DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte an Software und/oder Firmware, die in die Produkte aufgenommen oder zur Benutzung mit den Produkten zur Verfügung gestellt wurde („Software“) sowie an der mit den Produkten gelieferten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen verbundenen Unternehmen des Lieferanten (oder einer anderen Partei, die die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller übertragen. 9.2 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, erhält der Besteller hiermit das nicht ausschließliche, gebührenfreie Recht zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Verbindung mit den Produkten, sofern und solange die Software und die Dokumentation nicht vervielfältigt werden (ausgenommen soweit dies nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist) und der Besteller die Software und die Dokumentation streng vertraulich behandelt und sie anderen nicht bekannt gibt und anderen keinen Zugang hierzu gewährt (ausgenommen die üblichen Betriebs- und Wartungshandbüchern des Lieferanten). Der Besteller kann die vorstehend genannte Lizenz auf eine andere Partei übertragen, die die Produkte kauft, mietet oder pachtet, sofern diese andere Partei die Bedingungen dieser Ziffer 9 schriftlich bestätigt und als für sie verbindlich anerkennt. 9.3 Unbeschadet von Ziffer 9.2 gelten für die Nutzung bestimmter Software (wie vom Lieferanten bestimmt, einschließlich unter anderem Leitsystemsoftware und AMS Software) durch den Besteller ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen des verbundenen Unternehmens des Lieferanten oder eines Dritten. 9.4 Der Lieferant und die verbundenen Unternehmen des Lieferanten bleiben Eigentümer aller von ihnen gemachten oder entwickelten Erfindungen, Konstruktionen und Verfahren und es werden hiermit, abgesehen von den Bestimmungen in Ziffer 9, keine gewerblichen oder nichtgewerblichen Schutzrechte gewährt.
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DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte Das Eigentum und Recht an den Urheberrechten in Bezug auf Software und/oder FirmwareSoftware in Festwertspeichern, die in die Produkte aufgenommen Waren eingebaut ist oder zur Benutzung Nutzung mit den Produkten zur Verfügung gestellt wurde denselben bereitgestellt wird („Software“) ), sowie das Eigentum und Recht an der zusammen mit den Produkten gelieferten Waren zur Verfügung gestellten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen verbundenen verbleibt bei dem betreffenden Verbundenen Unternehmen des Lieferanten Verkäufers (oder einer entsprechenden anderen Partei, die dem Verkäufer möglicherweise die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller Käufer übertragen.
9.2 Soweit Außer in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt dem Fall, dass hierin etwas Anderweitiges angegeben ist, erhält der Besteller wird dem Käufer hiermit das nicht eine nicht-ausschließliche, gebührenfreie Recht Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Verbindung mit den ProduktenWaren eingeräumt, sofern und solange dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Software und die Dokumentation (außer soweit ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht zulässig) nicht vervielfältigt werden (ausgenommen soweit dies nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist) und der Besteller Käufer die Software und die Dokumentation streng vertraulich behandelt und sie nicht Dritten gegenüber offen legt oder anderen nicht bekannt gibt Zugang zu der Software und anderen keinen Zugang hierzu gewährt Dokumentation (ausgenommen mit Ausnahme der Standardbetriebs- und Wartungshandbücher des Verkäufers) erlaubt, sowie für die üblichen Betriebs- und Wartungshandbüchern Dauer des Lieferanten)Zeitraums, in dem dies der Fall ist. Der Besteller Käufer kann die vorstehend genannte vorerwähnte Lizenz auf an eine andere Partei übertragenPartei, welche die die Produkte Waren kauft, mietet oder pachtet, sofern diese übertragen, dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die andere Partei sich damit einverstanden erklärt und schriftlich dazu verpflichtet, an die Bedingungen dieser Ziffer Bestimmungen dieses Abschnitts 9 schriftlich bestätigt und als für sie verbindlich anerkenntgebunden zu sein.
9.3 Unbeschadet von Ziffer Ungeachtet Unterabschnitt 9.2 gelten für unterliegt die Nutzung bestimmter Software (wie vom Lieferanten bestimmtseitens des Verkäufers angegeben, einschließlich unter anderem Leitsystemsoftware sowie einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Kontrollsystem und AMS SoftwareSoftware von AMS) durch den Besteller Käufer ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der anwendbaren Lizenzvereinbarung des verbundenen Verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers oder eines DrittenDritter.
