Vertragsgrundlage. Dem Versicherungsvertrag liegen die – R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (R+V AUB 2000, Ausgabe 01/16) – R+V Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent (R+V BB Mehrleistung 100) – R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (R+V BB Direktanspruch) zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.
Vertragsgrundlage. Dem Versicherungsvertrag liegen neben den Allgemeinen und Be- sonderen Bestimmungen die „Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen für die Auslandsreise-Krankenversicherung im Kreditkarten-/ Schutzbriefbereich“ (AVB/KROP) zugrunde, die im Folgenden aus- zugsweise wiedergegeben werden. Auf Wunsch werden wir Ihnen die AVB insgesamt zur Verfügung stellen.
Vertragsgrundlage. 1.1 In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf („AGB“) bezieht sich der Begriff „Verkäufer“ auf Omron Electronics GmbH der „Käufer“ ist das Unternehmen, das ein Warenverkaufsangebot des Verkäufers annimmt oder dessen Auftrag zum Kauf von Waren vom Verkäufer angenommen wird; und „Waren“ sind Waren, zu deren Lieferung der Verkäufer sich schriftlich gegenüber dem Käufer verpflichtet. Hinweise auf den Verkauf beinhalten somit auch Hinweise auf die Lieferung.
1.2 Die vorliegenden AGB liegen allen Angeboten, Aufträgen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Verträgen zugrunde, kraft derer der Verkäufer sich verpflichtet, dem Käufer Waren zu liefern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Die bloße Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers machen diese nicht zum Bestandteil des Vertrags.
1.3 Aufträge werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Erst dadurch kommt ein verbindlicher Kaufvertrag (der „Vertrag“) zustande, dem diese AGB zugrunde liegen. Die Vertragsbedingungen überschreiben und ersetzen etwaige (frühere) Verhandlungen, Verträge oder Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wird. Im Fall eines Konflikts zwischen den Vertragsbedingungen und den AGB haben die ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen Vorrang.
1.4 Aufträge können nicht vom Käufer storniert oder geändert werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbart.
1.5 Der Mindestauftragswert beläuft sich auf EUR 300. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Verwaltungsgebühren in Höhe von EUR 40 für Aufträge unterhalb des Mindestauftragswerts zu erheben.
1.6 In den Datenblättern des Verkäufers enthaltene Informationen sind verbindlich (vorbehaltlich etwaiger typografischer Fehler, Schreibfehler oder sonstiger Fehler oder Auslassungen, die ohne Haftung seitens des Verkäufers korrigiert werden können). Sonstige Dokumente wie Zeichnungen, Werbeanzeigen, Kataloge u. Ä. werden ausschließlich zu dem Zweck verteilt, auf die darin beschriebenen Waren hinzuweisen, ohne jegliche Verantwortung oder Haftung seitens des Verkäufers; sämtliche typografische Fehler, Schreibfehler oder sonstige Fehler oder Auslassungen können ohne Haftung seitens des Verkäufers...
Vertragsgrundlage. Grundlage für die Versicherung Weiterer Elementarschäden sind die Wohngebäudeversicherungsbedingungen (WGB F), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Vertragsgrundlage. Versicherte Gefahren und Schäden
Vertragsgrundlage. Es gelten
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zur gewerblichen Gebäudeversicherung (AVB Gewerbe die Bayerische2022),
b) die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Feuer- versicherung (AFB dieBayerische2022) (Hauptvertrag),
c) die vereinbarten Besonderen Vereinbarungen und Best- immungen und
d) die vereinbarten Sicherheitsvorschriften soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas ande- res ergibt.
Vertragsgrundlage. Grundlage für die Versicherung von Gebäudeglas sind die Wohngebäudeversicherungsbedingungen (WGB F), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Vertragsgrundlage. Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge, die zugleich als Rangfolge gilt:
a) Das Bestell-/Zuschlagsschreiben bzw. der geschlossene Werkvertrag einschließlich sämtlicher dort genannter Anlagen und Unterlagen
b) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Nachunternehmerleistungen
c) Die im Bestimmungsland geltenden einschlägigen Regelwerke und Vorschriften, insbesondere die VDE, die VDS-Richtlinien, die EN-Normen bzw. die DIN-Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils bei Abnahme gültigen Fassung. Insbesondere hat der Auftragnehmer (AN) sämtliche Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) sowie alle einschlägigen nationalen Regelungen zu Bauprodukten einzuhalten. Ferner hat der AN sämtliche Vorgaben der ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten.
d) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
e) Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der bei Abnahme geltenden Fassung Allgemeine Geschäftsbedingungen (Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen u. ä.) des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn im Angebot des Auftragnehmers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird. Unmittelbare Vereinbarungen zwischen dem Bauherrn und dem Auftragnehmer sind nicht statthaft.
Vertragsgrundlage. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Abschnitt A1) für die IDEAL HausRat, AB_IHR_0119 (Hauptvertrag), so- weit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Vertragsgrundlage. 1.1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (Ticket) wird zwischen der SUNANDBASS GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (nachfolgend Veranstalterin) und dem Ticketerwerber ein Besuchervertrag über das „SUNANDBASS“- Festival geschlossen. Dabei kann der Ticketerwerber wählen, ob er einzelne, bestimmte) Festivaltage oder das ganze Festival besuchen möchte.
1.2. Die Leistungen und Pflichten der Veranstalterin sind jeweils in gedruckter und digitaler Form der Festivalankündigung in Form eines Programmheftes der Veranstalterin sowie als Downloadausgabe auf der Website xxx.xxxxxxxxxx.xxx zu entnehmen.
1.3. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten für das „SUNANDBASS“- Festival (nachfolgend Festival) an Ticketerwerber/Besucher und damit für das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Ticketerwerber. Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Die Veranstalterin vertreibt die Tickets hauptsächlich über die Ticketplattform „TheTicketFairy Inc.“ Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Ticketerwerber die Veranstalterin mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand durch „TheTicketFairy Inc.“. „TheTicketFairy Inc.“ wird als Auftragsdatenverarbeiterin für die Veranstalterin tätig. Restkarten können am Abend direkt bei der Veranstalterin erworben werden.
1.4. Zutrittsberechtigt zu dem Festival sind nur Personen ab 18 Jahren. Auch in Begleitung von volljährigen Aufsichtspersonen oder mit schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter haben Minderjährige keinen Zutritt zu dem Festival.
1.5. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Festival räumlich und zeitlich zu verlegen. Die Verlegung wird von der Veranstalterin unverzüglich über ihre Webseite xxx.xxxxxxxxxx.xxx und nach Möglichkeit auch über ihre Facebook-Präsenz xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/XXXXXXXXXX sowie auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Webseite und Facebookseite der Veranstalterin oder schriftliche Anfrage bei der Veranstalterin am Tage des Festivals empfohlen. Das Recht auf Rückgabe der Eintrittskarte bei räumlicher und zeitlicher Verlegung des Festivals ist in Ziffer 9.2. dieser AGB niedergelegt. Die Rechte bei Ausfall des Festivals auf Grund höherer Gewalt sind in Ziffer 10 dieser AGB die Rechte bei Abbruch des bereits laufenden Festivals in Ziffer 9.4. di...