Mietvertrag Musterklauseln

Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
Mietvertrag. Ein Mietvertrag regelt die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen ein Entgelt. Der Vermieter wird durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Dafür muss der Mieter dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zah- len. Als Mietsachen kommen Wohn- und Geschäftsräume sowie sonstige bewegliche Sachen (z. B. Kfz) in Betracht. Unbefristete Mietverträge können generell mündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Xxxxxx über die Art des Mietobjekts, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Mietverträge mit einer Vertragsdauer von über einem Jahr sind schriftlich zu vereinbaren. Xxxxxx und Vermieter xxx- xxx aus dem Vertrag erkennbar sein und den Vertrag auch persönlich unterschreiben. Der Bundesfinanzhof wird zudem klären, ob der bei einem Mietvertrag zwischen Eltern und Tochter aufgenommene handschriftliche Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durchs Finanzamt” hinsichtlich der vereinbarten Miethöhe dazu führt, dass der Mietvertrag nicht anzuerkennen sein wird. Das Mietverhältnis wird steuerlich u. U. auch dann nicht anerkannt, wenn sich der Mieter die vereinbarte Miete wirtschaftlich eigentlich nicht leisten kann. Hier un- terstellt das Finanzamt, dass gezahlte Mieten an den Mieter bar zurückfließen. Auch die Betriebskosten sollten korrekt und zeitnah abge- rechnet und etwaige Nachzahlungen fristgerecht geleistet werden. Mietrechtlich muss ein Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss er dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungs- zeitraums vorlegen. Anderenfalls verliert der Vermieter den Anspruch auf eine etwaige Nachzahlung. Das Finanzamt wird nur ausnahmsweise bei einmaliger Ver- spätung der Betriebskostenabrechnung die Verluste aus Vermietung und Verpachtung anerkennen. Eltern volljähriger Kinder, die im elterlichen Betrieb arbei- ten und zugleich eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, erhalten seit 2012 unabhängig von der Höhe der Einkünfte oder Bezüge des Kindes Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Kinder in der Zweitausbildung dürfen höchstens 20 Stunden/Woche arbeiten, um das Kinder- geld/den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden. Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automa- tisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen ...
Mietvertrag. (1) Rechte aus dem Mietvertrag können nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter auf Dritte übertragen werden.
Mietvertrag. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Messe München GmbH dem Aussteller die Zulassung in Textform mitgeteilt hat; dies geschieht in der Regel mit Abschluss der Aufplanungsarbeiten. Die Belegung der übrigen, insbesondere auch der benachbarten Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern; ebenso ist die Messe München GmbH berechtigt, Ein­ und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Ver­ änderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die Messe München GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Messe München GmbH darf auch noch nachträglich, nämlich nach Zustande­ kommen des Mietvertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Aus­ stellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe insgesamt ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil die Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen, oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Soweit sich aus nachträglichen Änderungen ein verringerter Beteiligungspreis ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche gegen die Messe München GmbH sind ausgeschlossen. Kann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes be­ einträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A, der Besonderen Teilnahmebedingungen (B) oder der Tech­ nischen Richtlinien verstoßen hat, so ist er dennoch verpflichtet, den Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten und der Messe München GmbH alle die durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts­ oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten, die weder von der Messe München GmbH zugelassene Mitaussteller noch von der Messe München GmbH zugelassene zusätzlich vertretene Unternehmen sind, überlassen.
Mietvertrag. (Stand 10. Oktober 2019 – auf Basis des nicht rechtskräftigen Bescheids der SCK vom 30.9.2019 zu GZ SCK-19-013; siehe dazu den Hinweis in der Anlage) Vermieter: ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, FN 71396w Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx Mieter: Eisenbahnverkehrsunternehmen, FN …..
Mietvertrag. Die Firma Flughafen Parkplatz DUS bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von der Firma Flughafen Parkplatz DUS betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den von der Firma Flughafen Parkplatz DUS eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen. Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch die Firma Flughafen Parkplatz DUS kommt zwischen dem Kunden und der Firma Flughafen Parkplatz DUS ein Mietverhältnis zustande. Die Firma Flughafen Parkplatz DUS verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Firma Flughafen Parkplatz DUS ist es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken. Die Firma Flughafen Parkplatz DUS nimmt sich das Recht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden vor. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Die Firma Flughafen Parkplatz DUS behält sich das Recht vor in so einem Fall eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach angemessener Frist entfernt, so ist die Firma Flughafen Parkplatz DUS nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche der Firma Flughafen Parkplatz DUS bleiben hiervon unberührt. Das Fahrzeug darf in der Sommerzeit, wenn die Fahrzeugannahme überfüllt ist in ein anderes in der unmittelbaren liegendes Betriebsgelände der Firma Flughafen Parkplatz DUS geparkt werden. Dabei darf das Fahrzeug pro Strecke bis zu 10km fahren. Die Fahrt zum Betriebsgelände ist dabei ve...
Mietvertrag. Im Fall der Vermietung eines Fahrzeugs über die Website oder die App stellt Getaround den Mitgliedern Verträge für die Fahrzeugvermietung zur Verfügung, bleibt dabei jedoch im Hinblick auf den rechtlichen Vorgang der Vermietung des Fahrzeugs ein außenstehender Dritter (Getaround ist nicht als Vertragspartei am Mietvertrag beteiligt). Diese Verträge werden in drei Formaten angeboten: ● auf Papier, ● in elektronischer Form mittels der Website oder der App, ● in der spezifischen elektronischen Form für das Getaround Connect Angebot. Mit der Verwendung eines dieser Verträge können die Nutzer die von Getaround angebotenen Services in Anspruch nehmen, insbesondere die Versicherung, die Verwaltung der Zahlungen und die Verwaltung der Kautionen. Diese Verträge enthalten eine Reihe von Regeln und Maßnahmen mit einer ausgewogenen Verteilung der Pflichten des Fahrzeugbesitzers und des Mieters, um einen guten Ablauf der Vermietungen zu ermöglichen. Die Bestimmungen des Vertrags können online unter folgenden Adressen abgerufen werden: xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxx://xx.xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxxxxx xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx-xxxxxxxxx Diese Verträge enthalten Klauseln aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie spezifische Angaben zur jeweiligen Anmietung (Name, Mietdauer, Fahrzeug, ...), welche durch den Mieter und den Fahrzeugbesitzer festgelegt werden. Diese Angaben werden automatisch von Getaround im Mietvertrag eingefügt. Durch das Unterzeichnen des Mietvertrags erklären sich Fahrzeugbesitzer und Xxxxxx über die AGB von Getaround hinaus ebenfalls mit den spezifischen Angaben zu ihrer Anmietung einverstanden. Getaround fungiert als Vermittler für die Zahlung von Entschädigungsgebühren. Die Zahlung einer Entschädigung an den Fahrzeugbesitzer wird erst nach erfolgter Zahlung durch den Mieter vorgenommen. Der Mieter wird darüber informiert, dass die Entschädigungen und Strafzahlungen direkt von einem bei Getaround zuvor genutzten Zahlungsmittel, mit dem er oder sie bezahlt hat, abgebucht werden, sobald der Fahrzeugbesitzer den Beweis für die Haftung des Mieters erbracht hat. Mit der Annahme der AGB genehmigt der Mieter die Abbuchung dieser Entschädigungen und Strafzahlungen. Im Vertrag sind die folgenden Strafzahlungen vorgesehen: Wenn der Mieter und d...
