Xxxxxxxxx Xxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxx Xxxxxx. Die in den vorstehenden Abschnitten dargestellten Erläuterungen beschreiben die wesentlichen Risiken, die mit einer Beteiligung an der Gesellschaft verbunden sind. Die beschriebenen Risiken können nicht nur einzeln auftreten, sondern sich vielmehr gemeinsam realisieren. Dadurch können sich die beschriebenen Auswirkungen auch über die Summe der Einzelauswirkungen hinaus verstärken. Dies kann für den Anleger zu erheblich geringeren Rückflüssen als im Rahmen dieses Verkaufsprospekts dargestellt führen, wobei ein Verlust der gesamten Kapitaleinlage nicht ausgeschlossen werden kann. Unabhängig von den dargestellten Risiken können heute nicht vorhersehbare Entwicklungen das Ergebnis für den Anleger in der Zukunft negativ beeinflussen. Das maximale Risiko des Anlegers besteht aus einem vollständigen Verlust seiner Kapitaleinlage zuzüglich vergeblicher Aufwendungen für Nebenkosten und der darüber hinausgehenden Gefährdung seines sonstigen Vermögens aufgrund von zu leistenden Steuerzahlungen nebst Zinsen, Ausgleichs- und Zahlungspflichten gegenüber Dritten, der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den übrigen Anlegern sowie aufgrund von Zahlungsverpflichtungen aus einer gegebenenfalls abgeschlossenen persönlichen Fremdfinanzierung des Anteils an der Investmentgesellschaft. Dies kann zur Insolvenz des Anlegers führen.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Die Käuferin oder der Käufer gewährt XxXxxx ein Kaufrecht am Kaufobjekt. DuBois kann dieses Kaufrecht jederzeit ausüben, verpflichtet sich jedoch, die Käuferin oder den Käufer mind. zehn Tage im Voraus über die Rechtsausübung in Kenntnis zu setzen. DuBois hat bei Ausübung des Kaufrechts nachfolgende Preise für das Kaufobjekt zu bezah- len: a) Kaufobjekt wurde in eine Uhr verbaut:  Bei Ausübung der Kaufoption durch die Käuferin oder den Käufer gewährt XxXxxx zusätzlich zum Kaufpreis gem. Ziff. 2 (inkl. einer allfällig darauf durch die Käuferin oder den Käufer zu entrichtenden MwSt.) einen Rabatt in der Höhe von 10% auf den Kaufpreis der Uhr, in die das Kaufobjekt eingebaut wurde.  Bei Nichtkauf der Uhr durch die Käuferin oder den Käufer (Verzicht Kaufoption), be- zahlt DuBois den Kaufpreis gemäss Ziff. 2, multipliziert mit dem Faktor 2.5 (inkl. einer allfällig darauf durch die Käuferin oder den Käufer zu entrichtenden MwSt.). b) Kaufobjekt wurde nicht in eine Uhr verbaut: In diesem Fall bezahlt DuBois der Käuferin oder dem Käufer für das Kaufobjekt den Kaufpreis gemäss Ziff. 2, multipliziert mit dem Faktor 1.2 (inkl. einer allfällig darauf durch die Käuferin oder den Käufer zu entrichtenden MwSt.). Ist die Käuferin bzw. der Käufer mehrwertsteuerpflichtig, stellt sie oder er DuBois eine mehr- wertsteuerkonforme Rechnung aus und verpflichtet sich, allfällige auf der Vergütung geschul- dete Mehrwertsteuer selbständig bei der eidgenössischen Steuerverwaltung abzurechnen. Bei Ausübung der Kaufoption für die Uhr durch die Käuferin oder den Käufer wird der Preis für das Kaufobjekt innert zehn Tagen ab Bezahlung der Uhr an die Käuferin oder den Käufer ausbezahlt. Bei Kaufverzicht der Uhr wird der Kaufpreis an die Käuferin oder den Käufer erst bei Verkauf der Uhr an eine Drittperson ausbezahlt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. In den übrigen Fällen wird der Kaufpreis innert 20 Tagen ab Kaufrechtsausübung durch DuBois ausbezahlt.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Das maximale Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Kapi- taleinlage aus Eigenmitteln erbracht hat, ist der vollständige Ver- lust des eingezahlten Kapitals zzgl. des Ausgabeaufschlages. Das Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Beteiligungs- summe finanziert hat, ist der vollständige Verlust des einge- zahlten Kapitals zzgl. des Ausgabeaufschlages. Das maximale Risiko, das sich daraus für den Anleger ergeben kann, ist die Entstehung zusätzlicher Finanzierungskosten, Zinsen sowie ggf. Steuernachzahlungen und somit der Verlust weiteren Vermö- gens. Dies kann zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Das Maximalrisiko besteht in einem vollständigen Verlust der eingezahlten Darlehenssumme sowie der Zinsen und eventueller Nebenkosten des Erwerbs, einer Inanspruchnahme aus einer ggf. abgeschlossenen persönlichen Anteilsfinanzierung aus eigenen Mitteln, einem Ausgleich persönlicher Steuerbelastungen aus eigenen Mitteln. Dies kann bis zur Überschuldung und privaten Insolvenz des Darlehensgebers führen.