Sollte bei Wartungs- bzw. Servicearbeiten sowie im laufenden Betrieb ein Mangel oder Defekt an den technischen Einrichtungen von Securitas festgestellt werden, so räumt der Auftraggeber Securitas eine angemessene Reaktionszeit zur Behebung des festgestellten Mangels oder Defektes ein. Bis zur Behebung ist Securitas zu zumutbaren Ersatzmaßnahmen berechtigt. Die in diesem Rahmen möglichen, für Securitas wirtschaftlich angemessenen Ersatzmaßnahmen können dabei unvollständigerer (Provisorium) und anderer Art als die ursprünglich vertraglich vereinbarten Sicherungsmaßnahmen und auch zeitlich begrenzt sein. Das gleiche gilt bei der Durchführung der vertraglich abgestimmten Wartungs- und Servicearbeiten.
17.3 Securitas wird neben den gemäß den technischen Beschreibungen durchzuführenden Wartungsintervallen, während der Laufzeit dieser Vereinbarung stets dann Instandsetzungsarbeiten ausführen, wenn dies aufgrund von festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen der Anlage geboten ist.
Wartung und Instandhaltung. A: Der Mieter wird auf eigene Kosten das Mietobjekt und alle Einrichtungen und Nebeneinrichtungen während der Laufzeit dieses Mietvertrages in gutem und hygienischem Zustand halten sowie instand halten. Insbesondere hat der Mieter die Einrichtungen im Mietobjekt in gutem Zustand und in Betrieb, den Ofen sauber und die Wege frei von Schmutz und Ablagerungen zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Reparaturen an Sanitäranlagen, Herd, Herdheizungen, Elektro- und Gasarmaturen, anderen mechanischen Geräten und Systemen, Böden, Decken und Wänden durchzuführen, wenn Schäden an solchen Gegenständen durch Missbrauch, Verschwendung oder Vernachlässigung des Mieters oder dessen Familie, des Bevollmächtigten oder eines Besuchers entstanden sind.
B: Der Mieter stimmt zu, dass ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Schilder auf oder über das Mietobjekt angebracht oder gemalt werden dürfen.
C: Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über Beschädigungen, Mängel oder Zerstörungen des Mietobjekts sowie über den Ausfall von Geräten oder mechanischen Systemen des Vermieters zu informieren, und mit Ausnahme von Reparaturen oder Ersatzleistungen, die für den Mieter gemäß Abschnitt A oben obligatorisch sind, wird der Vermieter nach besten Kräften versuchen, solche beschädigten oder defekten Bereiche, Geräte oder mechanischen Systeme zu reparieren oder zu ersetzen.
Wartung und Instandhaltung. Der Kunde kann sich an die Gesellschaft wenden, um bei Bedarf Wartung und Instandhaltung zu arrangieren. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft in der Lage ist, den Kunden zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren, und dass der Kunde vor Ort ist, nachdem der Kunde die Wartung/Instandhaltung bestellt hat. Wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, den Kunden zu erreichen, kann die Gesellschaft die von dem Kunden bestellte Dienstleistung zurückstellen, bis die Gesellschaft den Kontakt mit dem Kunden hergestellt hat. Im Falle von wiederholten Alarmen, bei denen die Gesellschaft keine Wartung/Instandhaltung durchführen konnte, weil die Gesellschaft den Kunden nicht kontaktieren konnte, ist die Gesellschaft berechtigt, die Komponenten, die den Alarm auslösen, aus Rücksicht auf andere Personen (z. B. Nachbarn des Kunden) oder aus anderen Gründen, ferngesteuert abzuschalten. Wartungs-/Instandhaltungsbesuche werden zu den jeweils geltenden Tarifen abgerechnet, sofern sie nicht in den monatlichen Dienstleitungsgebühren umfasst sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Wartungs-/Instandhaltungsgebühren nach ZiI. 4.7, 6.6, 7.8, 7.9, 7.10, 7.11, 12.2 dieser AGB nicht Bestandteil der monatlichen Dienstleistungsgebühr sind. Einbruchalarm ist der Überwachungs- und Antwortdienst für Sicherheitswarnungen, die von der Steuereinheit und Einbruchmeldekomponenten an die Gesellschaft ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten nur für Sicherheitswarnungen, die von den Steuereinheiten und Einbruchmeldekompo- nenten an die Gesellschaft ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten nur für Systemkomponenten, die von der Alarmzentrale der Gesellschaft überwacht werden.
Wartung und Instandhaltung. Der Lieferant praktiziert angemessene Prozesse zur vorbeugenden Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Produktionsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen, usw.). Entsprechende Wartungspläne müssen zum Zeitpunkt des Serienanlaufes vorliegen.
Wartung und Instandhaltung. Die jährlich bzw. vierteljährlich nach VDE 0833 vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind durchzuführen. Weitere Vorkommnisse in der BMA sind gemeinsam mit den Inspektionen und Wartungen in einem Betriebsbuch (siehe Ziffer 1.5) zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer anerkannten und für die jeweilige Anlage durch den VdS zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung und Umwelteinflüssen behält sich die Feuerwehr Lüdenscheid vor, die Bauaufsicht zu informieren, bzw. die Betriebserlaubnis zu widerrufen und die BMA von der Empfangszentrale zu trennen. Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Überwachungs- und Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z. B. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden und ggf. Brandfallsteuerungen manuell ausgelöst werden. Sofern im Rahmen der Wartung die AÜA durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ oder des FAT ständig zu beobachten und die Übermittlung eines Alarmes zur Feuerwehr auf andere Art (z.B. manuelle Auslösung der AÜA oder über Telefon) sicherzustellen.
Wartung und Instandhaltung. Die jährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen und wei- tere Vorkommnisse in der Brandmeldeanlage sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist jederzeit einsehbar an der Brandmeldezentrale zu hinterlegen. Die objektbezogenen Überprüfungsintervalle anderer Bestimmungen (z.B. PrüfVO NRW) sind zu beachten und einzuhalten.