Transaktionen. Transaktionen auf dem Finanzmarkt
Transaktionen. 8.1 Wir sind nicht verpflichtet, wie auch immer erteilte Anweisungen anzunehmen; eine von Ihnen erteilte Anweisung ist jedoch ohne unsere Zustim- mung unwiderruflich. Sobald wir einen Auftrag an- nehmen, ist die resultierende Transaktion für Sie bindend, ungeachtet dessen, dass Sie durch das Öffnen einer solchen Transaktion möglicherweise keine ausreichende Marge mehr auf Ihrem Konto haben oder eine für Sie geltende Gutschrift oder ein anderes Limit überschritten haben; darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, Schritte zu un- ternehmen, um den Auftrag rückgängig zu machen oder zu stornieren, sofern diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
8.2 Transaktionen werden über eine Bestätigung auf dem Bildschirm bestätigt. Der Vertrag ist für beide Parteien mit Ausnahme von Fällen, in der ein Pre- isfehler auftritt, verbindlich.
8.3 Eine E-Mail oder Bestätigung auf dem Bildschirm, die den relevanten Marktpreis des Basiswerts zum Zeitpunkt der Transaktion nicht korrekt wid- erspiegelt, kann von uns oder Ihnen nicht durch- gesetzt werden.
8.4 Bei Aufträgen, die über eine Plattform oder eine andere Handelsanwendung erteilt werden, liegt es in Ihrer alleinigen Verantwortung, zu bestätigen, dass eine Transaktion nicht gegen Gesetze ver- stößt, die in Ihrem Land gelten.
8.5 Jede Transaktion basiert auf dem Ergebnis des Preises eines Finanzderivats und Sie haben kei- nen Anspruch auf Lieferung des zugrunde lieg- enden Produkts oder sind nicht zur Lieferung des zugrunde liegenden Produkts verpflichtet.
8.6 Sie erkennen an, dass Sie mit der Platzierung eines Differenzgeschäftes einen Vertrag ab- schließen, der gemäß Abschnitt 412 der FSMA (oder einem anderen übergeordneten Abschnitt oder einer anderen Handlung) rechtlich durchsetz- bar ist.
8.7 Mit uns getätigte Transaktionen finden nicht an einer Börse statt. Vielmehr erfolgt die Transaktion außerbörslich („OTC“). Infolgedessen schließen wir in Bezug auf Ihre Transaktion direkt einen Ver- trag mit Ihnen ab.
8.8 Wenn mehrere Kunden identische Transaktionen tätigen, können wir dies als eine Transaktion be- handeln. Wenn der kombinierte Umfang größer ist als die Liquidität des zugrunde liegenden Marktes und Slippage auftritt, können alle Kunden unab- hängig von ihrer individuellen Transaktionsgröße gleich behandelt und auf dem gleichen Level gefüllt werden, auf dem wir eine Transaktion im Basiswert zuzüglich des jeweiligen Spreads real- istisch platzieren konnten.
Transaktionen. (1) Die Eurex Clearing AG berechnet General-bzw. Direkt-Clearing-Mitgliedern nach näherer Maßgabe des jeweils gültigen Preisverzeichnisses ein Entgelt für
a. die Zusammenführung von börslichen Geschäften,
b. die Erfassung von außerbörslichen Geschäften,
c. die Verwaltung von Geschäften,
d. die Verwaltung von Positionen,
e. die Regulierung von Geschäften und Positionen.
(2) Die Eurex Clearing AG führt für jedes Positionskonto eines Clearing-Mitgliedes ein internes Entgeltkonto in der Währung, in der das jeweilige Positionskonto geführt wird und erfasst darauf die Entgelte aus allen Transaktionen. Die Eurex Clearing AG teilt dem Clearing-Mitglied zwecks Überprüfung den Saldo und die einzelnen Bewegungen auf den Entgeltkonten mit, die zu den Positionskonten gehören, für deren Clearing das Clearing-Mitglied verantwortlich ist.
Transaktionen. 2.6.1 Die Bank und ihre Korrespondenten sind ausdrücklich ermächtigt, die Finanzinstrumente und Edelmetalle oder sonstige Wertgegenstände in einem offenen oder Gemeinschaftsdepot aufzubewahren oder durch externe Depothalter aufbewahren zu lassen, wodurch der Kunde Anspruch auf einen Anteil an Finanzinstrumenten, Edelmetallen oder anderen Wertgegenständen in Gemeinschaftsbesitz erhält, unbeschadet der Gesetze und Usancen am Aufbewahrungsort. Die Aufbewahrung dieser Vermögenswerte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.
2.6.2 Sollte die Bank zur Ausführung von Transaktionen auf Rechnung des Kunden die Dienste Dritter in Anspruch nehmen, ist der Kunde an die Usancen, die Fristen und die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen gebunden, die zwischen der Bank und besagten Dritten gelten oder die der Bank von besagten Dritten oder Korrespondenzbanken auferlegt werden (beispielsweise (aber nicht ausschließlich) im Bereich von Maßnahmen auf Unternehmensebene („corporate actions“)), sowie an die Bestimmungen, an die besagte Dritte insbesondere im Hinblick auf das Intervenieren auf geregelten Märkten, in einem multilateralen Handelssystem (Multilateral Trading Facility) (im Folgenden „MTF”) oder einem organisierten Handelssystem (Organised Trading Facility) (im Folgenden „OTF“) im Ausland gebunden sind. Falls die Bank die Dienste externer Dienstleister in Anspruch nimmt, ist ihre Haftung auf die Auswahl und die sorgfältige Unterweisung der Dritten begrenzt, die sie mit der Ausführung von Aufträgen beauftragt hat.
2.6.3 In bestimmten Rechtsordnungen fordern die anwendbaren Bestimmungen für Transaktionen mit Finanzinstrumenten sowie ähnliche Bestimmungen, dass Identität und Guthaben der (in)direkten oder wirtschaftlichen Begünstigten dieser Instrumente offengelegt werden. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zur Blockierung der Finanzinstrumente führen, das heißt, es besteht die Möglichkeit, dass die Stimmrechte nicht ausgeübt werden können, dass Dividenden oder andere Rechte nicht in Anspruch genommen werden können, dass die Finanzinstrumente nicht veräußert werden können oder anderweitig über sie verfügt werden kann. Der Kunde ermächtigt hiermit die Bank ausdrücklich, im eigenen Ermessen und unverzüglich, ohne den Kunden zuvor informieren zu müssen, die Identität des Kunden und/oder des wirtschaftlich Begünstigten ebenso offenzulegen wie ihr Guthaben in Finanzinstrumenten oder ähnlichen Rechten, wenn nationale oder ausländische Bestimmun...
Transaktionen. 3.1 Mit der digitalen Kreditkarte können Transaktionen im Einzelhandel an einem POS-Terminal durchgeführt werden, das über das Akzeptanzsymbol verfügt, das auf der physischen Kreditkarte zu erkennen ist und das mit einer NFC-Funktionalität (»Near Field Communication«) aus- gestattet ist. Dazu muss das mobile Endgerät kurz mit wenigen Zentimetern Abstand an die Kontaktlosschnittstelle des POS-Terminals gehalten werden. Die Transaktion wird freigegeben, indem das für die Entsperrung des mobilen Endgeräts gewählte Sicherheitsmerkmal eingege- ben wird. Zulässige Sicherheitsmerkmale sind die Eingabe einer PIN, eines Passwortes, eines Streichmusters oder der Einsatz eines biometrischen Merkmales, das dem Karteninhaber zuge- ordnet ist (z. B. Fingerabdruck). Der Einsatz der digitalen Kreditkarte kann bis maximal 50 EUR pro Bezahlvorgang ohne Eingabe des vorgenannten Sicherheitsmerkmals erfolgen, soweit für den Einsatz der digitalen Kreditkarte nicht die Eingabe des Sicherheitsmerkmals verlangt wird.
3.2 Um eine Zahlungstransaktion ausführen zu können muss: • das mobile Endgerät eingeschaltet sein • die NFC-Schnittstelle des mobile Endgeräts eingeschaltet/aktiviert sein • das mobile Endgerät entsperrt sein • eine Onlineverbindung über WLAN oder eine mobile Onlineverbindung (UMTS, LTE, GRPS, EDGE) bestehen
3.3 Die Transaktion am POS-Terminal kann nur dann entgegengenommen werden, wenn das POS-Terminal über eine Onlineverbindung verfügt. Die digitale Kreditkarte kann weltweit für Transaktionen am POS eingesetzt werden, soweit ein bestimmtes Land nicht durch die jeweilige Kreditkartenorganisation ausgeschlossen ist.
3.4 Für die digitale Kreditkarte gilt ein einheitlicher Verfügungsrahmen (Limit) mit der jeweils zugrunde liegenden physischen Kreditkarte. Unabhängig davon, ob die physische oder die digitale Kreditkarte für Zahlungen eingesetzt wird, wird jeweils der einheitlich geltende Verfügungsrahmen der Kreditkarte beansprucht.
3.5 Bei Sperrung der zugrunde liegenden physischen Kreditkarte und/oder nach Kündigung der phy- sischen Kreditkarte kann auch die entsprechende digitale Kreditkarte nicht mehr zu Transaktionen eingesetzt werden.
Transaktionen. 6.1. Aufträge zur Durchführung von Transaktionen können vom Kunden ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an C&S INVESTMENT erteilt werden.
6.2. C&S INVESTMENT wird unmittelbar nach Erhalt eines Transaktionsauftrages Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie den Inhalt des Vertrages protokollieren.
6.3. Telefonische oder ähnliche Aufträge können dauerhaft auf Datenträgern aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis zwischen C&S INVESTMENT und dem Kunden. Nach Ablauf eines Monats, nachdem die Transaktion dem Kunden schriftlich bestätigt wurde, gilt die Transaktion als gemäß der telefonischen Anweisung des Kunden ausgeführt und der Kunde akzeptiert deren Richtigkeit.
6.4. Schriftliche Aufträge für Transaktionen müssen eindeutig sein und mindestens die folgenden Informationen enthalten: Name, Adresse und Wohnsitz des Kunden, Kontonummer, die betreffenden Finanzinstrumente oder sonstigen Werte und den Betrag oder die Anzahl, die der Kunde kaufen und/oder verkaufen möchte. C&S INVESTMENT kann jederzeit weitere Anforderungen hinsichtlich der Informationen stellen, die ihm im Zusammenhang mit einer Transaktion zur Verfügung gestellt werden müssen.
6.5. Falls keine eindeutige Anweisung vorliegt, kann C&S INVESTMENT diese mit der Bitte um Klarstellung zurücksenden. C&S INVESTMENT kann erst nach Erhalt einer eindeutigen Anweisung, Mitteilung oder Anweisung ausführen.
6.6. Der Kunde kann einen von ihm erteilten Auftrag widerrufen, vorausgesetzt, dass der Widerruf C&S INVESTMENT so rechtzeitig erreicht, dass C&S INVESTMENT die Anweisung am Markt in angemessener Weise rückgängig machen bzw. die Transaktion stornieren kann.
6.7. Etwaige Bruchteile von Finanzinstrumenten und/oder anderen Wertpapieren, wie etwa Anteile an einem Investmentinstitut, werden verwaltet, mit der Maßgabe, dass die Verwaltung der Depotbank Vorrang hat. Wenn in der Vereinbarung von Transaktionen die Rede ist, umfasst dies auch Transaktionen in Bruchteilen.
6.8. Die Abwicklung der Transaktionen erfolgt über das Konto, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
6.9. Wenn der Kunde den Inhalt von (periodischen) Berichten oder anderen Berichten von C&S INVESTMENT oder anderen Informationen nicht innerhalb einesWoche nach dem Datum, an dem der Bericht von C&S INVESTMENT eingereicht wird, gilt die Transaktion und die zugrunde liegende Transaktion als beim Kunden eingegangen und als akzeptiert und angemessen. Die Verwaltung sowie der Inhalt dieser Berichtsdokument...
Transaktionen. 6.1. Die folgenden Transaktionen können vom Benutzer über Thestonecoin mit seinen Krypto-Assets durchgeführt werden:
a) “Deposit”, eine Überweisung von Kryptovermögen auf das Thestonecoin-Konto von einem externen Drittanbieter.
b) Auszahlung", eine Überweisung von Kryptowerten vom Thestonecoin-Konto an externe Drittanbieter.
