Digitale Vignette bzw. Digitale Streckenmaut Musterklauseln

Digitale Vignette bzw. Digitale Streckenmaut. 2.1. Gemäß Mautordnung kann bei der Zehntagesvignette und bei der Eintagesvignette der Gültigkeitsbeginn binnen des jeweiligen und – falls bereits beziehbar – folgenden Vignettenjahrs (1. Dezember bis 30. November des Folgejahres) zum jeweils gültigen Mauttarif frei gewählt werden. Falls ein Gültigkeitsbeginn innerhalb der Rücktrittsfrist von 14 Tagen gewählt wird, hat der Bezieher den Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu bestätigen. Wenn das Startdatum innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist liegt, wird der Verbraucher dazu auf, ausdrücklich ein auf die vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen und die Bestätigung zu erklären, dass der Verbraucher den etwaigen Verlust des Rücktrittsrechts bei etwaiger vollständiger (Teil)Vertragserfüllung (eigenständige Teilleistung ist die Ermöglichung der Benützung der Bundesstraßen je Kalendertag bzw. Gültigkeitsdauer einer Eintagesvignette) zur Kenntnis genommen hat.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.