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfinanziert, bleibt er weiterhin verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Fremdmittel trotz einer verspäteten, verringerten oder ganz ausfallenden Zinszahlung aus der Vermögensanlage und/oder des teilweisen oder vollständigen Verlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen und/oder hat der Anleger aus der Vermögensanlage resultierende Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen zu bezahlen, besteht das maximale Risiko des Anlegers in einer (Privat)Insolvenz. Der Anleger hat bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen damit eine besondere Finanzierungsverantwortung: Im Falle einer finanziellen Krise (z. B. Liquiditätsengpass/vorläuige Illiquidität), die zu einer Insolvenz des Emittenten führen kann, werden die Ansprüche des Anlegers gegenden Emittenten auf Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlagen nicht fällig. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Emittenten sind die Forderungen gegenüber dem Emittenten (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten des Emittenten. Das bedeutet, dass eine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlagen an den Anleger erst dann fällig wird, wenn der Emittent die finanzielle Krise überwunden hat. Im Insolvenz- oder Liquidationsfall werden zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient, bevor die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Anleger befriedigt werden können. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen ist daher in seiner Risikostruktur vergleichbar mit einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Für den Anleger bedeutet dies, dass er im Falle des Eintritts der Bedingung des qualifizierten Nachrangs eine verspätete, geringere oder keine Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlagen erhält, was zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Die in nachfolgenden Gliederungspunkten gegebenen Erläu- terungen beschreiben wesentliche Einzelrisiken. Diese kön- nen für sich genommen nur geringe Auswirkungen entfalten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Risiken gehäuft auf- treten oder sich auch gemeinsam realisieren und sich gegen- seitig verstärken. Dies kann für den Anleger zu bedeutend geringeren Auszahlungen als angestrebt führen. Im Ergeb- nis besteht das Risiko eines Totalverlustes des investierten Kapitals inklusive Ausgabeaufschlag. Der Anleger muss sich eines teilweisen oder vollständigen Verlustes seiner Einlagen bewusst sein und diesen gege- benenfalls tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür an- gemessenen Teil seines Vermögens investieren. Jedem Anle- ger wird angeraten, vor Eingehen der Investition alle Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit erforderlich, von einem fachkundigen Dritten z. B. einem Steuerberater oder Rechts- anwalt, beraten zu lassen.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfinanziert, bleibt er weiterhin verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Fremdmittel trotz einer verspäteten, verringerten oder ganz ausfallenden Zinszahlung aus der Vermögensanlage und/oder des teilweisen oder vollständigen Verlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen und/oder hat der Anleger aus der Vermögensanlage resultierende Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen zu bezahlen, besteht das maximale Risiko des Anlegers in einer (Privat)Insolvenz.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Das maximale Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Kapitaleinlage aus Ei- genmitteln erbracht hat, ist der vollständige Verlust des eingezahlten Kapitals zzgl. des Ausgabeaufschlages. Das Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Beteiligungssumme finanziert hat, ist der vollständige Verlust des eingezahlten Kapitals zzgl. des Ausgabeaufschlages. Das maximale Risiko, das sich daraus für den Anleger ergeben kann, ist die Entstehung zusätzlicher Finanzierungskosten, Zinsen sowie ggf. Steuernachzahlungen und somit der Verlust weiteren Vermögens.
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Xxxxxxxxx Xxxxxx der persönlichen Insolvenz des Anlegers bei persönlicher Fremdfinanzierung der Investiti- on
Xxxxxxxxx Xxxxxx. Über das Risiko eines Totalverlustes in Höhe der gezeichneten Einlage nebst Agio hinaus können dem Anleger auf Grund entsprechender persönlicher Verhältnisse zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, z. B. durch Kosten für Steuerzahlungen ohne entsprechende Auszahlungen aus dem Fonds oder bei Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs. Aufgrund solcher individueller Aspekte kann den Anleger das Maximalrisiko der persönlichen Insolvenz treffen.