GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag sowie alle anderen Geschäftsbedingungen von Microsoft können Ergänzungen, Aktualisierungen oder Drittanbieteranwendungen enthalten und stellen den gesamten Vertrag für die Software dar.
GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag (einschließlich der Garantie weiter unten) sowie die Bestimmungen für von Ihnen verwendete Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportservices stellen den gesamten Vertrag für die Software und die Supportservices dar.
GESAMTER VERTRAG. 19.1. Sie sind damit einverstanden, dass dieser Vertrag und die durch schriftlichen Verweis ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufgenommenen Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die einer URL oder einschlägigen Richtlinien von Oracle zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Vertrag für die von Ihnen bestellten Produkte und Services von Oracle darstellen und dass dieser Vertrag alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Verträge, Angebote, Verhandlungen, Demonstrationen oder Zusagen in Bezug auf derartige Produkte und Services von Oracle ersetzt.
19.2. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und jeglicher Aufträge mit Oracle vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle stammenden Bestellunterlagen, Portalen oder sonstigen Dokumenten enthalten sind; solche Bestimmungen haben keinerlei Geltung für Ihren Oracle Auftrag. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrags und diesem Vertrag hat der Auftrag Xxxxxxx. Sofern es jedoch nicht ausdrücklich anders in einem Auftrag festgelegt wird, gelten die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrags vorrangig vor jeglichen abweichenden Bestimmungen in einem Auftrag. Dieser Vertrag und darunter erteilte Aufträge können nicht verändert und Rechte und Einschränkungen können nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn in einem Text, den berechtigte Vertreter von Ihnen und von Oracle unterzeichnet oder online angenommen haben; Oracle ist jedoch berechtigt, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren, einschließlich durch das Veröffentlichen aktualisierter Dokumente auf den Websites von Oracle. Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter.
GESAMTER VERTRAG. Dieses ELV (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesem ELV, die im Lieferumfang des Produkts enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwi- schen Ihnen und RD in Bezug auf das Produkt und die Supportleistungen (sofern vorhanden) dar. Es hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf das Produkt oder jeden anderen Gegenstand dieses ELVs. Soweit Best- immungen einer RD-Richtlinie oder eines RD-Programms für Supportleistungen den Bestimmungen die- ses ELVs widersprechen, haben die Bestimmungen dieses ELVs Vorrang.
GESAMTER VERTRAG. 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass der Rahmenvertrag und die durch schriftliche Inbezugnahme eingeschlossenen Angaben bzw. Informationen zum Rahmenvertrag (darunter auch Hinweise auf Angaben, die einer URL oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Vertrag für Produkte und/oder Serviceangebote, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Serviceangebote ersetzt.
9.2 Die Bestimmungen des Rahmenvertrages und eines Oracle Auftrags gelten vorrangig im Verhältnis zu den Bestimmungen jeglicher Bestelldokumente, elektronischer Beschaffung oder anderen ähnlichen nicht von Oracle verwendeten Dokumente und Bedingungen, die gegebenenfalls in Bestelldokumenten, Portalen oder andere nicht von Oracle verwendeten Bestelldokumente des Kunden enthalten sind. Solche Bestimmungen haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Serviceangebote. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen einer Anlage und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gehen die Bestimmungen der Anlage vor. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Auftrages und des Rahmenvertrages, geht der Auftrag vor. Änderungen des Rahmenvertrages und von Aufträgen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Änderung erfolgt schriftlich oder sie wird online über den Oracle Store durch berechtigte Vertreter von Ihnen und Oracle akzeptiert. Jegliche Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.
GESAMTER VERTRAG. Der Vertrag stellt die gesamte Übereinkunft und Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und hebt alle früheren Verhandlungen, Korrespondenz, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf diesen Gegenstand auf und ersetzt diese.
GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag enthält alle Absprachen im Hinblick auf seinen Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren oder zeitgleichen Kommunikationen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den genannten Dokumenten im Vertrag, der in den Dokumenten nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten deren Bestimmungen in der folgenden absteigenden Reihenfolge: (1) dieser Vertrag, (2) die Produktbestimmungen, (3) die Bestimmungen für Onlinedienste und (4) alle anderen Dokumente in diesem Vertrag.
GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Verpflichtungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Es gibt keine mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Bestimmungen oder Bedingungen. Keine der beiden Parteien beruft sich auf Zusicherungen, ob ausdrücklicher oder stillschweigender Art, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind.
GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag (einschließlich jedes Bestellformulars und jeder Leistungsbeschreibung), zusammen mit unseren Datenschutzbestimmungen, ist die gesamte Vereinbarung zwischen uns für den Abonnementdienst und die Beratungsdienste, und ersetzt alle anderen Vorschläge und Vereinbarungen elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Form zwischen uns. Wir widersprechen und lehnen jegliche zusätzlichen oder anderen Bedingungen, die von Ihnen vorgeschlagen werden, ab, einschließlich derer in Ihrer Bestellung, Annahme oder Webseite. Unsere Verpflichtungen sind weder abhängig von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale des Abonnementdienstes, noch sind sie abhängig von irgendwelchen mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen, die wir in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Merkmale des Abonnementdienstes gemacht haben. Wir könnten Versionen dieses Vertrags in anderen Sprachen als Englisch zugänglich machen. Wenn wir das tun, wird die englische Version dieses Vertrags für die Regelung unserer Beziehung maßgeblich sein, und die übersetzte Version wird lediglich aus Annehmlichkeitgründen zur Verfügung gestellt und wird nicht als Änderung der englischen Version dieses Vertrags interpretiert werden.
GESAMTER VERTRAG. Der „Vertrag” besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten: (i) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (ii) jedes Angebot (sofern es von den Parteien unterzeichnet wurde) (einschließlich seiner Anlagen (falls vorhanden), und (iii) alle URL- Bedingungen, die durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden.