Open Source Software. Open-Source-Software ("OSS") ist Software, die im Allgemeinen kostenlos und quelloffen zur Verfügung gestellt wird und unter einer Lizenz verwendet werden kann, die die Weiterverbreitung der Software nicht einschränkt, Än- derungen und abgeleitete Werke zulässt und deren Weiterverbreitung unter denselben Bedingungen wie die Lizenz der ursprünglichen Software erlau- ben muss ("OSS-Lizenz"). Zu den OSS-Lizenzen gehören unter anderem die "Berkeley Software Distribution License" (BSD), die "GNU General Public Li- cense" (GPL) und die "GNU Lesser General Public License" (LGPL). Copy- left-Lizenzen sind Lizenzen, die vorschreiben, dass alle abgeleiteten oder auf dem Programm basierenden Arbeiten nur unter den ursprünglichen Lizenz- bedingungen verbreitet oder weitergegeben werden dürfen ("Copyleft- Lizenz").
Open Source Software. Die Liefergegenstände dürfen keine Freeware, frei zu nutzende Software (sog. „free use software“) oder Open Source Software enthalten. Open Source Software ist Software, die als „open source software“ oder „freeware“ oder die in irgendeiner anderen Art öffentlich vertrieben wird, und deren Source Code der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist unter Bedingungen, die Veränderungen und die Weiterverbreitung der Software erlauben und für diese Fälle eine Verpflichtung vorsieht, (i) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten, (ii) die Software für den Zweck der Herstellung abgeleiteter Arbeiten/Werke zu lizensieren; und/oder (iii) gebührenfrei weiterzuverbreiten. Gleiches gilt für Software, deren Weiterverbreitung lizensiert sein muss oder deren Verbreitung unter eine Copyleft Lizenz oder eine der folgenden Lizenzvereinbarungen oder Vertriebsmodelle fällt: (i) GNU’s General Public License (GPL), Lesser/Library GPL (LGPL), oder Affero General Public License (AGPL), ii) die Artistic Lizenz (e.g., PERL), (iii) die Mozilla Public Lizenz, (iv) Common Public Lizenz, (v) die Sun Community Source Lizenz (SCSL), (vi) die BSD Lizenz, (vii) die Apache Lizenz und/oder (viii) andere Open Source Software Lizenzen; und/oder (c) falls es andere Einschränkungen auf behauptete Patente gibt. “Copyleft Lizenz” sind die GNU General Public Lizenzen Version 2.0 (GPLv2) oder Version 3.0 (GPLv3), Affero General Public Lizenz Version 3 (AGPLv3), oder jede andere Lizenz, deren Nutzungsbedingung für den Fall der Nutzung, Veränderung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung der lizenzierten Software über ein Netzwerk vorsieht, dass die Software (1) unter der Originallizenz zu lizensieren ist, (2) der Source Code zu veröffentlichen oder zu verbreiten ist, (3) kostenfrei zu verbreiten ist, oder (4) unter vom Lizenzgeber oder Distributoren erklärten Patenteinschränkungen steht
Open Source Software. Für den Fall, dass Ultratronik bei der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb ihrer Produkte lizenzfreie Software einsetzt (Bsp.: LI- NUX), oder bei reinen Dienstleistungen entsprechende Anpassungen und/oder Veränderungen an lizenzfreier Software vornimmt, so ver- weisen wir ausdrücklich auf die jeweils gültigen Vorschriften, im Falle LINUX auf die GNU General Puplic License (kurz: „GNU“). Die derzeit aktuelle Fassung ist die GPL Version 3, wobei Ultratronik teilweise auch noch lizenzierte Fassungen nach GPL Version 2 einsetzt. Auf die mit uns eingegangenen rechtlichen Beziehungen gilt insoweit jeweils die Version der GPL, nach der die eingesetzte Version lizenziert ist. Der amtlich gültige englische Originaltext findet sich unter http:// xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxx.xxxx. Um das eigene Lizenzrecht nicht zu gefährden und dem Besteller das entsprechende Lizenzrecht an der in unserem Produkt eingesetzten lizenzfreien Software zu verschaffen weisen