Durchführung des Ankaufs. (1) Angekaufte Beträge in ausländischer Währung sind, soweit nicht anders vereinbart, der Bank am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss anzuschaffen (A. Nr. 1). Der Euro- Gegenwert wird dem Kreditinstitut am selben Tag auf dem Girokonto oder mittels des TARGET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens gutgeschrieben.