Drittverwahrung Musterklauseln

Drittverwahrung. Wertpapiere, die die Alpen Privatbank für ihre Kunden zu ver- wahren hat, werden – auch um höchstmöglichen Schutz dieser Wertpapiere zu gewährleisten – an Institute, die auf die Wert- papierverwahrung spezialisiert sind (sogenannte „Drittver- wahrer“), weitergeleitet. Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die Alpen Privatbank dem betroffenen Kunden. Erfolgt die Wertpapierverwahrung für ei- nen Kunden als Unternehmer, ist die Haftung der Alpen Privat- bank allerdings auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwah- rers beschränkt. Sollte trotz sorgfältiger Auswahl der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer insolvent wird, kann die Al- pen Privatbank die Ausfolgung der Wertpapiere, die sie dem Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen.