Verwaltungsrat Musterklauseln

Verwaltungsrat. Präsident Xx. Xxxxxx Xxxxxx Mitglieder Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx
Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat die umfassende Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, soweit das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft nicht ausdrücklich bestimmte Befugnisse der Generalversammlung der Aktionäre vorbehält. Der Verwaltungsrat ist für die Bestimmung und Ausführung der Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds umfassend verantwortlich. Der Verwaltungsrat kann die Ausführung der täglichen Geschäftsführung durch Beschluss auf einzelne seiner Mitglieder oder auf dritte, natürliche oder juristische Personen übertragen.
Verwaltungsrat. Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind im Einzelnen: Xxxxxx Xxxxx war bis zum 30. Mai 2005 Partner der Firma McCann FitzGerald. Er trat 1978 in die Firma ein und wird weiterhin als Berater der Firma tätig sein. Xxxxxx Xxxxx hat große Erfahrung in vielen Bereichen des Gesellschafts- und Handelsrechts wie auch des Gesellschaftssteuerrechts. Er machte 1973 einen Abschluss als Steuerberater bei Price Waterhouse, wo er bis 1978 als Steuerspezialist tätig war. Er ist Mitglied der Foundation for Fiscal Studies (Irland), der International Fiscal Association, der International Tax Planning Association und der International Bar Association sowie assoziiertes Mitglied des Institute of Taxation in Irland. Xxxxxx Xxxxx ist in Irland ansässig. Er ist auch der Gesellschaftssekretär. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx kam 1993 zu Metzler, und ist seit 2000 als Managing Director der Metzler Asset Management GmbH (MAM) tätig. Er kam als Leiter der Abteilung Quantitatives Research und Produktentwicklung zu Metzler. Von 1997 bis 2002 leitete er das Balanced Portfolio-Team und managte die Teams für Applied und Economic Research. In 2002 wurde er zum Senior Client Relationship Manager mit Schwerpunkt auf Anlageberatung ernannt und hatte diese Position bis 2014 inne, als er in der Funktion als Chief Investment Officer von MAM mit der Beaufsichtigung des Portfoliomanagements betraut wurde. Xx. Xxxxxxx ist ferner Mitglied des Aufsichtsrates von Metzler Asset Management (Japan) Ltd. in Tokio/Japan. Er ist ferner für Metzlers Aktivitäten in China verantwortlich, u. a. die Vertretung in Peking. Von 1991 bis 1993 war Xx. Xxxxxxx zwei Jahre in der Abteilung Wirtschaftsforschung bei der Landesbank Hessen-Thüringen in Frankfurt/Main, Deutschland, tätig, wo er für das Kapitalmarkt-Research zuständig war. Nach seinem Abschluss in Wirtschaftswissenschaften 1988 war Xx. Xxxxxxx vier Jahre beim Institut für Statistik und Ökonometrie an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz, Deutschland, tätig, wo er auch promovierte. Gleichzeitig war er in Teilzeit als Referent für deskriptive und induktive Statistik an der Hochschule für Technik in Worms, Deutschland, tätig. Xxxxx Xxxxx ist CEO der Universal-Investment Ireland. Er kam 1998 zur Gesellschaft als Fund Accounting Manager, wo er später als Operations Manager tätig war. Davor war Xxxx Xxxxx als Fondsbuchhalter bei der Midland Bank Trust Corporation (Cayman) Limited (Teil der HSBC-Gruppe) tätig – und zuvor als auf Investmentfonds spezialisierter...
Verwaltungsrat. Die Satzung sieht vor, dass der Verwaltungsrat, der sich aus wenigstens drei Personen zusammensetzt, die Gesellschaft leitet. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den Anteilinhabern gewählt. Der Verwaltungsrat ist mit allen Rechten ausgestattet, die zur Erfüllung von Verwaltungsakten und Verfügungen im Interesse der Gesellschaft erforderlich oder nützlich sind. Dem Verwaltungsrat steht insbesondere das Recht zu, eine Person als Funktionär für den Fonds zu bestellen. Die Wirksamkeit von Verträgen oder Transaktionen zwischen der Gesellschaft und anderen Gesellschaften wird durch Beteiligungen einer oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder bzw. leitender Angestellter der Gesellschaft an den anderen Gesellschaften nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn Verwaltungsratsmitglieder oder leitende Angestellte der Gesellschaft Mitglieder der Unternehmensleitung, Partner, leitende Angestellte oder Mitarbeiter bei der anderen Gesellschaft sind.
Verwaltungsrat. 3. Verbandsvorsitzender.
Verwaltungsrat. 1 Der Verwaltungsrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern.
Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates von Alkione (Liechtenstein) AG PCC werden für einen Zeitraum von einem Jahr gewählt. Die Amtsdauer endet mit dem Tag der nächsten ordentlichen Generalversammlung, vorbehältlich eines vorherigen Rücktritts oder einer Abberufung. Neue Mitglieder treten in die Amtsdauer derjenigen ein, die sie ersetzen. Per Datum dieses Memorandums setzt sich der Verwaltungsrat der Emittentin wie folgt zusammen: Xxxxxxxxx X. Xxxxxxx, Präsident des Verwaltungsrates von Rüschlikon, Zürich und Unterkulm, in Rüschlikon Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Mitglied des Verwaltungsrats von Vaduz, in Vaduz Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx, Mitglied des Verwaltungsrats von Schaan, in Schaan
Verwaltungsrat bezeichnet die bis auf Weiteres amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft sowie die jeweils bestellten Nachfolger dieser Mitglieder. Ausschüttungsanteile können auch als Anteile mit dem Status eines berichtenden Fonds (UK Reporting Fund) behandelt werden. Eine Bestätigung über die Fonds, Anteilklassen und Währungen, für die Ausschüttungen erklärt werden können, sowie über Anteilklassen mit UK Reporting Fund Status (wie nachstehend weiter ausgeführt) ist am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft oder beim Investor Servicing Team vor Ort erhältlich.
Verwaltungsrat. Präsidentin: Xxxxxxx Xxx, Leiterin Division Institutional Clients der Liechtensteinischen Landesbank Vizepräsident: Xx. Xxxxxx Xxxx, Leiter Group Legal der Liechtensteinischen Landesbank Mitglied: Xxxxx Xxxxx
Verwaltungsrat. (1) Die Schweiz und Liechtenstein sind im Verwaltungsrat der Agentur nach Maßgabe von Artikel 21 Absatz 3 der Ver­ ordnung vertreten.