Common use of Eigene Veranlassung Clause in Contracts

Eigene Veranlassung. Ein Fonds, den Sie für Ihre Versicherung gewählt ha- ben, kann auch auf unsere Veranlassung aus sachli- chem Grund aus unserem Angebot für Ihre Versiche- rung genommen werden. In diesen Fällen können wir den Fonds mit Zustimmung des Verantwortlichen Aktu- ars aus unserem Angebot entfernen. Sachliche Gründe sind insbesondere: – die Einstellung des Vertriebs von Investmentanteilen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, – die Auswahlkriterien, von denen wir die Aufnahme ei- nes Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise ab- hängig machen, werden nicht mehr erfüllt (z. B. durch eine erhebliche Verschlechterung bzw. einen Wegfall des Ratings des Fonds), – die erhebliche Änderung von Anlagegrundsätzen ei- nes Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, – die Änderung der vereinbarten Rahmenbedingungen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (z. B. nach- trägliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren), – eine effiziente Verwaltung des Fonds durch uns ist nicht mehr möglich (z. B. weil das Fondsguthaben al- ler Versicherungsnehmer in diesem Fonds weniger als 000.000 € beträgt oder weil in den letzten 6 Mona- ten weniger als 100 Versicherungsnehmer mit ihren Verträgen in diesen Fonds investiert waren), – die Beendigung der Kooperation mit der Kapitalver- waltungsgesellschaft auf Veranlassung der Kapitalver- waltungsgesellschaft, – eine Änderung von einschlägigen Gesetzen oder auf- sichtsrechtlichen Anforderungen.

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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation, Verbraucherinformation

Eigene Veranlassung. Ein Fonds, den Sie für Ihre Versicherung gewählt ha- ben, kann auch auf unsere Veranlassung aus sachli- chem Grund aus unserem Angebot für Ihre Versiche- rung genommen werden. In diesen Fällen können wir den Fonds mit Zustimmung des Verantwortlichen Aktu- ars aus unserem Angebot entfernen. Sachliche Gründe sind insbesondere: - die Einstellung des Vertriebs von Investmentanteilen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, - die Auswahlkriterien, von denen wir die Aufnahme ei- nes Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise ab- hängig machen, werden nicht mehr erfüllt (z. B. durch eine erhebliche Verschlechterung bzw. einen Wegfall des Ratings des Fonds), - die erhebliche Änderung von Anlagegrundsätzen ei- nes Fonds durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, - die Änderung der vereinbarten Rahmenbedingungen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (z. B. nach- trägliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren), - eine effiziente Verwaltung des Fonds durch uns ist nicht mehr möglich (z. B. weil das Fondsguthaben al- ler Versicherungsnehmer in diesem Fonds weniger als 000.000 € beträgt oder weil in den letzten 6 Mona- ten weniger als 100 Versicherungsnehmer mit ihren Verträgen in diesen Fonds investiert waren), - die Beendigung der Kooperation mit der Kapitalver- waltungsgesellschaft auf Veranlassung der Kapitalver- waltungsgesellschaft, - eine Änderung von einschlägigen Gesetzen oder auf- sichtsrechtlichen Anforderungen.

Appears in 1 contract

Samples: Verbraucherinformation Und Versicherungsbedingungen