Mietvertrag. 1 Mietsachen Die Stadtmusik Neustadt e.V. überlässt dem Vertragspartner I die im Abschnitt 1 „Allgemeine Daten“ unter dem Punkt Instrumente als „von STM gemietet“ gekennzeichneten Musikinstrumente. §2 Mietzins Der Mietzins wird durch die Hauptversammlung der Stadtmusik Neustadt e.V. festgelegt und beschlossen. Er hängt von der gewählten Variante aus der Statuserklärung für gemietete Instrumente und für die Regelungen von Repa- raturen und Generalüberholungen ab. Der Mietzins wird vierteljährlich im Voraus fällig und ist an die Stadtmusik Neustadt e.V. zu bezahlen. § 3 Verpflichtungen und Haftung des Mieters Der Vertragspartner I verpflichte sich, das Instrument sorgsam zu behandeln und zu pflegen. Der Vertragspartner I übernimmt die volle Haftung für Schäden oder den Verlust des Instrumentes – auch durch Dritte – und zwar ohne Rücksicht auf ein Verschulden (Die Instrumente der Stadtmusik Neustadt e.V. sind nicht versichert). Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes der Mietsache hat der Vertragspartner I die Stadtmusik Neustadt e.V. unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Reparaturen durch den Vertragspartner I sind nicht statthaft. Die jeweils geltende Benutzungsordnung der Stadtmusik Neustadt e.V. ist als Bestandteil dieses Vertrages aner- kannt. Die Weitergabe des Instruments an Dritte ist nicht gestattet. § 4 Mietdauer Die Mietdauer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Mietverhältnis kann zum jeweiligen Quartalsende ohne das Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Stadtmusik Neustadt e.V. kann bei unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Pflege und ausstehenden Ge- bühren das Instrument sofort zurück verlangen. Die Instrumente sind vor der Rückgabe durch den Dirigenten zu begutachten. § 5 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Ansprüche ist Titisee-Neustadt. § 6 Schlussbestimmungen Sind einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Von diesem Vertrag bleibt das Original bei der Stadtmusik Neustadt e.V. Der Vertragspartner I erhält eine Kopie. Titisee-Neustadt, den Vertragspartner I Stadtmusik Neustadt e.V. Nur beim erstmaligen Mieten eines Instrumentes ausfüllen und unterschrei- ben.
Mietvertrag. Die Immobilie, belegen in der Xxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, ist zum Zeit- punkt der Erstellung des Verkaufspro- spektes bis Ende November 2029 voll vermietet. Mit Mietvertrag vom 3. Juni 1998 in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 29. Februar 2000, Nachtrag Nr. 2 vom 18./27. April 2011 (nachfolgend „Miet- vertrag“), ist die Immobilie an den ein- zigen Mieter, die Stadt Köln, vermietet. Parteien des Mietvertrages sind die Stadt Köln und die Objektgesellschaft. Kernparameter des Mietvertrages mit dem Alleinmieter sind: • Vertragsgegenstand: Gegenstand des Mietvertrages sind insgesamt rund 14.280 m² Bürofläche im Erd- geschoss sowie den Obergeschos- sen 1–6, rund 665 m² Archivfläche im Untergeschoss und insgesamt 156 Pkw-Stellplätze (Tiefgarage). Die Mietflächen wurden unter pla- nerischer Mitwirkung des Mieters bis zum Jahr 1999 neu errichtet und am 2. November 1999 an den Mieter übergeben. ne Festlaufzeit von 30 Jahren und endet am 30. November 2029. Ver- längerungsoptionen bestehen nicht. Der Vertrag verlängert sich auf un- bestimmte Zeit, falls keine Vertrags- partei der Verlängerung spätestens zwölf Monate vor Vertragsende wi- derspricht. Neben den gesetzlichen Regelungen zur außerordentlichen Kündigung bestehen keine Sonder- kündigungsrechte. • Mietzins: Die Vermietung erfolgt um- satzsteuerfrei. Der vom Mieter ver- traglich geschuldete Xxxxxxxx setzt sich aus den folgenden zwei Kompo- nenten zusammen: Zum einen han- delt es sich um einen Mietzins, der in Abhängigkeit von der Art der vermie- teten Fläche (Büro- oder Archivfläche bzw. Tiefgaragenstellplatz) für einen Ausbau nach der dem Mietvertrag zugrunde liegenden Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung be- rechnet wird. Zum anderen handelt es sich um einen Mietzins, der für Sonderwünsche des Mieters erho- ben wird (nachfolgend „Investitions- miete“). Beide Komponenten unter- liegen der nachfolgend dargestell- ten vertraglich festgelegten Staffel, nach der sich der Mietzins jeweils in 5-Jahres-Schritten erhöht. Im Hin- blick auf die Investitionsmiete liegt eine Vereinbarung zugrunde, dass pro 1.000 DM erhöhter Investitions- kosten (brutto pro Jahr) ein gestaf- felter Betrag als zusätzliche Miete zu zahlen ist. Hiervon ausgenommen sind die Stellplätze. Der seit dem 1. Januar 2000 geschuldete monatli- che Nettokaltmietzins wurde in DM vereinbart. Die nachfolgende Darstel- lung der Mietzinsstaffelung erfolgt der Verständlichkeit halber in Euro. Neben dem Mietzins trägt der Mieter auch sämtliche B...