Durchführung der Beratung. 3.1 NEVARIS bestimmt nach eigenem Ermessen die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 3.2 NEVARIS erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter der NEVARIS besteht nicht. Auch wenn der Kunde die Vereinbarung im Hinblick auf die Erfüllung durch eine bestimmte Person abgeschlossen hat, ist NEVARIS immer berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere andere Personen mit vergleichbaren Qualifikationen zu ersetzen. 3.3 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern der NEVARIS nicht weisungsbefugt. 3.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Beratungsdienstleistungen phasenweise erbracht werden, ist NEVARIS berechtigt, den Beginn der Dienstleistungen, die Teil einer nächsten Phase sind, zu verschieben, bis der Kunde den Ergebnissen der vorhergehenden Phase schriftlich zugestimmt hat. 3.5 Wenn der Kunde Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss er sich mindestens 14 Tage vor dem von ihm gewünschten Leistungsdatums mit NEVARIS zu diesem Zweck in Verbindung setzen. NEVARIS wird sodann bei ihrer Planung für die Beratungsdienstleistungen den gewünschten Zeitplan des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen. NEVARIS schuldet weder die Einhaltung des vom Kunden gewünschten Zeitplanes noch wird dies garantiert.
Appears in 3 contracts
Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Durchführung der Beratung. 3.1 NEVARIS 123erfasst bestimmt nach eigenem Ermessen die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 NEVARIS 123erfasst erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter der NEVARIS 123erfasst besteht nicht. Auch wenn der Kunde die Vereinbarung im Hinblick auf die Erfüllung durch eine bestimmte Person abgeschlossen hat, ist NEVARIS 123erfasst immer berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere andere Personen mit vergleichbaren Qualifikationen zu ersetzen.
3.3 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern der NEVARIS 123erfasst nicht weisungsbefugt.
3.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Beratungsdienstleistungen phasenweise erbracht werden, ist NEVARIS 123erfasst berechtigt, den Beginn der Dienstleistungen, die Teil einer nächsten Phase sind, zu verschieben, bis der Kunde den Ergebnissen der vorhergehenden Phase schriftlich zugestimmt hat.
3.5 Wenn der Kunde Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss er sich mindestens 14 Tage vor dem von ihm gewünschten Leistungsdatums mit NEVARIS 123erfasst zu diesem Zweck in Verbindung setzen. NEVARIS 123erfasst wird sodann bei ihrer Planung für die Beratungsdienstleistungen den gewünschten Zeitplan des Kunden so weit wie möglich berücksichtigen. NEVARIS 123erfasst schuldet weder die Einhaltung des vom Kunden gewünschten Zeitplanes noch wird dies garantiert.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions