Hintergrund Musterklauseln

Hintergrund. 1. Der Datenverantwortliche und der Datenverarbeiter haben einen obenerwähnten Handelsvertrag („Vereinbarung“) abgeschlossen, nach dem der Datenverarbeiter bestimmte Dienstleistungen für den Datenverantwortlichen erbringt. Im Rahmen und zum Zwecke der Erbringung der in der Vereinbarung definierten Dienstleistungen verarbeitet der Datenverarbeiter neben anderen Daten auch potenziell personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen. 2. Der Datenverantwortliche und der Datenverarbeiter haben diese DPA abgeschlossen, um die Anforderung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen einem Datenverantwortlichen und einem Datenverarbeiter von personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu erfüllen. Zusätzlich zu dem, was in der Vereinbarung festgelegt ist, gilt Folgendes für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenverarbeiter im Namen des Datenverantwortlichen. Die betroffenen Personen, die Datenkategorien sowie Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung werden durch die Vereinbarung, Anlage 1 zu dieser DPA und die Anweisungen des Datenverantwortlichen festgelegt.
Hintergrund. Dieser Vertrag ist Bestandteil der AGB des Datenverarbeiters, die wiederum Teil eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem Datenverarbeiter und dem Verantwortlichen sind („der Dienstleistungsvertrag”). Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags verarbeitet der Datenverarbeiter Personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Hintergrund. 1.1. SPENDIT und der Vertragspartner haben bereits einen Rahmenvertrag über die Nutzung eines durch SPENDIT eingerichteten Portals (das „SPENDIT Portal“) und über die für die Nutzung von SPENDIT Produkten gemeinsamen Regelungen abgeschlossen (der „SPENDIT Portal Rahmenvertrag“). 1.2. Neben den Regelungen des SPENDIT Portal Rahmenvertrages ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („SpenditCard AGB“) die zwischen Spendit und dem Vertragspartner im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der konkreten Produktdetails über die Anbindung des Vertragspartners als Kunden (der „Kunde“) an das Produktsystem SpenditCard („SpenditCard- System“) sowie die damit in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten von SPENDIT und dem Kunden („SpenditCard Vertrag“). 1.3. Das SpenditCard-System bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dritten (insbesondere Mitarbeitern) Zuwendungen zukommen zu lassen. Das SpenditCard-System basiert auf einem Angebot der Solarisbank AG („Solarisbank“) zur Ausgabe und Nutzung von E-Geld im Sinne des ZAG („E- Geld“) sowie von Prepaid-Zahlungskarten als E-Geld-Karten (die „SpenditCards“) auf Grundlage eines zwischen dem Kunden und der Solarisbank separat zu schließenden E-Geld- Ausgabevertrags (der „E-Geld-Ausgabevertrag“). Die Solarisbank ist ein in Deutschland zugelassenes CRR- Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) und ein E-Geld-Emittent im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die Tätigkeit der Solarisbank sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Weitergehende Informationen zur Solarisbank sind unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx abrufbar. 1.4. SPENDIT bietet dem Kunden die Möglichkeit, über das SPENDIT Portal einen entsprechenden E-Geld-Ausgabevertrag mit der Solarisbank zu schließen. Zudem ermöglicht SPENDIT dem Kunden durch aktuelle Webtechnologie die Verwaltung der SpenditCards. 1.5. Soweit SPENDIT nach Maßgabe dieser SpenditCard AGB, des SpenditCard-Vertrages oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des E-Geld- Ausgabevertrages zur Übermittlung von Erklärungen und Informationen zwischen dem Kunden und der Solarisbank eingebunden ist, wird SPENDIT ausschließlich als Erklärungs- bzw. Empfangsbote der Solarisbank tätig. SPENDIT selbst ist weder Vertragspartner des E-Geld-Ausgabevertrags noch erbringt SPENDIT selbst die E-Geld-Ausgabe, die E-Geld- Rücknahm...
Hintergrund. Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 legt verbindliche Normen zur Lizenzierung des fliegenden Personals fest. Die rechtliche Grundlage für die Anrechenbarkeit von Kenntnissen, Erfahrungen und Fä- higkeiten aus der militärischen Luftfahrt ergibt sich aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beantragen die Inhaber mi- litärischer Flugbesatzungslizenzen die Erteilung von Teil-FCL-Lizenzen bei dem Mitglied- staat, in dem sie ihren Militärdienst geleistet haben. Die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden ge- mäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 für die Zwecke der ein- schlägigen Anforderungen des Anhangs I im Einklang mit den Festlegungen eines von dem Mitgliedstaat in Konsultation mit der Agentur erstellten Anrechnungsberichts ange- rechnet.