9.4 Der Lieferant Verkäufer und die verbundenen Unternehmen Verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers bleiben Eigentümer aller sämtlicher Erfindungen, Designs und Prozesse, die von ihnen gemachten hergestellt oder entwickelten Erfindungenentwickelt wurden, Konstruktionen und Verfahren und es mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 9 genannten werden hiermit, abgesehen von den Bestimmungen in Ziffer 9, hiermit keine gewerblichen oder nichtgewerblichen Schutzrechte gewährtRechte an geistigem Eigentum eingeräumt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte Das Eigentum und Recht an den Urheberrechten in Bezug auf Software und/oder FirmwareSoftware in Festwertspeichern, die in die Produkte aufgenommen Waren eingebaut ist oder zur Benutzung Nutzung mit den Produkten zur Verfügung denselben bereit- gestellt wurde wird („Software“) ), sowie das Eigentum und Recht an der zusammen mit den Produkten gelieferten Waren zur Verfügung gestellten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen verbundenen verbleibt bei dem betreffenden Verbun- denen Unternehmen des Lieferanten Verkäufers (oder einer entsprechenden anderen Partei, die dem Verkäufer möglicherweise die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller Käufer übertragen.
9.2 Soweit Ausser in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt dem Fall, dass hierin etwas Anderweitiges angegeben ist, erhält der Besteller wird dem Käufer hiermit das nicht ausschließlicheeine nicht-ausschliessliche, gebührenfreie Recht Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation Dokumen- tation in Verbindung mit den ProduktenWaren eingeräumt, sofern und solange dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Software und die Dokumentation (au sser soweit ausdrücklich gemäss anwendbarem Recht zuläs- sig) nicht vervielfältigt werden (ausgenommen soweit dies nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist) und der Besteller Käufer die Software und die Dokumentation streng vertraulich behandelt und sie nicht Dritten gegenüber offen legt oder anderen nicht bekannt gibt Zugang zu der Software und anderen keinen Zugang hierzu gewährt Dokumentation (ausgenommen mit Ausnahme der Standardbetriebs- und Wartungshandbücher des Verkäufers) erlaubt, sowie für die üblichen Betriebs- und Wartungshandbüchern Dauer des Lieferanten)Zeitraums, in dem dies der Fall ist. Der Besteller Käufer kann die vorstehend genannte vorerwähnte Lizenz auf an eine andere Partei übertragenPartei, welche die die Produkte Waren kauft, mietet oder pachtet, sofern diese übertragen, dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die andere Partei sich damit einverstanden erklärt und schriftlich dazu verpflichtet, an die Bedingungen dieser Ziffer Bestimmungen dieses Abschnitts 9 schriftlich bestätigt und als für sie verbindlich anerkenntgebunden zu sein.
9.3 Unbeschadet von Ziffer Ungeachtet Unterabschnitt 9.2 gelten für unterliegt die Nutzung bestimmter Software (wie vom Lieferanten bestimmtseitens des Verkäufers angegeben, einschließlich unter anderem Leitsystemsoftware und AMS sowie einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf die Steuerungs- system-Software) durch den Besteller ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen Käufer ausschliesslich der anwendbaren Lizenzvereinbarung des verbundenen Verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers oder eines DrittenDritter.
9.4 Der Lieferant Verkäufer und die verbundenen Unternehmen Verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers bleiben Eigentümer aller sämtlicher Erfindungen, Designs und Prozesse, die von ihnen gemachten hergestellt oder entwickelten Erfindungenentwickelt wur- den, Konstruktionen und Verfahren und es mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 9 genannten werden hiermit, abgesehen von den Bestimmungen in Ziffer 9, hiermit keine gewerblichen oder nichtgewerblichen Schutzrechte gewährtRechte an geistigem Eigentum eingeräumt.
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Samples: General Sales Conditions
DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft der Urheberrechte Das Eigentum und Recht an den Urheberrechten in Bezug auf Software und/oder FirmwareSoftware in Festwertspeichern, die in die Produkte aufgenommen Waren eingebaut ist oder zur Benutzung Nutzung mit den Produkten zur Verfügung gestellt wurde denselben bereitgestellt wird („Software“) ), sowie das Eigentum und Recht an der zusammen mit den Produkten gelieferten Waren zur Verfügung gestellten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen verbundenen verbleibt bei dem betreffenden Verbundenen Unternehmen des Lieferanten Verkäufers (oder einer entsprechenden anderen Partei, die dem Verkäufer möglicherweise die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller Käufer übertragen.
9.2 Soweit Außer in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt dem Fall, dass hierin etwas Anderweitiges angegeben ist, erhält der Besteller wird dem Käufer hiermit das nicht eine nicht-ausschließliche, gebührenfreie Recht Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Verbindung mit den ProduktenWaren eingeräumt, sofern und solange dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Software und die Dokumentation (außer soweit ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht zulässig) nicht vervielfältigt werden (ausgenommen soweit dies nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist) und der Besteller Käufer die Software und die Dokumentation streng vertraulich behandelt und sie nicht Dritten gegenüber offen legt oder anderen nicht bekannt gibt Zugang zu der Software und anderen keinen Zugang hierzu gewährt Dokumentation (ausgenommen mit Ausnahme der Standardbetriebs- und Wartungshandbücher des Verkäufers) erlaubt, sowie für die üblichen Betriebs- und Wartungshandbüchern Dauer des Lieferanten)Zeitraums, in dem dies der Fall ist. Der Besteller Käufer kann die vorstehend genannte vorerwähnte Lizenz auf an eine andere Partei übertragenPartei, welche die die Produkte Waren kauft, mietet oder pachtet, sofern diese übertragen, dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die andere Partei sich damit einverstanden erklärt und schriftlich dazu verpflichtet, an die Bedingungen dieser Ziffer Bestimmungen dieses Abschnitts 9 schriftlich bestätigt und als für sie verbindlich anerkenntgebunden zu sein.
9.3 Unbeschadet von Ziffer Ungeachtet Unterabschnitt 9.2 gelten für unterliegt die Nutzung bestimmter Software (wie vom Lieferanten bestimmtseitens des Verkäufers angegeben, einschließlich unter anderem Leitsystemsoftware und AMS sowie einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Steuerungssystem-Software) durch den Besteller Käufer ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der anwendbaren Lizenzvereinbarung des verbundenen Verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers oder eines DrittenDritter.
9.4 Der Lieferant Verkäufer und die verbundenen Unternehmen Verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers bleiben Eigentümer aller sämtlicher Erfindungen, Designs und Prozesse, die von ihnen gemachten hergestellt oder entwickelten Erfindungenentwickelt wurden, Konstruktionen und Verfahren und es mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 9 genannten werden hiermit, abgesehen von den Bestimmungen in Ziffer 9, hiermit keine gewerblichen oder nichtgewerblichen Schutzrechte gewährtRechte an geistigem Eigentum eingeräumt.
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DOKUMENTATION UND SOFTWARE. 9.1 Die Inhaberschaft Das Eigentum oder Urheberrecht an der Urheberrechte an Software und/oder Firmware, die in die Produkte Waren aufgenommen oder zur Benutzung Nutzung mit den Produkten Waren zur Verfügung gestellt wurde („Software“) ), sowie an der mit den Produkten Waren gelieferten Dokumentation („Dokumentation“) bleibt beim jeweiligen Verkäufer oder verbundenen Unternehmen des Lieferanten (oder einer anderen sonstigen Partei, die welche die Software und/oder Dokumentation an den Lieferanten Verkäufer geliefert hat) und wird hiermit nicht auf den Besteller Käufer übertragen.
9.2 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, erhält der Besteller Käufer hiermit das die nicht ausschließliche, gebührenfreie Recht gebührenfreie, widerrufliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Verbindung mit den ProduktenWaren, sofern und solange die Software und die Dokumentation nicht vervielfältigt werden (ausgenommen soweit es sei denn dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig istzulässig) und der Besteller Käufer die Software und die Dokumentation streng vertraulich behandelt und sie anderen nicht bekannt gibt und bzw. anderen keinen Zugang hierzu gewährt (ausgenommen sind die üblichen Betriebs- und Wartungshandbüchern Wartungshandbücher des LieferantenVerkäufers). Der Besteller Käufer kann die vorstehend genannte beschränkte Lizenz auf eine andere Partei übertragen, welche die die Produkte Waren kauft, mietet oder pachtet, sofern diese andere Partei die Bedingungen dieser Ziffer 9 schriftlich bestätigt und als für sie verbindlich anerkennt.
9.3 Unbeschadet von Ungeachtet Ziffer 9.2 gelten für unterliegt die Nutzung bestimmter Software durch den Käufer (wie vom Lieferanten bestimmt, einschließlich unter anderem Leitsystemsoftware und AMS SoftwareVerkäufer angegeben) durch den Besteller ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der gültigen Lizenzvereinbarung des verbundenen Unternehmens des Lieferanten Verkäufers oder eines DrittenDritter.
9.4 Der Lieferant und die verbundenen Verkäufer sowie verbundene Unternehmen des Lieferanten bleiben Eigentümer aller Verkäufers behalten sich das Eigentum an sämtlichen von ihnen gemachten oder entwickelten Erfindungen, Konstruktionen Konzeptionen und Verfahren und es Prozessen vor.
9.5 Außer nach Maßgabe dieser Ziffer 9 werden hiermit, abgesehen von den Bestimmungen in Ziffer 9, hiermit keine gewerblichen oder nichtgewerblichen Schutzrechte weiteren Rechte am geistigen Eigentum gewährt.
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