Common use of Diebstahl aus dem Krankenzimmer Clause in Contracts

Diebstahl aus dem Krankenzimmer. Versicherte Sachen (einschließlich Wertsachen und Bargeld), die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich aufgrund eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes innerhalb Deutschlands vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind versichert, wenn sie aus dem Krankenzimmer durch Diebstahl entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Je Versicherungsfall leistet der Versicherer maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.

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Samples: sichererbauen.de, www.die-vrbank.de, rsv-bedingungen.de

Diebstahl aus dem Krankenzimmer. Versicherte Sachen (einschließlich Wertsachen und Bargeld), die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich aufgrund eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes Krankenhaus-/Klinikaufenthaltes innerhalb Deutschlands vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind versichert, wenn sie aus dem Krankenzimmer durch Diebstahl entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Je Versicherungsfall leistet der Versicherer maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.ruv.de, rsv-bedingungen.de

Diebstahl aus dem Krankenzimmer. Versicherte Sachen (einschließlich Wertsachen und Bargeld), die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich aufgrund eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes Krankenhaus-/Klinikaufenthalts innerhalb Deutschlands vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind versichert, wenn sie aus dem Krankenzimmer durch Diebstahl entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Je Versicherungsfall leistet der Versicherer maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.

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Samples: www.ruv.de