Mietvertrag Musterklauseln

Mietvertrag. Ein Mietvertrag regelt die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen ein Entgelt. Der Vermieter wird durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Dafür muss der Mieter dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zah- len. Als Mietsachen kommen Wohn- und Geschäftsräume sowie sonstige bewegliche Sachen (z. B. Kfz) in Betracht. Unbefristete Mietverträge können generell mündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Xxxxxx über die Art des Mietobjekts, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Mietverträge mit einer Vertragsdauer von über einem Jahr sind schriftlich zu vereinbaren. Xxxxxx und Vermieter xxx- xxx aus dem Vertrag erkennbar sein und den Vertrag auch persönlich unterschreiben. Der Bundesfinanzhof wird zudem klären, ob der bei einem Mietvertrag zwischen Eltern und Tochter aufgenommene handschriftliche Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durchs Finanzamt” hinsichtlich der vereinbarten Miethöhe dazu führt, dass der Mietvertrag nicht anzuerkennen sein wird. Das Mietverhältnis wird steuerlich u. U. auch dann nicht anerkannt, wenn sich der Mieter die vereinbarte Miete wirtschaftlich eigentlich nicht leisten kann. Hier un- terstellt das Finanzamt, dass gezahlte Mieten an den Mieter bar zurückfließen. Auch die Betriebskosten sollten korrekt und zeitnah abge- rechnet und etwaige Nachzahlungen fristgerecht geleistet werden. Mietrechtlich muss ein Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss er dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungs- zeitraums vorlegen. Anderenfalls verliert der Vermieter den Anspruch auf eine etwaige Nachzahlung. Das Finanzamt wird nur ausnahmsweise bei einmaliger Ver- spätung der Betriebskostenabrechnung die Verluste aus Vermietung und Verpachtung anerkennen. Eltern volljähriger Kinder, die im elterlichen Betrieb arbei- ten und zugleich eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, erhalten seit 2012 unabhängig von der Höhe der Einkünfte oder Bezüge des Kindes Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Kinder in der Zweitausbildung dürfen höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen ...
Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande. 1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
MietvertragDer Mietvertrag kommt zustande, wenn die Messe München GmbH dem Aussteller die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung der übrigen, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein­ und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver­ änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglich, nämlich nach Zustande­ kommen des Mietvertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus­ stellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten; ein Anspruch auf Verzinsung des zu erstattenden Betrages besteht nicht. Weitere Ansprüche gegen die Messe Mün­ chen GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be­ einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) oder der Tech­ nischen Richtlinien verstoßen hat, so ist er dennoch verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten und der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts­ oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Ohne vorherige Zustimmung der Messe München GmbH, die der Textform bedarf, darf der Aus­ steller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen, die keine von der Messe München GmbH für diesen Stand zugelassene Mi...
Mietvertrag. (Stand 10. Oktober 2019 – auf Basis des nicht rechtskräftigen Bescheids der SCK vom 30.9.2019 zu GZ SCK-19-013; siehe dazu den Hinweis in der Anlage) Vermieter: ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, FN 71396w Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx Mieter: Eisenbahnverkehrsunternehmen, FN …..
Mietvertrag. Mit der Annahme des Einstellungsscheines/mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (KFZ) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
Mietvertrag. (1) Rechte aus dem Mietvertrag können nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter auf Dritte übertragen werden. (2) Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag als Fahrer genannten Personen geführt werden. (3) Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Übergabeort, sonst am Sitz des Vermieters. (4) Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß § 546 BGB, deren Höhe sich je angefangenen 24 Stunden nach dem 1,5- fachen des vereinbarten Tagesmietpreises richtet. Der Vermieter kann bei Überziehung auf Kosten des Mieters den Versicherungsschutz verlängern.
