Durchführung des Ankaufs Musterklauseln

Durchführung des Ankaufs. (1) Angekaufte Beträge in ausländischer Währung sind, soweit nicht anders vereinbart, der Bank am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss anzuschaffen (A. Nr. 1). Der Euro- Gegenwert wird dem Kreditinstitut am selben Tag auf dem Girokonto oder mittels des TARGET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens gutgeschrieben.