Diebstahl und Vandalismus in gewerblich genutzten Räumen. Die Gesellschaft deckt: ◼ den Verlust oder die Beschädigung des im Gebäude befindlichen Inhalts infolge eines Diebstahls oder Diebstahlversuchs, begangen: - durch Einbruch, mit Einsteigen oder mithilfe von Nachschlüsseln oder gestohlenen oder verlorenen Schlüsseln; - durch eine Person, die sich im Gebäude hat einschließen lassen; - durch eine Person, die heimlich in das Gebäude eingedrungen ist; - unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen den Versicherten. ◼ Schäden am Inhalt durch Vandalismus bei einem Diebstahl oder Diebstahlversuch.
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