Differenzdeckung Musterklauseln

Differenzdeckung. Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes ersetzt, so besteht Versicherungsschutz zu den Bedingungen dieses Vertrags auch für Rechtsschutzfälle, die während der Laufzeit vorhergehender Policen eingetreten sind unter folgenden Voraussetzungen: • die Versicherten hatten bis zum Abschluss dieser Versicherung von den bereits eingetretenen Rechtsschutzfällen keine Kenntnis und • es liegt keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspäteter Prämienzahlung, Nichtzahlung oder einer Obliegenheitsverletzung vor. Leistungen aus den früheren Rechtsschutzverträgen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden und werden auf den Leistungsumfang dieses Vertrags angerechnet. Als Zeitpunkt für den Eintritt des Rechtsschutzfalles gilt der Zeitpunkt des Beginns dieses Vertrags.
Differenzdeckung. Versicherungsschutz nach Maßgabe dieses Vertrages besteht auch für Ver- sicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind. Vorausset- zung ist: – Es bestand eine Vorversicherung im Spezial-Straf-Rechtsschutz ohne zeitliche Unterbrechung zum hier bestehenden Vertrag. Der Versiche- rungsfall ist während der Laufzeit der Vorversicherung eingetreten. – Der Versicherte hatte bis zum Abschluss dieser Versicherung von Ver- fahrenseinleitungen keine Kenntnis. – Es liegt keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspä- teter Beitragszahlung, Nichtzahlung oder einer Obliegenheitsverletzung vor. Leistungen aus dem früheren Rechtsschutzvertrag müssen vorrangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leistungsumfang dieses Vertrages anzurechnen.
Differenzdeckung. Die Bestimmungen zur Differenzdeckung gelten ergänzend zu Teil A bis C, D (ausgenommen Artikel 40 Punkt 3 bis 5), E bis I und J (ausgenommen Artikel 70 Punkt 5) der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung ERGO fürs Wohnen Plus 2017 und haben nur Gültigkeit, wenn die Differenzdeckung zu ERGO fürs Wohnen Plus 2017 vereinbart und in der Polizze ausgewiesen ist.
Differenzdeckung. Die bei der Waldenburger Versicherung AG abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung besteht als Differenzdeckung prämienfrei bis zum Ablauf des noch beim Vorversicherer bestehenden Vertrages, längstens jedoch für die Dauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Versicherungsantrages bei der Waldenburger Versicherung AG. Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bei der Waldenburger Versicherung AG tritt der dort vereinbarte Versicherungsschutz des geschlossenen Vertrages in Kraft und die Differenzdeckung entfällt. Versichert sind nur solche Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine, die im Vorvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken, Gefahren und Leistungsbausteine ergänzt die Differenzdeckung den Versicherungsschutz aus dem Vorvertrag um Leistungen, die im Vorvertrag nicht enthalten sind, aber in dem mit der Waldenburger Versicherung AG geschlossenen Vertrag versichert sind.
Differenzdeckung. Die Bestimmungen zur Differenzdeckung haben nur Gül- tigkeit, wenn die Differenzdeckung vereinbart und auf der Polizze ausgewiesen ist.
Differenzdeckung. Sofern dieser Vertrag unmittelbar anschließend an eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung abgeschlos- sen wurde, ergänzt diese Differenzdeckung die anderweitig bestehende Wohngebäudeversicherung für dasselbe Risiko und dieselben Gefahren, bis zum Vertragsbeginn dieses Vertrages im nachstehend beschriebenen Umfang. Der Ver- sicherungsschutz aus der anderweitig bestehenden Wohnge- bäudeversicherung geht dem Versicherungsschutz aus dem vorliegenden Vertrag vor.
Differenzdeckung. A1-6.19 Marktgarantie (sofern vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen) A1-7 Allgemeine Ausschlüsse
Differenzdeckung. Wir leisten gemäft unserer Deckung, soweit unser Versicherungsschutz über den der anderen bestehen- den Versicherungen hinausgeht. Dies gilt bereits vor Ablauf der anderweitig bestehenden Versicherun- gen. Die in diesem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Deckungssummen, die Selbstbeteiligungen und diese Bedingungen bilden den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen zusammen für die Berechnung unserer Differenzdeckung. Eine nach Abschluss der Heim&Haus-Versicherung vorgenommene Änderung bestehender Versiche- rungsverträge erweitert unsere Differenzdeckung nicht. Leistet ein Versicherer aus anderen Verträgen nicht, weil Sie mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die Differenzdeckung dieses Vertrags nicht vergröftert.
Differenzdeckung. Wenn Sie den Premium-Rechtsschutz beantragt haben, gilt: Es besteht bereits ab dem auf Ihren Antrag folgenden Tag die Differenzdeckung (Sofortschutz für die Mehrleistungen im Vergleich zu einem bestehenden Vorvertrag). Eine Wartezeit besteht nicht. Die Differenzdeckung setzt voraus, dass - Ihr Antrag auf den Premium-Rechtsschutz von uns angenommen und von Ihnen nicht widerrufen wird; - der Vertrag über den Premium-Rechtsschutz zustande kommt. Er darf auch nicht mit Wirkung vor dem im Versicherungsschein genannten Beginn wieder beendet werden; - Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen (Vorversicherer) eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, wenn Sie den Premium-Rechtsschutz beantragen. Diese Vorversicherung muss mindestens den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz umfassen, sofern er jeweils auch Inhalt Ihres Premium-Rechtsschutzes ist. Der Verkehrs-Rechtsschutz Ihres Vorversicherers muss sich auf alle Motorfahrzeuge zu Lande erstrecken. Der Umfang der Differenzdeckung bestimmt sich nach den Bedingungen, die Ihrem Premium-Rechtsschutz zugrunde liegen. Sie erstreckt sich ausschließlich auf die Leistungen des Premium-Rechtsschutzes, die über die Leistungen Ihrer Vorversicherung hinausgehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Premium-Rechtsschutz beantragen. Eine nachträgliche Verringerung der Vorversicherung erhöht nicht den Umfang der Differenzdeckung. Dies gilt auch, wenn Ihre Vorversicherung wegfällt. Wir erstatten keine Selbstbeteiligung bei Ihrem Vorversicherer. Die Differenzdeckung besteht nicht - für Rechtsschutzfälle, die vor Ihrem Antrag auf den Premium-Rechtsschutz eingetreten sind; - für Streitigkeiten aus Ihrem Vertrag mit dem Vorversicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen; - soweit Ihr Vorversicherer wegen Verletzung einer Obliegenheit (Mitwirkungspflicht) nicht eintrittspflichtig ist. Dies gilt auch, wenn er wegen Verzuges mit der Beitragszahlung nicht leisten muss. Die Differenzdeckung endet mit Beginn Ihres Premium-Rechtsschutzes.
Differenzdeckung. Die Bestimmungen zur Differenzdeckung gelten ergänzend zu Teil A bis F und H bis I der Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung ERGO fürs Wohnen Start 2017 und haben nur Gültigkeit, wenn die Differenzdeckung zu ERGO fürs Wohnen Start 2017 vereinbart und in der Polizze ausgewiesen ist.