Eigene mobile Behälter des Kunden. Wir sind verpflichtet, eigene mobile Behälter des Kunden (insbesondere Eigentumszylinder), die zur amtlichen Prüfung nach der Druckgasverordnung fällig sind, vor der Befüllung prüfen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die insoweit entstehenden Kosten der Prüfung und Instandsetzung auch ohne ausdrücklichen Auftrag zu erstatten. Dies gilt auch für reparaturbedürftige mobile Behälter.