Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab: 1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. 2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“). 3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag geregelt. 4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag, Darlehensbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des der vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags Teil- Darlehenssumme wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des der jeweiligen Fundings für ein FinanzierungsprojektSchwarmfinanzierung) wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag seine Teil-Darlehenssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten bzw. Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten bzw. Produktgeber unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten bzw. Produktgeber auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) wird der Emittent bzw. Produktgeber dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein seinen Investitionsbetrag ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag vom Treuhandkonto an den Emittenten bzw. Produktgeber nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags ausgezahlt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags ausgezahlt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über Projektinhaber, die Finanzierungsprojekteden Abschluss von Darlehensverträgen anbieten. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten Projektinhaber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten Projektinhaber unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des der vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags Teil- Darlehenssumme wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten Projektinhaber auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) Darlehensvertrags wird der Emittent Projektinhaber dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag seine Teil-Darlehenssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten Projektinhaber nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des der vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags Teil- Darlehenssumme wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) Darlehensvertrags wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag seine Teil-Darlehenssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete unter- breitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des der vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags Teil-Darlehens- summe wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber gegen- über dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags oder bei Nichterreichen der FundingFun- ding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des der jeweiligen Fundings für ein FinanzierungsprojektSchwarm- finanzierung) wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag seine Teil-Darle- henssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag, Darlehensvertrag
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten bzw. Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten bzw. Produktgeber unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten bzw. Produktgeber auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des der jeweiligen Fundings für ein FinanzierungsprojektSchwarmfinanzierung) wird der Emittent Emittenten bzw. Produktgeber dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein seinen Investitionsbetrag ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag vom Treuhandkonto an den Emittenten bzw. Produktgeber nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über Projektinhaber, die Finanzierungsprojekteden Abschluss von Darlehensverträgen anbieten. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten Projektinhaber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Projektinhaber un- terbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess Pro- zess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des der vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags Teil-Darlehens- summe wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber gegen- über dem Emittenten Projektinhaber auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) Darlehensvertrags wird der Emittent Projektinhaber dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag seine Teil-Darlehenssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt un- berührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten Projektinhaber nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensvertrag
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten ge- stellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss Erwerb eines Zeichnungsvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe Finanzinstruments schließen Investor und Emittent über den dafür vorgesehenen vorgese- henen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an einen Zeichnungsvertrag („ZeichnungserklärungZeichnungsvertrag“) in der vom Investor gewählten Höhe („Einzahlungsbetrag“). Der Plattformbetreiber leitet die Vertragser- klärungen der Parteien je nach Prozess als Bote an die jeweils andere Partei weiter.
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag werden Der Erwerb des Finanzinstruments kommt mit der Zeichnungserklärung Annahme des Nutzers wirksam und Zeichnungsangebots durch die jeweils andere Partei (Investor oder Emittent) zustande („Vertragsschluss“). Der Emittent wird den Investor zur Zahlung des vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags wird fälligEinzahlungsbetrags auffordern. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber individuelle Vertrags- schluss kann je nach Finanzinstrument unter auflösenden Bedingungen stehen, wie insbeson- dere der Nichterfüllung der Einzahlungsverpflichtung und/oder dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag geregeltNichterreichen eines Min- dest-Zeichnungsvolumens jeweils innerhalb einer bestimmten Frist.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) Vertragsschlusses wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag Einzahlungsbetrag ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz oder sonstige Rechte im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags ausgezahlt.
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Samples: Darlehensbedingungen
Durchführung eines Investments. Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
1. Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
2. Zum Abschluss eines Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
3. Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des der vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags Teil-Darlehenssumme wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag Darlehensvertrag geregelt.
4. Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Funding- Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des der jeweiligen Fundings für ein FinanzierungsprojektSchwarmfinanzierung) wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag seine Teil-Darlehenssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags Darlehensvertrags ausgezahlt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen