Eigen- und Fremdarbeiten. Der Kunde ist nur mit Zustimmung der Werft berechtigt, Arbeiten an seinem Boot auszuführen. Fremden Handwerkern ist der Zutritt zur Werft zur Ausführung von Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Werft gestattet. Fremde Boote dürfen nicht betreten werden.
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Eigen- und Fremdarbeiten. Der Kunde ist nur mit Zustimmung der Werft berechtigt, anderweitige Arbeiten an seinem Boot auszuführen. Fremden Handwerkern ist der Zutritt zur Werft zur Ausführung von Reparatur- Reparatur− bzw. Instandsetzungsarbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Werft gestattet. Fremde Boote dürfen nicht betreten werden.
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Eigen- und Fremdarbeiten. Der Kunde ist nur mit Zustimmung der Werft berechtigt, Arbeiten an seinem Boot auszuführen. Fremden Handwerkern ist der Zutritt zur der Werft zur Ausführung von Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Werft gestattet. Fremde Boote dürfen nicht betreten werden.
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Samples: www.knierim-yachtbau.de
Eigen- und Fremdarbeiten. Der Kunde ist nur mit Zustimmung der Werft berechtigt, anderweitige Arbeiten an seinem Boot auszuführen. Fremden Handwerkern ist der Zutritt zur Werft zur Ausführung von Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Werft gestattet. Fremde Boote dürfen nicht betreten werden.
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