Mietvertrag. Zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet: 1.1 Das Mietobjekt darf höchstens von der in der jeweils gültigen Preisliste angebotenen, maximalen Personenzahl belegt werden, plus 1 Kleinkind bis max. 2 Jahre. 1.2 Das Mitbringen von Haustieren ist nur in dafür vorgesehenen Objekten gegen Voranmeldung und mit Flohhalsband oder andere Flohmittel (Frontline oder ähnliche) gestattet (Euro 4,- / Tag / Tier). 1.3 An Neben- bzw. Sonderkosten fallen die Endreinigung sowie bei Bedarf die Kurkartengebühren an. 1.4 Mitzubringen ist sämtliche Wäsche, einschließlich Bettwäsche (kann auch gegen Gebühr geliehen werden) 1.5 Die Gesamtkosten (abzgl. geleisteter Anzahlungen) sind unmittelbar nach der Ankunft bei der Schlüsselübergabe zu bezahlen. 1.6 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Mietobjekt und dem Inventar sind dem Vermieter zu melden. Selbst oder von einem Mitbewohner fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Empfehlenswert ist der Abschluß einer Reise-Haftpflichtversicherung. 1.7 Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, daß jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eventuell entstehenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Kommt der Xxxxxx schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. 1.8 Die Objekt- bzw. Schlüsselübergabe erfolgt bei der Ankunft ab 16.00 Uhr, bei der Abreise bis 10.00 Uhr. Mietobjekte können neu belegt werden, wenn sie am Ankunftstag ohne näheren Bescheid bis 20.00 Uhr frei bleiben. 1.9 Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenabsicherung (Angebot Vermieter Euro 27,-).
Mietvertrag. Im Fall der Vermietung eines Fahrzeugs über die Website oder die App stellt Getaround den Mitgliedern Verträge für die Fahrzeugvermietung zur Verfügung, bleibt dabei jedoch im Hinblick auf den rechtlichen Vorgang der Vermietung des Fahrzeugs ein außenstehender Dritter (Getaround ist nicht als Vertragspartei am Mietvertrag beteiligt). Diese Verträge werden in drei Formaten angeboten: ● auf Papier, ● in elektronischer Form mittels der Website oder der App, ● in der spezifischen elektronischen Form für das Getaround Connect Angebot. Mit der Verwendung eines dieser Verträge können die Nutzer die von Getaround angebotenen Services in Anspruch nehmen, insbesondere die Versicherung, die Verwaltung der Zahlungen und die Verwaltung der Kautionen. Diese Verträge enthalten eine Reihe von Regeln und Maßnahmen mit einer ausgewogenen Verteilung der Pflichten des Fahrzeugbesitzers und des Mieters, um einen guten Ablauf der Vermietungen zu ermöglichen. Die Bestimmungen des Vertrags können online unter folgenden Adressen abgerufen werden: xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx-xxxxxxxxx Diese Verträge enthalten Klauseln aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie spezifische Angaben zur jeweiligen Anmietung (Name, Mietdauer, Fahrzeug, ...), welche durch den Mieter und den Fahrzeugbesitzer festgelegt werden. Diese Angaben werden automatisch von Getaround im Mietvertrag eingefügt. Durch das Unterzeichnen des Mietvertrags erklären sich Fahrzeugbesitzer und Xxxxxx über die AGB von Getaround hinaus ebenfalls mit den spezifischen Angaben zu ihrer Anmietung einverstanden. Getaround fungiert als Vermittler für die Zahlung von Entschädigungsgebühren. Die Zahlung einer Entschädigung an den Fahrzeugbesitzer wird erst nach erfolgter Zahlung durch den Mieter vorgenommen. Der Mieter wird darüber informiert, dass die Entschädigungen und Strafzahlungen direkt von einem bei Getaround zuvor genutzten Zahlungsmittel, mit dem er oder sie bezahlt hat, abgebucht werden, sobald der Fahrzeugbesitzer den Beweis für die Haftung des Mieters erbracht hat. Mit der Annahme der AGB genehmigt der Mieter die Abbuchung dieser Entschädigungen und Strafzahlungen. Im Vertrag sind die folgenden Strafzahlungen vorgesehen: Wenn der Mieter und d...
Mietvertrag. Vertragspartner bei Vertragsabschluss sind der in der schriftlichen Ausfertigung des Mietvertrages genannte Mieter und Vermieter.