Ertrag Musterklauseln

Ertrag. Der Ertrag von Investmentfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen und der Entwicklung des errechneten Xxxxx des Investmentfonds zusammen und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik sowie der Marktentwicklung der einzelnen Vermögenswerte des Investmentfonds abhängig. Je nach Zusammensetzung eines Investmentfonds sind daher auch die Risikohinweise für Anleihen, Aktien sowie Optionsscheine zu beachten.
Ertrag. Der Ertrag ist von der Entwicklung der im Wertpapierkorb befindlichen Basiswerte abhängig.
Ertrag. Der Ertrag einer Anleihe setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen Differenz zwischen Kaufpreis und erreichbarem Preis bei Verkauf/ Tilgung. Der Ertrag kann daher nur für den Fall im Vorhinein angegeben werden, dass die Anleihe bis zur Tilgung gehalten wird. Bei variabler Verzinsung der Anleihe ist vorweg keine Ertragsangabe möglich. Als Vergleichs-/Maßzahl für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit) verwendet, die nach international üblichen Maßstäben berechnet wird. Bietet eine Anleihe eine deutlich über Anleihen vergleichbarer Laufzeit liegende Rendite, müssen dafür besondere Gründe vorliegen, z. B. ein erhöhtes Bonitätsrisiko. Bei Verkauf vor Tilgung ist der erzielbare Verkaufspreis ungewiss, der Ertrag kann daher höher oder niedriger als die ursprünglich berechnete Rendite sein. Bei der Berechnung des Ertrags ist auch die Spesenbelastung zu berücksichtigen.
Ertrag. Der Gesamtertrag von Immobilienfonds aus Sicht der Anteilsinhaber setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen (sofern es sich um ausschüttende und nicht thesaurierende Fonds handelt) und der Entwicklung des errechneten Anteilswerts des Fonds zusammen und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung von Immobilienfonds ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik, der Marktentwicklung, den einzelnen im Fonds gehaltenen Immobilien und den sonstigen Vermögensbestandteilen des Fonds (Wertpapiere, Bankguthaben) abhängig. Die historische Wertentwicklung eines Immobilienfonds ist kein Indiz für dessen zukünftige Wertentwicklung. Immobilienfonds sind unter anderem einem Ertragsrisiko durch mögliche Leerstände der Objekte ausgesetzt. Vor allem bei eigenen Bauprojekten können sich Probleme bei der Erstvermietung ergeben. In weiterer Folge können Leerstände entsprechend negative Auswirkungen auf den Wert des Immobilienfonds haben und auch zu Ausschüttungskürzungen führen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann auch zu einer Verringerung des eingesetzten Kapitals führen. Immobilienfonds legen liquide Anlagemittel neben Bankguthaben auch in anderen Anlageformen, insbesondere verzinslichen Wertpapieren, an. Diese Teile des Fondsvermögens unterliegen dann den speziellen Risiken, die für die gewählte Anlageform gelten. Wenn Immobilienfonds in Auslandsprojekte außerhalb des Euro- Währungsraums investieren, ist der Anteilsinhaber zusätzlich Währungsrisiken ausgesetzt, da der Verkehrs- und Ertragswert eines solchen Auslandsobjekts bei jeder Berechnung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises für die Anteilscheine in Euro umgerechnet wird.
Ertrag. Der aus der Wertentwicklung des Basiswerts zu erzielende Ertrag kann durch einen in den Bedingungen des Zertifikats festgelegten Höchstrückzahlungsbetrag oder andere Begrenzungen der Teilnahme an der Wertentwicklung des Basiswerts eingeschränkt werden. Auf Dividenden und vergleichbare Ausschüttungen des Basiswerts hat der Anleger keinen Anspruch.
Ertrag. Die Differenz zwischen dem um den Abschlag begünstigten Kaufkurs des Basiswerts und der durch den Cap bestimmten Kursobergrenze stellt den möglichen Ertrag dar.
Ertrag. Der Ertrag kann sich aus der überproportionalen Partizipation an der Kursentwicklung des Basiswerts ergeben.
Ertrag. Bei Nichterreichen der Barriere kann der Anleger auch von negativen Wertentwicklungen des Basisinstruments profitieren, da er an der absoluten Performance teilnimmt; Verluste des Basisinstruments können demnach in Gewinne umgewandelt werden. Das Zertifikat kann aufgrund verschiedener Einflussfaktoren (z. B. Schwankungsbreite des Basisinstruments, Restlaufzeit, Distanz des Basisinstruments zur Barriere) stärker oder schwächer auf Wertschwankungen des Basisinstruments reagieren.
Ertrag. Der Anleger erwirbt mit einem Index-Zertifikat den Anspruch gegen den Emittenten auf Zahlung eines vom Stand des zugrunde liegenden Index abhängigen Geldbetrags. Der Ertrag ist von der Entwicklung des zugrunde liegenden Index abhängig.
Ertrag. Der Ertrag von Aktienveranlagungen setzt sich aus Dividendenzahlungen und Kursgewinnen/-verlusten der Aktie zusammen und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Die Dividende ist der über Beschluss der Hauptversammlung ausgeschüttete Gewinn des Unternehmens. Die Höhe der Dividende wird entweder in einem absoluten Betrag pro Aktie oder in Prozent des Nominales angegeben. Der aus der Dividende erzielte Ertrag, bezogen auf den Aktienkurs, wird Dividendenrendite genannt. Diese wird im Regelfall wesentlich unter der in Prozent angegebenen Dividende liegen. Der wesentlichere Teil der Erträge aus Aktienveranlagungen ergibt sich regelmäßig aus der Wert-/Kursentwicklung der Aktie (siehe Kursrisiko).