E-Gruppen Musterklauseln

E-Gruppen. E 1 E 2 E 3 E 4 E 5 E 6.1. E 6.2. „E 7.1
E-Gruppen. E 1 (entfallen) E 2 Richtbeispiele: E 3 Richtbeispiele: E 4 Richtbeispiele: E 5 Richtbeispiele: E 6.1. Richtbeispiele: E 6.2. Richtbeispiele: Protokollnotiz: E 7 Richtbeispiele: E 8.1 * * Die Einstufung erfolgt bereits ab dem ersten Berufserfahrungsjahr in Stufe 2. Der Stufenaufstieg nach Stufe 3 erfolgt ab dem sechsten Berufserfahrungsjahr. Im Übrigen gilt Teil B Abschnitt I § 5 Absatz 5 unverändert.
E-Gruppen. E 1 Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die ohne berufliche Vorbildung oder Ausbildung nach einer kurzen Einweisung ausgeführt werden können. Richtbeispiele: Helferin von Reinigungskräften Spülhilfe mit einfachen Tätigkeiten E 2 Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die ohne berufliche Vorbildung oder Ausbildung nach einer Einübung ausgeführt werden können. Richtbeispiele: Botendienste Gartenhelferin mit einfachen Tätigkeiten Küchenhilfe mit einfachen Tätigkeiten Maschinenhelferin Produktionshelferin Reinigungskraft Spülhilfe Stations- und Haushaltshilfe mit einfachen Tätigkeiten Wäschereihelferin E 3 Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die ohne berufliche Vorbildung oder Ausbildung nach einer fachlichen Einarbeitung ausgeführt werden können. Richtbeispiele: Gärtnereihelferin und Landwirtschaftsgehilfin mit einfachen Tätigkeiten Helferin in der Behindertenhilfe Hilfsarbeiterin Hol- u. Bringdienst Kraftfahrerin Küchenhilfe Pflegehelferin in der Alten- und Krankenpflege Pförtnerin Reinigungskraft Schreibkraft Stations- u. Haushaltshilfe Telefonistinnen E 4 Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die in der Regel durch eine abgeschlossene, mindestens einjährige Ausbildung oder eine Berufspraxis von bis zu 15 Monaten in dem auszuübenden Tätigkeitsfeld erworben werden. Richtbeispiele: Apothekenhelferin Beiköchin Gärtnereihelferin u. Landwirtschaftsgehilfin Hausmeisterin Heilerziehungshelferin Kraftfahrerin in der Personenbeförderung Kranken u. - Altenpflegehelferin Maschinenbedienerin ohne gerätetechnische Kenntnisse Schreibkraft, die schwierige Texte schreibt Telefonistin an großen Anlagen (mit mehr als 250 Anschlüssen) E 5 Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die in der Regel durch eine abgeschlossene, mindestens eineinhalbjährige Berufsausbildung erworben werden sowie Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die über die Anforderungen nach Entgeltgruppe 4 hinaus erweiterte Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen. Richtbeispiele: Berufskraftfahrerin Bürokauffrau Haus- u. Familienpflegerin Xxxxxxxxxxxxx mit größerem Verantwortungsbereich Heilerziehungshelferin Kinderpflegerin Krankenpflegehelferin in Funktionsdiensten Sekretärin Sozialassistentin Verwaltungsangestellte E 6.1. Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die in d...