wir auf folgendes hin: Enthält der Vertragsgegenstand Programme, die der GPL oder einer anderen Copyleft-Vereinbarung (LGPL, BSD, etc.) unterfallen, so erhält der Besteller zusammen mit dem Gegenstand eine Ausfer- tigung der Lizenz als Kopie. Diese Lizenz gilt ergänzend zu diesen Bedingungen speziell für die Rechte an und die Verwendung der GPL- Software unter Ausnahme der dortigen Bestimmungen über Haftung und Gewährleistung. Insoweit gelten die Bestimmungen dieser AGB. Ultratronik ist in Bezug auf diese Programme drei Jahre ab dem Zeit- punkt des Erhalts der Programme bereit, dem Besteller auf Anfor- derung die ausführbaren Programme und den Quelltext gemäß den Copyleft-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat diese Lizenzbedingungen zu beachten und sollte, damit er keine Lizenz- rechte verliert, für den Fall des eigenen Vertriebs des Produkts, oder/ und dessen berechtigten Modifikation und/oder weiteren Vertriebs dieser Modifikation, diese Bedingungen in gleicher Weise seinem Kunden auferlegen. Falls die Software des Vertragsgenstands auch urheberrechtlich proprietär geschützte Programme der Ultratronik (Applikationssoftware u.a.) enthält, dürfen diese Programme, soweit keine einzelvertraglich anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, nur vom aktuellen Besitzer, Eigentümer oder dem Auftragnehmer des Besitzers oder Eigentümers zusammen mit einem Ultratronik-Produkt mit derselben Produkttypenbezeichnung wie der Vertragsgegenstand genutzt werden.
Open Source Software. Unbeschadet der vorstehenden Nutzungsrechte an der Vertragssoftware bleiben die Bestimmungen der auf entsprechende Teile der Vertragssoftware oder damit zur Verfügung gestellte Komponenten an- wendbaren Open-Source Softwarelizenzen unbe- rührt. Sofern die Bedingungen einer solchen Open- Source Lizenz mit den Bedingungen dieser AGB in Widerspruch stehen, haben die Bedingungen der O- pen-Source Lizenz Vorrang.
Open Source Software. Bei Open Source Software im Sinne der vorliegenden AGBs handelt es sich um quelloffen vorliegende Softwarekomponenten fremder Herstel- ler, die unter Einhaltung der jeweiligen Bedingungen der Open Source Lizenz kopiert, verbreitet, genutzt sowie verändert und in veränderter Form verbreitet werden dürfen.
Open Source Software. 3.5.7.1 Soweit die Software Open-Source-Software enthält, ist diese in der jeweiligen Herstellerbedingungen angeführt. Der Kunde ist berechtigt, die Open-Source-Software gemäß den jeweils geltenden Open-Source- Software-Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind der Software beigefügt und gelten vorrangig vor den vorliegenden Bedingungen.
3.5.7.2 CANCOM wird dem Kunden den Open-Source-Software-Quellcode auf Verlangen des Kunden gegen Zahlung eines entsprechenden Aufwendungsersatzes zur Verfügung stellen, soweit die Lizenzbedingungen für die Open-Source-Software eine solche Herausgabe des Quellcodes vorsehen.
Open Source Software. (1) Die Vertragsprodukte dürfen Open Source Software nur enthalten, wenn zuvor Videojet schriftlich zugstimmt hat.
(2) Der Lieferant hat sämtliche Pflichten bezüglich der Open Source Software einzuhalten. Er stellt Videojet alle Informationen zur Verfügung, welche Videojet benötigt, um die Open Source Software im Rahmen der hiermit eingeräumten Nutzungsrechte rechtmäßig zu nutzen.
(3) Open Source Software ist insbesondere jegliche Software, welche (a) zu Lizenzbedingungen verbreitet wird, die von Organisationen wie der Open Source Initiative oder der Free Software Foundation anerkannt sind, (b) nur unter der Bedingung weiterlizensiert werden darf, dass bestimmte Informationen dabei weitergegeben werden (z. B. Lizenzbedingungen, Quellcode-Hinweise) oder Bedingungen eingehalten werden (z. B. Copyleft-Software) oder (c) kostenlos und frei verfügbar ist.
Open Source Software. 7.1 Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Ver- wendung von Open Source Software, die unter einer Copyleft-Lizenz steht, mangels ausdrücklicher schriftli- cher Vereinbarung unzulässig. Open Source Soft- ware ist jegliche Software, die unter Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen für Open Source Software vertrie- ben wird, zu deren wesentlichen Verpflichtungen die Weitergabe oder Offenlegung des Quellcodes der Soft- ware gehören („Open Source Software“). Copyleft-Li- zenz ist eine Form von Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software, die dazu führen kann, dass mit der jeweiligen Open Source Software in- tegrierte oder verbundene Softwarekomponenten eben- falls unter den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestim- mungen für Open Source Software verbreitet wer- den müssen („Copyleft-Lizenz“).
7.2 Die Verwendung sonstiger Open Source Soft- ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TotalEnergies. Beabsichtigt der AN, Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen zu ver- wenden, übernimmt es der AN als wesentliche Ver- tragspflicht, TotalEnergies unverzüglich schriftlich (i) mitzuteilen, welche Open Source Softwarebestandteile verwendet werden sollen, (ii) zudem mitzuteilen, welche Lizenzbedingungen hierfür anwendbar sind und To- talEnergies diese in Kopie zu übergeben sowie (iii) zu bestätigen, dass kein sogenannter Copyleft-Effekt ausgelöst wird, aufgrund dessen die Softwareleistung insgesamt als Open Source Software einzustufen wäre. Soweit der Einsatz von Open Source Software nach Maßgabe dieser Ziffer 7 zulässig ist, so ist der AN ver- pflichtet, sicherzustellen, dass der Einsatz der Open Source Software die vertrags- bzw. bestimmungsge- mäße Nutzung der Vertragsleistungen durch TotalEner- gies nicht beschränkt.
7.3 Sofern nach den jeweiligen Nutzungs- und Li- zenzbestimmungen erforderlich, wird der AN TotalEner- gies den Quellcode der Open Source Software sofern eine Abnahme erfolgt spätestens im Zeitpunkt der Ab- nahme der IT-Leistungen, anderenfalls zum vereinbar- ten Liefertermin für das Softwareprodukt übergeben.
7.4 Verwendet der AN im Rahmen der Vertragsleis- tungen Open Source Software ohne vorherige Zustim- mung von TotalEnergies, oder beruht die Zustimmung von TotalEnergies auf schuldhaft unvollständigen oder unzutreffenden Informationen im Sinne von Ziffer 7.2, so ist TotalEnergies nach eigener Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder von dem AN zu verlangen, die Open Source Software durch eine gleichwertig...
Open Source Software. Für Open Source Software gelten ausschließlich die dieser Software zugrundliegenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Kunde darf die Open Source Software bestimmungsgemäß nutzen. Weitergehende Nutzungsrechte kann der Kunde direkt vom jeweiligen Rechteinhaber erwerben, sofern er mit diesem Lizenzverträge unter den jeweiligen hierfür geltenden Bedingungen abschließt.
Open Source Software. „Open-Source-Software“ bezeichnet bestimmte Elemente der Dienste, die „Open-Source-“ oder „kostenlosen“ Softwarelizenzen unterliegen, die Eigentum von Dritten sind. Open-Source-Software wird anhand der Bedingungen der Endbenutzer-Lizenz lizenziert, die der Software beiliegt, und nicht gemäß Abschnitt 3. In diesen Bedingungen werden die Rechte der Endbenutzer-Lizenz für beliebige Open-Source-Software durch nichts eingeschränkt oder erweitert. Genauso wenig schränkt eine Lizenz für Open-Source-Software die Rechte ein, die wir Ihnen in den vorliegenden Bedingungen gewähren. Wenn die anwendbare Lizenz dies erfordert, wird Dashlane Open-Source-Software durch schriftliche Anfrage an die in Abschnitt 1(j) genannte Adresse bereitstellen.