Hintergrund. Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) begleitet als Tochtergesellschaft des Freistaates Sachsen die sächsische Wirtschaft bei der Anbahnung von Kooperationen, unterstützt global agierend bei der Erschließung neuer Absatzmärkte, betreibt Marketing für den Wirtschaftsstandort Sachsen und akquiriert weltweit Industrieinvestoren für den Freistaat Sachsen. Mit diesem Ziel organisiert die WFS Unternehmerreisen, fachbezogene Konferenzen und Foren sowie Firmengemeinschaftsstände auf wichtigen Messen im Ausland bzw. in Deutschland/Sachsen. In ihrer Außenwirtschaftsstrategie sieht die Sächsische Staatsregierung die Russische Föderation als wichtigen Markt sowohl für den Absatz, als auch für den Auf- und Ausbau von Kooperationsbeziehungen. Über Russland hinaus bezieht die WFS auch weitere Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) mit ihren Entwicklungspotenzialen in ihre Arbeit ein. Zur Unterstützung der o.g. Projektarbeit sucht die WFS zum 1. September 2021 eine engagierte Persönlichkeit als Beauftragten für Russland/GUS. Eine selbständige, vorausschauende und systematische Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zu betriebswirtschaftlichem und analytischem Denken stehen dabei im Vordergrund. Vertrauenswürdigkeit, ein hohes Qualitätsbewusstsein, Eigenverantwortung, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft und Flexibilität runden das Profil ab. Bieter, die diese Funktion des Beauftragten im Rahmen ihres Unternehmens anbieten, müssen eine kontinuierliche Projektarbeit durch eine Person sicherstellen. Als Beauftragter unterstützt diese Persönlichkeit das Projektteam der WFS auf freiberuflicher Honorarbasis.
Hintergrund. Im Rahmen der Vertragsdurchführung kann die Verarbeiterin personenbezogene Daten für den Verantwortlichen verarbeiten; die Parteien möchten dies durch die in dieser Anlage 1 enthaltene Datenverarbeitungsvereinbarung weiter regeln („DVV“).
Hintergrund. 2.1. Zweck und Anwendungsbereich Dieses Dokument („DPA“) ist in der Vereinbarung enthalten und fester Bestandteil eines schriftlichen Vertrags (gültig auch in elektronischer Form) zwischen SAP und dem Auftraggeber. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) gilt für die vom Auftraggeber sowie allen Verantwortlichen bereitgestellten Personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit der Erbringung der SAP Services gemäß der zugrunde liegenden Vereinbarung („SAP Service(s)“) stehen, der die vorliegende DPA beigefügt ist und die u. a. Folgendes regelt: a) SAP Support gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über Software-Nutzungsrechte und Support; oder b) Professional Services, wie in der zwischen SAP und dem Auftraggeber geschlossenen Servicevereinbarung beschrieben („Servicevereinbarung“).
Hintergrund. WBG betreibt eine Affiliate Marketing Plattform. Advertiser können über diese Plattform für die Vermarktung ihrer Angebote / Services durch Publisher die entsprechenden Werbemittel bereitstellen. Für die Teilnahme an dem Affiliate Marketing Programm von WBG ist es erforderlich, dass diese Werbemittel mit einem von WBG für den Advertiser bereitgestellten Tracking Code versehen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Leistungserbringung durch WBG für die Advertiser technisch umgesetzt werden kann.
Hintergrund. Der Zweck dieser Bestimmungen besteht darin, sicherzustellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Berater im Auftrag von LifeVantage vorhanden sind und befolgt werden, und die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Hintergrund. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bietet politischen Entscheidungsträgern eine unabhängige, faktengestützte Beratung, um zur uneingeschränkten Achtung der Grundrechte aller Menschen in der gesamten EU beizutragen. Dazu sammelt und analysiert die Agentur Informationen und Daten über eine Vielzahl von Grundrechtsfragen, steht den EU-Organen und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten mit Informationen und Fachkenntnissen zur Seite, fördert das Bewusstsein für Rechte, vermittelt ihre Ergebnisse und stärkt die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen den im Bereich der Grundrechte tätigen Akteuren. Die Arbeit des Referats Justiz, Digitales und Migration ist in thematische Projekte und damit verbundene Aktivitäten in allen drei Bereichen aufgeteilt: (1) Justiz und Sicherheit, (2) Daten und Digitales und (3) Migration und Asyl. Die Tätigkeit des Referats besteht aus sozialrechtlicher Forschung und Aktivitäten rund um diese drei Themen, was auch Schreibtischstudien und eingehende qualitative Feldforschung umfasst. Darüber hinaus ist das Referat auch für einige der groß angelegten quantitativen Erhebungen der Agentur zuständig, und zwar zu den Themen Gewalt gegen Frauen und Antisemitismus. Das Referat baut gezielt Kapazitäten in bestimmten Bereichen auf, die sich auf die Forschungsergebnisse und das hauseigene Fachwissen stützen. Bei der Entwicklung, Durchführung und Verbreitung der Arbeit des Referats – und um zu gewährleisten, dass diese Arbeit für die Gesetzgebung und Politikgestaltung relevant bleibt – arbeitet das Personal eng mit anderen EU- Agenturen und verschiedenen EU-Organen zusammen und holt Beiträge von Experten und Vertretern verschiedener internationaler und nationaler Organisationen in konkreten Bereichen ein.