6.2. Xxxxxxxxxxxx führt keinen Margenhandel durch und unterstützt ihn.
6.3. Thestonecoin führt die Cross-Chain-Transaktionen nicht durch und unterstützt sie, wenn das eine Krypto-Asset auf der Adresse einer anderen Münze in einem anderen Netzwerk hinterlegt ist, obwohl sie technologische Ähnlichkeiten jeglicher Art aufweisen können (z.B. BTC an BCH-Adresse überwiesen, LTC an BTC, USDT an BTC und umgekehrt). Thestonecoin wird sich zwar bemühen, die Cross-Chain-Transaktion wiederherzustellen, gibt aber keine Garantie für die erfolgreiche Wiederherstellung oder die damit verbundenen Bedingungen.
6.4. An die ETH/ETC überwiesene Kryptogüter und andere intelligente Adressen können nicht abgerufen werden und sind daher nicht erstattungsfähig.
6.5. Es gibt eine minimale austauschbare Transaktion für jedes Kryptowährungspaar. Der Mindestbetrag wird durch den Umtauschservice festgelegt. WENN IHRE TRANSAKTION WENIGER ALS EIN ERFORDERLICHES MINIMUM BETRÄGT, WIRD IHRE WALLET NICHT ERSTATTET.
6.6. Transaktionen, die aufgrund von technischen Problemen, extremen Netzwerkbedingungen oder anderen Ursachen auf Seiten des Drittanbieters fehlgeschlagen sind, werden aus technischen und Sicherheitsgründen nicht automatisch an Ihre ursprüngliche Adresse zurückgerollt. In solchen Fällen müssen Sie sich an Thestonecoin wenden, um eine Rückerstattung einzuleiten.
6.7. Sobald Ihr Transaktionsantrag ausgeführt wurde, dürfen Sie Ihre Berechtigung für Thestonecoin zum Abschluss einer solchen Transaktion nicht mehr ändern, widerrufen oder widerrufen. Wir können nach eigenem Ermessen eine Transaktion unter bestimmten außergewöhnlichen Bedingungen rückgängig machen.
6.8. Wenn Sie in Ihrem Thestonecoin-Konto nicht genügend Kryptovermögen haben, um eine Transaktion über das Wallet abzuschließen, können wir die gesamte Bestellung stornieren oder eine Teilbestellung mit dem Betrag der derzeit auf Ihrem Thestonecoin-Konto verfügbaren Kryptovermögen durchführen, abzüglich aller Gebühren, die Thestonecoin im Zusammenhang mit der Durchführung der Transaktion geschuldet sind.
Transaktionen. Alle Forderungen der Eurex Clearing AG und des CLEARING-MITGLIEDS aus der ELEMENTARY PROPRIETARY-GRUNDLAGENVEREINBARUNG, einschließlich von Ansprüchen auf Lieferung von Sicherheiten in Bezug auf die ELEMENTARY PROPRIETARY MARGIN oder die ELEMENTARY PROPRIETARY VARIATION MARGIN gemäß den Ziffern 6 und 7, können mit Forderungen aus EIGENTRANSAKTIONEN oder Forderungen auf Lieferung von Sicherheiten in Bezug auf ELEMENTARY PROPRIETARY MARGIN oder ELEMENTARY PROPRIETARY VARIATION MARGIN gemäß den Ziffern 6 und 7 der jeweils anderen Partei aufgerechnet werden. Ziffer 1.3.1 Absatz (1) und (2) der ALLGEMEINEN CLEARING-BESTIMMUNGEN findet entsprechende Anwendung.
Transaktionen. Der dritte Bevollmächtigte und der gesetzliche Vertreter sind verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, auf denen die Transaktionen basieren.
Transaktionen. Für die Zwecke dieser Ziffer 8 und ausschließlich in Bezug auf die GRUNDLAGENVEREINBARUNG (einschließlich aller bestehenden NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN) und alle damit verbundenen RÜCKLIEFERUNGSANSPRÜCHE tritt eine BEENDIGUNG und ein BEENDIGUNGSTAG nur ein, wenn bei Ablauf des PORTING-ZEITRAUMS im Sinne der nachstehenden Ziffer 8.3.3 die PORTING-VORAUSSETZUNGEN nicht erfüllt sind. Bei Eintritt des BEENDIGUNGSTAGES finden die nachstehenden Ziffern 8.4 bis 8.8 Anwendung.