Common use of DOKUMENTATION UND SOFTWARE Clause in Contracts

DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Das Eigentum und Recht an den Urheberrechten in Bezug auf Software und/oder Software in Festwertspeichern, die in die Waren eingebaut ist oder zur Nutzung mit denselben bereitgestellt wird („Software“), sowie das Eigentum und Recht an der zusammen mit den Waren zur Verfügung gestellten Dokumentation („Dokumentation“) verbleibt bei dem betreffenden Verbundenen Unternehmen des Verkäufers (oder einer entsprechenden anderen Partei, die dem Verkäufer möglicherweise die Software und/oder Dokumentation geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Käufer übertragen.

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Samples: www.emerson.com, www.emerson.com, pantec-gs.com

DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Das Eigentum und Recht an den Urheberrechten in Bezug auf Software und/oder Software in Festwertspeichern, die in die Waren eingebaut ist oder zur Nutzung mit denselben bereitgestellt bereit- gestellt wird („Software“), sowie das Eigentum und Recht an der zusammen mit den Waren zur Verfügung gestellten Dokumentation („Dokumentation“) verbleibt bei dem betreffenden Verbundenen Verbun- denen Unternehmen des Verkäufers (oder einer entsprechenden anderen Partei, die dem Verkäufer möglicherweise die Software und/oder Dokumentation geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Käufer übertragen.

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