Effektive Verwaltungsstrukturen. 2.1. Die Hochschulen werden die Möglichkeiten nutzen, die sich durch gemeinsame Rahmenverträge für IT-Lizenzen (ggfs. auch durch Landeslizenzen) oder ge- meinsame Betriebsplattformen ergeben könnten. 2.2. Die Hochschulen stimmen sich im Bereich des Campusmanagements mit dem Ziel effizienterer Ressourcennutzung ab. Die Universitäten und Fachhochschu- len stellen ihrerseits die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung her. 2.3. Das Land und die Hochschulen vereinbaren, den Prozess der Effizienzsteige- rung und Modernisierung der die Hochschulen und das Land gemeinsam be- treffenden Prozesse kontinuierlich fortzuführen. Dieser Prozess wird begleitet durch eine Arbeitsgruppe von drei Vertreterinnen und Vertretern der Landes- konferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) so- wie einer Vertreterin / eines Vertreters der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung. Die Arbeitsgruppe trifft sich bei Bedarf, um die Umsetzung verabredeter Maßnahmen zu besprechen oder neue Handlungsfelder zu identi- fizieren.
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Effektive Verwaltungsstrukturen. 2.1. 2.1 Die Hochschulen werden Charité wird die Möglichkeiten nutzen, die sich durch gemeinsame Rahmenverträge Rahmen- verträge mit den Hochschulen für IT-Lizenzen (ggfs. auch durch Landeslizenzen) oder ge- meinsame gemeinsame Betriebsplattformen ergeben könnten.
2.2. 2.2 Die Hochschulen stimmen Charité stimmt sich im Bereich des Campusmanagements mit dem Ziel effizienterer ef- fizienterer Ressourcennutzung mit den Hochschulen ab. Die Universitäten und Fachhochschu- len stellen ihrerseits Charité stellt ihrer- seits die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung her.
2.3. 2.3 Das Land und die Hochschulen Charité vereinbaren, den Prozess der Effizienzsteige- rung Effizienzsteigerung und Modernisierung der die Hochschulen Charité und das Land gemeinsam be- treffenden betreffenden Prozesse kontinuierlich fortzuführen. Dieser Prozess wird begleitet durch eine Arbeitsgruppe Arbeitsgrup- pe von drei Vertreterinnen und Vertretern der Landes- konferenz Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) so- wie sowie einer Vertreterin / Vertreterin/eines Vertreters Ver- treters der für die Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung. Die Arbeitsgruppe trifft sich bei Bedarf, um die Umsetzung verabredeter Maßnahmen zu besprechen oder neue Handlungsfelder zu identi- fizierenidentifizieren.
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