Software Musterklauseln

Software. Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung di...
Software. Microsoft gewährleistet, dass die zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kunden aktuelle Version der Software ein Jahr lang ab dem Datum, an dem der Kunde eine Lizenz für diese Version erwirbt, im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde Microsoft innerhalb der Garantiefrist benachrichtigt, wird Microsoft nach eigenem Ermessen (1) den Betrag, den der Kunde für die Softwarelizenz bezahlt hat, oder einen anteiligen Teil der entsprechenden Abonnementgebühr erstatten oder (2) die Software reparieren oder ersetzen.
Software. Umfassen die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten auch Software, so wird dem Besteller vorbehaltlich anderweitiger Abrede das nicht ausschliessliche Recht zur Benutzung der Software zusammen mit dem Liefergegenstand eingeräumt. Der Besteller ist nicht zur Herstellung von Kopien (es sei denn zu Archivzwecken, zur Fehlersuche oder zum Ersatz fehlerhafter Datenträger) oder zur Bearbeitung der Software berechtigt. Insbesondere darf der Besteller die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln. Im Verletzungsfall kann der Lieferant das Benutzungsrecht widerrufen. Bei Drittsoftware gelten die Nutzungsbedingungen des Lizenzgebers, der zusätzlich zum Lieferanten im Verletzungsfall Ansprüche geltend machen kann.
Software. 5.1.1 Der Anbieter wird im Rahmen der Softwarepflege während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. 5.1.2 Die Störung wird nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
Software. Die Software umfasst • Serversoftware und • zusätzliche Software, die nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwendet werden darf.
Software a. Ist die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode. x. Xxxxx im Rahmen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software an. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. x. Xxxxxxx, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.
Software. Soweit zum Lieferumfang nicht-standardisierte Software gehört, erklärt sich der Lieferant für die Dauer von 5 Jahren ab Lieferung des Liefergegenstandes bereit, nach unseren Vorgaben Veränderungen/Verbesserungen der Software gegen angemessene Kostenerstattung vorzunehmen. Soweit die Software von Vorlieferanten stammt, wird er diese entsprechend verpflichten.
Software. Oberbegriff für Standardsoftware und Individualsoftware.
Software. 12.1. Gehören zum Leistungs-/Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung,..) ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein. 12.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber bei sonstigen Ausschluss jeglicher Ansprüche - nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Source-Code. 12.3. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden. 12.4. Die Auswahl und Spezifikation der vom Auftragnehmer angebotenen Software erfolgt durch den Auftraggeber, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel sind. Der Auftraggeber ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich. 12.5. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
Software. Möglicherweise enthält die Software