Transaktionen Musterklauseln

Transaktionen. 40/ Transaktionen auf dem Finanzmarkt
Transaktionen. (1) Sämtliche CCP-Transaktionen, die OTC-Zinsderivat-Transaktionen sind, können in die Verrechnung einbezogen werden, vorausgesetzt:
Transaktionen. 6.1 Um eine Transaktion einzugehen, müssen Sie auf der Plattform einen Auftrag erteilen, indem Sie ein Formular ausfüllen, das das CMC-Produkt bezeichnet und angibt, ob Sie eine Kauf- Transaktion oder eine Verkaufs-Transaktion eingehen möchten, und aus dem die Art des Auftrags, der Kurs, zu dem Sie kaufen bzw. verkaufen möchten (sofern anwendbar), eine Preisgrenze (sofern relevant) und die Anzahl (die von der Plattform automatisch auf der Grundlage des Betrags, den Sie auf dem Auftrags-Formular angeben, berechnet werden kann) hervorgeht, die/der Gegenstand der Transaktion sein soll.
Transaktionen. 2.6.1 Die Bank und ihre Korrespondenten sind ausdrücklich ermächtigt, die Finanzinstrumente und Edelmetalle oder sonstige Wertgegenstände in einem offenen oder Gemeinschaftsdepot aufzubewahren oder durch externe Depothalter aufbewahren zu lassen, wodurch der Kunde Anspruch auf einen Anteil an Finanzinstrumenten, Edelmetallen oder anderen Wertgegenständen in Gemeinschaftsbesitz erhält, unbeschadet der Gesetze und Usancen am Aufbewahrungsort. Die Aufbewahrung dieser Vermögenswerte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Transaktionen. Transaktionen: Termingelder, Spot-Devisengeschäfte sowie Transaktionen auf dem Finanzmarkt. Diese werden vom Kunden mit der Bank telefonisch oder elektronisch auf Grundlage des entsprechenden Vertrages (insbesondere dem Vertrag sowie dem Rahmenvertrag) abgeschlossen (sowie geändert bzw. annulliert), Transaktionen (finanzielle Termingeschäfte), die in Artikel 5, Absatz 2, Ziffer 4 des Gesetzes vom 29. August 1997 – Bankenrecht genannt werden. Diese werden vom Kunden mit der Bank telefonisch oder elektronisch auf Grundlage des entsprechenden Vertrages (insbesondere Vertrag sowie Rahmenvertrag) abgeschlossen (sowie geändert bzw. annulliert), Integrierter Vertrag über das Bankkonto, abgeschlossen zwischen der Bank und dem Kunden auf Grundlage des geltenden Reglements der Eröffnung, Führung und Schließung des Integrierten Bankkontos der mBank S.A.; als Abschluss des Vertrages wird die Übergabe eines Zahlungsinstruments im Sinne des Gesetzes über die Zahlungsdienstleistungen durch die Bank angesehen, Rahmenvertrag für Transaktionen auf dem Finanzmarkt oder Rahmenvertrag über die Regeln der Zusammenarbeit im Bereich von Transaktionen auf dem Finanzmarkt. Wird vom Kunden mit der Bank abgeschlossen, um Transaktionen ausführen zu können, Nummer, die wir auf Grundlage der Identifizierungsdaten des Mobilgeräts generieren, vereinfachter Prozess der Konfiguration der Parameter des Systems mBank CompanyNet. Berücksichtigt die Aufzeigung der zur Vertretung des Kunden berechtigten (und nach den beim Kunden geltenden Vertretungsregeln handelnden) Personen als Administratoren und Anwender des Systems mBank CompanyNet mit der Berechtigung der Ernennung weiterer Administratoren, Mobilgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) mit Internetzugang und mit einem Betriebssystem gemäß den Anforderungen auf unseren Websites unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/, Gesetz vom 19. August 2011 über die Zahlungsdienstleistungen, natürliche Person mit der Berechtigung der Nutzung des Systems mBank CompanyNet im Namen und zugunsten des Kunden. Wird vom Kunden im Vertrag oder vom Administrator aufgezeigt. Der Anwender kann insbesondere:
Transaktionen. Der dritte Bevollmächtigte und der gesetzliche Vertreter sind verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, auf denen die Transaktionen basieren.
Transaktionen. 5.1.1 Alle Forderungen der Eurex Clearing AG und des CLEARING-MITGLIEDS aus der ELEMENTARY PROPRIETARY-GRUNDLAGENVEREINBARUNG, einschließlich von Ansprüchen auf Lieferung von Sicherheiten in Bezug auf die ELEMENTARY PROPRIETARY MARGIN oder die ELEMENTARY PROPRIETARY VARIATION MARGIN gemäß den Ziffern 6 und 7, können mit Forderungen aus EIGENTRANSAKTIONEN oder Forderungen auf Lieferung von Sicherheiten in Bezug auf ELEMENTARY PROPRIETARY MARGIN oder ELEMENTARY PROPRIETARY VARIATION MARGIN gemäß den Ziffern 6 und 7 der jeweils anderen Partei aufgerechnet werden. Ziffer 1.3.1 Absatz (1) und (2) der ALLGEMEINEN CLEARING-BESTIMMUNGEN findet entsprechende Anwendung.
Transaktionen. 8.1 Wir sind nicht verpflichtet, wie auch immer erteilte Anweisungen anzunehmen; eine von Ihnen erteilte Anweisung ist jedoch ohne unsere Zustim- mung unwiderruflich. Sobald wir einen Auftrag an- nehmen, ist die resultierende Transaktion für Sie bindend, ungeachtet dessen, dass Sie durch das Öffnen einer solchen Transaktion möglicherweise keine ausreichende Marge mehr auf Ihrem Konto haben oder eine für Sie geltende Gutschrift oder ein anderes Limit überschritten haben; darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, Schritte zu un- ternehmen, um den Auftrag rückgängig zu machen oder zu stornieren, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Transaktionen. 8.3.1 Für die Zwecke dieser Ziffer 8 und ausschließlich in Bezug auf die GRUNDLAGENVEREINBARUNG (einschließlich aller bestehenden NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN) und alle damit verbundenen RÜCKLIEFERUNGSANSPRÜCHE tritt eine BEENDIGUNG und ein BEENDIGUNGSTAG nur ein, wenn bei Ablauf des PORTING-ZEITRAUMS im Sinne der nachstehenden Ziffer 8.3.3 die PORTING-VORAUSSETZUNGEN nicht erfüllt sind. Bei Eintritt des BEENDIGUNGSTAGES finden die nachstehenden Ziffern 8.4 bis 8.8 Anwendung.
Transaktionen. (1) Die Eurex Clearing AG berechnet General-bzw. Direkt-Clearing-Mitgliedern nach näherer Maßgabe des jeweils gültigen Preisverzeichnisses ein Entgelt für