Durchrechnungszeitraum und Mitbestimmung. 2.3.1 Ein Durchrechnungszeitraum bis zu 13 Wochen ist durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung festzulegen.
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Durchrechnungszeitraum und Mitbestimmung. 2.3.1 3.3.1 Ein Durchrechnungszeitraum bis zu 13 Wochen ist durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung Einzelvereinba- rung festzulegen.
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Durchrechnungszeitraum und Mitbestimmung. 2.3.1 Ein Durchrechnungszeitraum bis zu 13 Wochen ist durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung Einzelverein- barung festzulegen.
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