Common use of Drittanbieter Clause in Contracts

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- steller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren zur Verfügung stellt und die von letzteren gespeichert werden, un- terliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich dem Drittanbieter.

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Samples: Sonderbedingungen Für Die Oberbank Mastercard Kreditkarte, Sonderbedingungen Für Die Oberbank Mastercard Kreditkarte

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, Karteninhaber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Debitkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Endgeräte- Wallets von Drittanbietern letz- teren Letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren Letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Richtlinien Für Die Anwendung Von Debitkarten Und Kleinbetragszahlungen, Kundenrichtlinien

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaberKarten- inhaber, das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel Bei- spiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber Kar- teninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Sonderbedingungen Für Die Oberbank Mastercard Kreditkarte

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, Karteninhaber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Debitkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren Letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren Letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Kundenrichtlinien Für Die Debitkarte

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, Kartenin- haber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können kön- nen zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Karte über eine Endgeräte-Wallet eines Drittanbieters kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren zur Verfügung stellt gestell- ten und die von letzteren gespeichert werden, un- terliegen gespeicherten Informationen des Karteninhabers unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten Sorg- faltspflichten obliegt ausschließ- lich daher alleine dem Drittanbieter.

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Samples: S Visa Card Falstaff Gourmet and Internetbanking George Application

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, Karteninhaber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Debitkarte über eine Endgeräte-Endgeräte- Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren Letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren Letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Kundenrichtlinien Für Das Karten Service

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaberKarteninhaber, das Kreditinstitut oder VU Vertragsunternehmen selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel z. B. sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerPro- grammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen Nutzungsbe- dingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich erforder- lich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren Drit- tanbietern Letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren Letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ob- liegt ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Sonderbedingungen Für Die Nutzung Der Digitalen Oberbank Mastercard Kreditkarte

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, teninhaber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, Mobilfunkanbieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Debitkarte über eine Endgeräte-Endgeräte- Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich diesbe- züglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Debitkarten Service

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, Karten- inhaber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, MobilfunkanbieterMobilfunkan- bieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Debitkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich er- forderlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut Kreditinsti- tut keinen Einfluss. Die Informationen des KarteninhabersKarteninha- bers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren Letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren gespeichert Letzteren ge- speichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden gelten- den Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Debitkarten Service Agreement

Drittanbieter. Als Drittanbieter gelten alle Parteien, die nicht der Kontoinhaber bzw. Kar- teninhaber, Karten- inhaber oder das Kreditinstitut oder VU selbst sind. Drittanbieter können zum Beispiel sein: Gerätehersteller, MobilfunkanbieterMobilfunkan- bieter, Programmher- stellerProgrammhersteller. Im Zuge einer Digitalisierung der physischen Kreditkarte Debitkarte über eine Endgeräte-Wallet kann der Abschluss gesonderter Nutzungsbedingungen zwischen dem Karteninhaber und dem Drittanbieter erforderlich erfor- derlich sein. Auf dieses Erfordernis hat das Kreditinstitut keinen Einfluss. Die Informationen des Karteninhabers, die er über Endgeräte-Wallets von Drittanbietern letz- teren Letzteren zur Verfügung stellt und die von letzteren Letzteren gespeichert werden, un- terliegen unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Drittanbieters. Die Wahrung der diesbezüglich geltenden Schutz- und Sorgfaltspflichten obliegt ausschließ- lich ausschließlich dem Drittanbieter.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Nutzung Der Digitalen Debitkarte