Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche. Gartenmöbel (ohne Liegen- oder Sitzauflagen) sind auf dem Grund- stück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch Diebstahl versichert. Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und Ledersachen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche. Gartenmöbel (ohne Liegen- oder Sitzauflagen) sind auf dem Grund- stück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gegen Schäden durch Diebstahl versichert. Gartenmöbel sind Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall wie z. B. Gartentische, -stühle, -bänke sowie Sonnenschirme, die zur ausschließ- lichen Nutzung im Freien hergestellt wurden. Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 EUR je Versicherungsfall. Gleiches gilt tagsüber auch für Wäsche mit Ausnahme von Pelzen und Ledersachen.
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